Aktuelle Dienstanweisungen zu Distanzelektroimpulsgeräten (DIEG)

Aktuelle Dienstanweisungen zu Distanzelektroimpulsgeräten (DIEG), umgangssprachlich Taser. Sofern für unterschiedliche polizeilichen Einheiten unterschiedliche Dienstanweisungen vorliegen, bitte ich Sie, mir alle vorliegenden Dienstanweisungen zu senden.

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  • Datum
    15. November 2023
  • Frist
    19. Dezember 2023
  • Ein:e Follower:in
Sabrina Winter
Sabrina Winter (FragDenStaat)
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
Sabrina Winter (FragDenStaat)
Betreff
Aktuelle Dienstanweisungen zu Distanzelektroimpulsgeräten (DIEG) [#292397]
Datum
15. November 2023 16:19
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aktuelle Dienstanweisungen zu Distanzelektroimpulsgeräten (DIEG), umgangssprachlich Taser. Sofern für unterschiedliche polizeilichen Einheiten unterschiedliche Dienstanweisungen vorliegen, bitte ich Sie, mir alle vorliegenden Dienstanweisungen zu senden.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sabrina Winter Anfragenr: 292397 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292397/ Postanschrift Sabrina Winter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sabrina Winter (FragDenStaat)
Ministerium des Innern und für Kommunales
Sehr geehrte Frau Winter, mit Email vom 15.11.2023 erbitten Sie nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsg…
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
Aktuelle Dienstanweisungen zu Distanzelektroimpulsgeräten (DIEG) [#292397]
Datum
24. November 2023 09:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Winter, mit Email vom 15.11.2023 erbitten Sie nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG) um Übersendung der gültigen Dienstanweisung zum Einsatz von DEIG in der Polizei des Landes Brandenburg. Gemäß § 6 AIG wurde Ihr Antrag an das Polizeipräsidium als zuständige Stelle weitergeleitet und um Bearbeitung gebeten. Sie werden von dort aus weitere Nachricht erhalten. Ich bitte diesbezüglich um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium des Innern und für Kommunales
Bescheid
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
15. Januar 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
Sabrina Winter
Sabrina Winter (FragDenStaat)
AW: Bescheid - Anfragenr: 292397 [#292397] Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Mattukat, Ihren Brief…
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
Sabrina Winter (FragDenStaat)
Betreff
AW: Bescheid - Anfragenr: 292397 [#292397]
Datum
24. Januar 2024 10:09
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Mattukat, Ihren Brief vom 15. Januar habe ich am 23. Januar erhalten. Sie lehnen meinen Antrag auf Informationsfreiheit ab (Gesch-Z.: StB 4.11-789-2/766/23). Das begründen Sie mit § 4 Abs. 1 Nr. 4 AIG. Dagegen lege ich Widerspruch ein. Ich verweise auf das Urteil Urt. v. 24.08.2023, Az. 29 K 5628/21 des Verwaltungsgerichts in Düsseldorf sowie BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2009 – 7 C 21/08. Wie die Veröffentlichung der angefragten Informationen nachteilige Auswirkungen für die Tätigkeit der Polizei haben sollte, ist nicht erkennbar, zumal diverse Informationen zu den Tasern und deren Einsatz öffentlich zugänglich sind. Die technischen Merkmale und die Funktionsweise des DEIG sind z.B. auf der Website des Herstellers für alle einsehbar. Die Vorgaben für die Bundespolizei etwa sehen keineswegs eine strenge Verbindlichkeit vor. Es dürfte daher nicht dem Regelfall entsprechen, dass ein Störer – insbesondere ohne über die Dienstanweisung hinausgehende taktische Einblicke – eine polizeiliche Einsatzkonstellation derart überblicken und analysieren könnte, dass er weitere, jeweils auf Ermessensentscheidungen beruhende polizeiliche Handlungsschritte vorhersehen könnte. Ich verweise darauf, dass die Dienstanweisungen für DEIG in Ländern wie NRW oder Schleswig-Holstein bereits öffentlich einsehbar sind. Ich möchte betonen, dass die Dienstanweisungen für DEIG ein erhebliches öffentliches Interesse genießen. Diese Informationen sind von Bedeutung, um die Transparenz staatlicher Maßnahmen sicherzustellen und die Einhaltung der Verhältnismäßigkeit bei polizeilicher Gewaltanwendung zu gewährleisten. Das IFG zielt darauf ab, die Informationszugänglichkeit zu fördern und sollte großzügig im Sinne des öffentlichen Interesses ausgelegt werden. Bitte senden Sie mir die von Ihnen erwähnte Verfügung des Polizeipräsidiums nebst zugehörigen Anlagen zu. Diese Anlagen umfassen unter anderem kriminalpolizeiliche und kriminaltechnische Regelungen sowie Handlungsorientierungen für DEIG-Anwender Diese Nachricht lasse ich Ihnen per Mail und per Fax/Brief zukommen. Freundliche Grüße Sabrina Winter Anfragenr: 292397 Anfragenr: 292397 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292397/ Postanschrift Sabrina Winter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sabrina Winter
Sabrina Winter (FragDenStaat)
AW: Bescheid - Anfragenr: 292397 [#292397]
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
Sabrina Winter (FragDenStaat)
Via
Fax
Betreff
AW: Bescheid - Anfragenr: 292397 [#292397]
Datum
24. Januar 2024 10:11
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
33,6 KB
Sabrina Winter
Sabrina Winter (FragDenStaat)
AW: Bescheid - Anfragenr: 292397 [#292397] Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hofmann, vielen Dank…
An Polizeipräsidium Brandenburg Details
Von
Sabrina Winter (FragDenStaat)
Betreff
AW: Bescheid - Anfragenr: 292397 [#292397]
Datum
4. März 2024 15:59
An
Polizeipräsidium Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hofmann, vielen Dank für Ihren Hinweis, dass mein Fax nicht eingegangen ist. Ich probiere es hier noch einmal und sende Ihnen vorab per Mail meinen Widerspruch. Ihren Brief vom 15. Januar habe ich am 23. Januar erhalten. Sie lehnen meinen Antrag auf Informationsfreiheit ab (Gesch-Z.: StB 4.11-789-2/766/23). Das begründen Sie mit § 4 Abs. 1 Nr. 4 AIG. Dagegen lege ich Widerspruch ein. Ich verweise auf das Urteil Urt. v. 24.08.2023, Az. 29 K 5628/21 des Verwaltungsgerichts in Düsseldorf sowie BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2009 – 7 C 21/08. Wie die Veröffentlichung der angefragten Informationen nachteilige Auswirkungen für die Tätigkeit der Polizei haben sollte, ist nicht erkennbar, zumal diverse Informationen zu den Tasern und deren Einsatz öffentlich zugänglich sind. Die technischen Merkmale und die Funktionsweise des DEIG sind z.B. auf der Website des Herstellers für alle einsehbar. Die Vorgaben für die Bundespolizei etwa sehen keineswegs eine strenge Verbindlichkeit vor. Es dürfte daher nicht dem Regelfall entsprechen, dass ein Störer – insbesondere ohne über die Dienstanweisung hinausgehende taktische Einblicke – eine polizeiliche Einsatzkonstellation derart überblicken und analysieren könnte, dass er weitere, jeweils auf Ermessensentscheidungen beruhende polizeiliche Handlungsschritte vorhersehen könnte. Ich verweise darauf, dass die Dienstanweisungen für DEIG in Ländern wie NRW oder Schleswig-Holstein bereits öffentlich einsehbar sind. Ich möchte betonen, dass die Dienstanweisungen für DEIG ein erhebliches öffentliches Interesse genießen. Diese Informationen sind von Bedeutung, um die Transparenz staatlicher Maßnahmen sicherzustellen und die Einhaltung der Verhältnismäßigkeit bei polizeilicher Gewaltanwendung zu gewährleisten. Das IFG zielt darauf ab, die Informationszugänglichkeit zu fördern und sollte großzügig im Sinne des öffentlichen Interesses ausgelegt werden. Bitte senden Sie mir die von Ihnen erwähnte Verfügung des Polizeipräsidiums nebst zugehörigen Anlagen zu. Diese Anlagen umfassen unter anderem kriminalpolizeiliche und kriminaltechnische Regelungen sowie Handlungsorientierungen für DEIG-Anwender Diese Nachricht lasse ich Ihnen per Mail und per Fax/Brief zukommen. Freundliche Grüße Sabrina Winter Anfragenr: 292397 Anfragenr: 292397 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292397/ Postanschrift Sabrina Winter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sabrina Winter
Sabrina Winter (FragDenStaat)
AW: Bescheid - Anfragenr: 292397 [#292397]
An Polizeipräsidium Brandenburg Details
Von
Sabrina Winter (FragDenStaat)
Via
Fax
Betreff
AW: Bescheid - Anfragenr: 292397 [#292397]
Datum
4. März 2024 16:01
An
Polizeipräsidium Brandenburg
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
33,7 KB
Polizeipräsidium Brandenburg
AW: Bescheid - Anfragenr: 292397 [#292397] Sehr geehrte Frau Winter, bitte teilen Sie mit in welcher der von Ihne…
Von
Polizeipräsidium Brandenburg
Betreff
AW: Bescheid - Anfragenr: 292397 [#292397]
Datum
4. März 2024 16:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Winter, bitte teilen Sie mit in welcher der von Ihnen angeschriebene Herr Hofmann arbeitet. Nur so kann eine ordnungsgemäße Zustellung Ihrer Mail erfolgen. Danke ! Mit freundlichen Grüßen
Sabrina Winter
Sabrina Winter (FragDenStaat)
AW: Bescheid - Anfragenr: 292397 [#292397] Nach meinen Informationen sollte das Fax nu bei Ihnen angekommen sein. …
An Polizeipräsidium Brandenburg Details
Von
Sabrina Winter (FragDenStaat)
Betreff
AW: Bescheid - Anfragenr: 292397 [#292397]
Datum
4. März 2024 16:08
An
Polizeipräsidium Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nach meinen Informationen sollte das Fax nu bei Ihnen angekommen sein. Würden Sie mir das bitte kurz bestätigen? Vielen Dank für Ihre Mühe! Herzliche Grüße Sabrina Winter Anfragenr: 292397 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292397/

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Von
Polizeipräsidium Brandenburg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
11. April 2024
Status
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2023-04-15-sabrina-winter-2023-11-15-pol-brandenburg-anhang.pdf
5,2 MB
2024-04-15-sabrina-winter-2023-11-15-pol-brandenburg.pdf
1,9 MB