Aktuelle Dienstanweisungen zu Distanzelektroimpulsgeräten (DIEG)

Aktuelle Dienstanweisungen zu Distanzelektroimpulsgeräten (DIEG), umgangssprachlich Taser. Sofern für unterschiedliche polizeilichen Einheiten unterschiedliche Dienstanweisungen vorliegen, bitte ich Sie, mir alle vorliegenden Dienstanweisungen zu senden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. November 2023
  • Frist
    19. Dezember 2023
  • 0 Follower:innen
Sabrina Winter
Sabrina Winter (FragDenStaat)
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aktuelle Dienstanweisungen zu Di…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
Sabrina Winter (FragDenStaat)
Betreff
Aktuelle Dienstanweisungen zu Distanzelektroimpulsgeräten (DIEG) [#292393]
Datum
15. November 2023 16:19
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aktuelle Dienstanweisungen zu Distanzelektroimpulsgeräten (DIEG), umgangssprachlich Taser. Sofern für unterschiedliche polizeilichen Einheiten unterschiedliche Dienstanweisungen vorliegen, bitte ich Sie, mir alle vorliegenden Dienstanweisungen zu senden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sabrina Winter Anfragenr: 292393 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292393/ Postanschrift Sabrina Winter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sabrina Winter (FragDenStaat)

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Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
II 6-01a01.23-04-23/048 Sehr geehrte Frau Winter, mit E-Mail vom 15. November 2023 haben Sie nach § 80 Abs. 1 H…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: Aktuelle Dienstanweisungen zu Distanzelektroimpulsgeräten (DIEG) [#292393]
Datum
20. November 2023 14:14
Status
Anfrage abgeschlossen
II 6-01a01.23-04-23/048 Sehr geehrte Frau Winter, mit E-Mail vom 15. November 2023 haben Sie nach § 80 Abs. 1 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) beantragt, ihnen alle aktuellen Dienstanweisungen für die Polizei zu Distanzelektroimpulsgeräten zu senden. Ihr Antrag auf Informationszugang bezieht sich auf Informationen aus dem Landespolizeipräsidium im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport. Das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen findet nach § 81 Abs. 2 Nr. 1 HDSIG nicht gegenüber Polizeibehörden Anwendung. Das Landespolizeipräsidium im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport ist nach § 91 Abs. 2 Nr. 1 Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung die oberste Polizeibehörde des Landes. Es besteht daher kein Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen aus dem Landespolizeipräsidium. Ihr Antrag auf Informationszugang wird deshalb abgelehnt. Mit freundlichen Grüßen