Aktuelle Dienstansweisungen zum Einsatz von IT-Assistenzsystemen und Künstlicher Intelligenz im BAMF und Schulungdokumente

Ist die Dienstanweisung zur Identitätsfestellung im Asylverfahren, die dem BAMF im Jahr 2018 zur Verfügung gestellt wurde (siehe Anfrage #29239), noch aktuell? Falls nicht, könnten Sie bitte die aktuelle Dienstanweisung zur Verfügung stellen?

Könnten Sie bitte die Dienstanweisung für das Assistenzsystem für Sicherheitsmeldungen zur Verfügung stellen?

Gemäß der Antwort von der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage ‘Einsatz von IT-Assistenzsystemen und Künstlicher Intelligenz im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge’ (Drucksache 20/9419): ‘Es findet eine Sensibilisierung der Entscheidenden durch dedizierte Schulungen statt’ (Antwort 29(g), seite 16). Sind die Folien und Interpretationshilfen, die 2018 vom BAMF herausgegeben wurden (siehe Anfrage #29124), noch relevant und werden sie noch für diese Schulung verwendet? Falls nicht, könnten Sie bitte die aktualisierte Version zur Verfügung stellen?

Warte auf Antwort

  • Datum
    10. April 2024
  • Frist
    14. Mai 2024
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Ludivine Stewart
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ist die Dienstanweisung zur Identität…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Ludivine Stewart
Betreff
Aktuelle Dienstansweisungen zum Einsatz von IT-Assistenzsystemen und Künstlicher Intelligenz im BAMF und Schulungdokumente [#305670]
Datum
10. April 2024 10:05
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ist die Dienstanweisung zur Identitätsfestellung im Asylverfahren, die dem BAMF im Jahr 2018 zur Verfügung gestellt wurde (siehe Anfrage #29239), noch aktuell? Falls nicht, könnten Sie bitte die aktuelle Dienstanweisung zur Verfügung stellen? Könnten Sie bitte die Dienstanweisung für das Assistenzsystem für Sicherheitsmeldungen zur Verfügung stellen? Gemäß der Antwort von der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage ‘Einsatz von IT-Assistenzsystemen und Künstlicher Intelligenz im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge’ (Drucksache 20/9419): ‘Es findet eine Sensibilisierung der Entscheidenden durch dedizierte Schulungen statt’ (Antwort 29(g), seite 16). Sind die Folien und Interpretationshilfen, die 2018 vom BAMF herausgegeben wurden (siehe Anfrage #29124), noch relevant und werden sie noch für diese Schulung verwendet? Falls nicht, könnten Sie bitte die aktualisierte Version zur Verfügung stellen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ludivine Stewart Anfragenr: 305670 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/305670/ Postanschrift Ludivine Stewart << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ludivine Stewart

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrte Frau Stewart, gerne bestätige ich hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsg…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN][NdB INFO: URL entschaerft] Aktuelle Dienstansweisungen zum Einsatz von IT-Assistenzsystemen und Künstlicher Intelligenz im BAMF und Schulungdokumente [#305670]
Datum
10. April 2024 14:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Stewart, gerne bestätige ich hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 10.04.2024, welcher unter dem Aktenzeichen IFG-1157 in dem für IFG-Verfahren zuständigen Referat 13B, Justiziariat, geführt wird. Bei Rückfragen bitte ich Sie stets das genannte Aktenzeichen anzugeben. Die Frist für die Beantwortung läuft bis zum 10.05.2024. Sobald mir die Rückmeldung aus dem Haus vorliegt, werde ich mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Natürlich sind wir stets bemüht, alle Anfragen innerhalb der vorgegebenen Frist zu beantworten. Sollte dies einmal nicht möglich sein, erhalten Sie eine Zwischennachricht. Anfragen, welche einen hohen zeitlichen oder sonstigen Verwaltungsaufwand erfordern, werden nach Kostenerhebung fortgeführt. Sollte dies auf Ihre Anfrage zutreffen, erhalten Sie nach einer umfassenden Vorprüfung eine Mitteilung über die festzusetzende Gebühr. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung des IFG-Antrages wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Die von Ihnen übermittelten Daten werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO i.V.m. § 3 BDSG. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die Internetseite: https://www.bamf.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutzerklaerung.html Mit freundlichen Grüßen