Aktuelle Fassung und frühere Fassungen der Hauptsatzungen des Kreises Wesel
die bei der adressierten Stelle, der Verwaltung des Kreises Wesel, am Tag der Antragstellung, dem 23. Juni 2022, vorhandenen Informationen, die Auskunft darüber geben,
- von wann bis wann die als Kreisrecht des Kreises Wesel im Internetauftritt der adressierten Stelle (URL: https://www.kreis-wesel.de/de/service/kreisrecht/ ) allgemein zugänglich gemachte Hauptsatzung des Kreises Wesel vom 07.10.1999, zuletzt geändert durch Satzung vom 30.06.2021, (Download-URL am 23.06.2022 um 07:29 Uhr: https://www.kreis-wesel.de/c1257d23004c5410/files/i_01_hauptsatzung_kreis_wesel.pdf/$file/i_01_hauptsatzung_kreis_wesel.pdf?openelement ) in Kraft war und wann die Bekanntmachung der Änderungen dieser Hauptsatzung durch die Satzung vom 30.06.2021 erfolgte;
- welchen Inhalt die als Kreisrecht des Kreises Wesel (URL: https://www.kreis-wesel.de/de/service/kreisrecht/ ) veröffentlichte Hauptsatzung des Kreises Wesel vom 07.10.1999 in der Fassung der in der Ausgabe Nr. 29/47 des Amtsblattes für den Kreis Wesel vom 22.06.2022 (Download-URL: https://www.kreis-wesel.de/C1257D23004C5410/files/amtsblatt_nr._29_22.pdf/$file/amtsblatt_nr._29_22.pdf?OpenElement ) bekanntgemachten Satzung vom 15.06.2022 zur Änderung der Hauptsatzung des Kreises Wesel vom 07.10.1999 hat und ab wann dieser Inhalt der Hauptsatzung des Kreises Wesel auf Grund welcher Bekanntmachung in Kraft ist.
- welche Inhalte und welche Geltungszeiträume jeweils alle früheren Fassungen der als Kreisrecht des Kreises Wesel allgemein zugänglich gemachten Hauptsatzungen des Kreises Wesel hatten beziehungsweise haben.
Weiterhin ist integraler Bestandteil des Informationsbegehrens dieses IFG-Antrags die folgende Bestimmung des IFG-Antragstellers hinsichtlich der Art des Zugangs zu den begehrten Informationen:
Die begehrten Informationen sollen elektronisch und in ausdruckbarer Form allgemein und von daher auch kostenfrei zugänglich gemacht werden und zwar im Internetauftritt der adressierten Stelle und dort vorzugsweise unter der Adresse für das Kreisrecht des Kreises Wesel (URL: https://www.kreis-wesel.de/de/service/kreisrecht/ ) und dort wiederum für die aktuell gültige Fassung der Hauptsatzung des Kreises Wesel unverzüglich (und dies bedeutet am ersten Tag des Inkrafttretens dieser Fassung) unter der für das die aktuell gültige Fassung der Hauptsatzung des Kreises Wesel enthaltende Dokument und für die entsprechende Datei mit dem Dateinamen "i_01_hauptsatzung_kreis_wesel.pdf" angelegten Adresse und für alle früheren Fassungen der Hauptsatzungen des Kreises Wesel unverzüglich im Rahmen der durch das IFG NRW gesetzten Monatsfrist unter einer gesonderten Rubrik für früher gültige Fassungen des Kreisrechts sowie unter der jeweils unverzüglichen textlichen Mitteilung der konkreten Internetadressen der Fundstellen beziehungsweise der Veröffentlichungsorte der jeweils begehrten Informationen an den IFG-Antragsteller über die Plattform von FragDenStaat.de.
Vorsorglich sei darauf hingewiesen, dass der IFG-Antragsteller auch im Falle von Abweichungen von dieser Bestimmung der Art des Zugangs zu den begehrten Informationen eine ordnungsgemäße Bescheiderteilung erwartet; eine diesbezügliche Nachfrage seitens der adressierten Stelle an den IFG-Antragsteller erübrigt sich angesichts der hier klar zum Ausdruck gebrachten Erwartung. Vorsorglich sei auf Grund früherer Erfahrungen darauf hingewiesen, dass eine ordnungsgemäße Bescheiderteilung im Falle von Ablehnungen des gesamten IFG-Antrags oder von Teilen desselben oder im Falle von Abweichungen von dem Informationsbegehren auch entsprechende Begründungen und den Hinweis gemäß Paragraph 5 Absatz 2 Satz 4 in Verbindung mit Paragraph 13 Absatz 2 IFG NRW beinhalten muss und als förmlicher Verwaltungsakt normalerweise eine Rechtsmittelbelehrung aufzuweisen hat.
Anfrage eingeschlafen
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Datum23. Juni 2022
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26. Juli 2022
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