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Aktuelle Fassung und frühere Fassungen der Hauptsatzungen des Kreises Wesel

Anfrage an: Kreis Wesel

die bei der adressierten Stelle, der Verwaltung des Kreises Wesel, am Tag der Antragstellung, dem 23. Juni 2022, vorhandenen Informationen, die Auskunft darüber geben,
- von wann bis wann die als Kreisrecht des Kreises Wesel im Internetauftritt der adressierten Stelle (URL: https://www.kreis-wesel.de/de/service/kreisrecht/ ) allgemein zugänglich gemachte Hauptsatzung des Kreises Wesel vom 07.10.1999, zuletzt geändert durch Satzung vom 30.06.2021, (Download-URL am 23.06.2022 um 07:29 Uhr: https://www.kreis-wesel.de/c1257d23004c5410/files/i_01_hauptsatzung_kreis_wesel.pdf/$file/i_01_hauptsatzung_kreis_wesel.pdf?openelement ) in Kraft war und wann die Bekanntmachung der Änderungen dieser Hauptsatzung durch die Satzung vom 30.06.2021 erfolgte;
- welchen Inhalt die als Kreisrecht des Kreises Wesel (URL: https://www.kreis-wesel.de/de/service/kreisrecht/ ) veröffentlichte Hauptsatzung des Kreises Wesel vom 07.10.1999 in der Fassung der in der Ausgabe Nr. 29/47 des Amtsblattes für den Kreis Wesel vom 22.06.2022 (Download-URL: https://www.kreis-wesel.de/C1257D23004C5410/files/amtsblatt_nr._29_22.pdf/$file/amtsblatt_nr._29_22.pdf?OpenElement ) bekanntgemachten Satzung vom 15.06.2022 zur Änderung der Hauptsatzung des Kreises Wesel vom 07.10.1999 hat und ab wann dieser Inhalt der Hauptsatzung des Kreises Wesel auf Grund welcher Bekanntmachung in Kraft ist.
- welche Inhalte und welche Geltungszeiträume jeweils alle früheren Fassungen der als Kreisrecht des Kreises Wesel allgemein zugänglich gemachten Hauptsatzungen des Kreises Wesel hatten beziehungsweise haben.

Weiterhin ist integraler Bestandteil des Informationsbegehrens dieses IFG-Antrags die folgende Bestimmung des IFG-Antragstellers hinsichtlich der Art des Zugangs zu den begehrten Informationen:

Die begehrten Informationen sollen elektronisch und in ausdruckbarer Form allgemein und von daher auch kostenfrei zugänglich gemacht werden und zwar im Internetauftritt der adressierten Stelle und dort vorzugsweise unter der Adresse für das Kreisrecht des Kreises Wesel (URL: https://www.kreis-wesel.de/de/service/kreisrecht/ ) und dort wiederum für die aktuell gültige Fassung der Hauptsatzung des Kreises Wesel unverzüglich (und dies bedeutet am ersten Tag des Inkrafttretens dieser Fassung) unter der für das die aktuell gültige Fassung der Hauptsatzung des Kreises Wesel enthaltende Dokument und für die entsprechende Datei mit dem Dateinamen "i_01_hauptsatzung_kreis_wesel.pdf" angelegten Adresse und für alle früheren Fassungen der Hauptsatzungen des Kreises Wesel unverzüglich im Rahmen der durch das IFG NRW gesetzten Monatsfrist unter einer gesonderten Rubrik für früher gültige Fassungen des Kreisrechts sowie unter der jeweils unverzüglichen textlichen Mitteilung der konkreten Internetadressen der Fundstellen beziehungsweise der Veröffentlichungsorte der jeweils begehrten Informationen an den IFG-Antragsteller über die Plattform von FragDenStaat.de.

Vorsorglich sei darauf hingewiesen, dass der IFG-Antragsteller auch im Falle von Abweichungen von dieser Bestimmung der Art des Zugangs zu den begehrten Informationen eine ordnungsgemäße Bescheiderteilung erwartet; eine diesbezügliche Nachfrage seitens der adressierten Stelle an den IFG-Antragsteller erübrigt sich angesichts der hier klar zum Ausdruck gebrachten Erwartung. Vorsorglich sei auf Grund früherer Erfahrungen darauf hingewiesen, dass eine ordnungsgemäße Bescheiderteilung im Falle von Ablehnungen des gesamten IFG-Antrags oder von Teilen desselben oder im Falle von Abweichungen von dem Informationsbegehren auch entsprechende Begründungen und den Hinweis gemäß Paragraph 5 Absatz 2 Satz 4 in Verbindung mit Paragraph 13 Absatz 2 IFG NRW beinhalten muss und als förmlicher Verwaltungsakt normalerweise eine Rechtsmittelbelehrung aufzuweisen hat.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. Juni 2022
  • Frist
    26. Juli 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kreis Wesel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktuelle Fassung und frühere Fassungen der Hauptsatzungen des Kreises Wesel [#251987]
Datum
23. Juni 2022 09:19
An
Kreis Wesel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die bei der adressierten Stelle, der Verwaltung des Kreises Wesel, am Tag der Antragstellung, dem 23. Juni 2022, vorhandenen Informationen, die Auskunft darüber geben, - von wann bis wann die als Kreisrecht des Kreises Wesel im Internetauftritt der adressierten Stelle (URL: https://www.kreis-wesel.de/de/service/kreisrecht/ ) allgemein zugänglich gemachte Hauptsatzung des Kreises Wesel vom 07.10.1999, zuletzt geändert durch Satzung vom 30.06.2021, (Download-URL am 23.06.2022 um 07:29 Uhr: https://www.kreis-wesel.de/c1257d23004c5410/files/i_01_hauptsatzung_kreis_wesel.pdf/$file/i_01_hauptsatzung_kreis_wesel.pdf?openelement ) in Kraft war und wann die Bekanntmachung der Änderungen dieser Hauptsatzung durch die Satzung vom 30.06.2021 erfolgte; - welchen Inhalt die als Kreisrecht des Kreises Wesel (URL: https://www.kreis-wesel.de/de/service/kreisrecht/ ) veröffentlichte Hauptsatzung des Kreises Wesel vom 07.10.1999 in der Fassung der in der Ausgabe Nr. 29/47 des Amtsblattes für den Kreis Wesel vom 22.06.2022 (Download-URL: https://www.kreis-wesel.de/C1257D23004C5410/files/amtsblatt_nr._29_22.pdf/$file/amtsblatt_nr._29_22.pdf?OpenElement ) bekanntgemachten Satzung vom 15.06.2022 zur Änderung der Hauptsatzung des Kreises Wesel vom 07.10.1999 hat und ab wann dieser Inhalt der Hauptsatzung des Kreises Wesel auf Grund welcher Bekanntmachung in Kraft ist. - welche Inhalte und welche Geltungszeiträume jeweils alle früheren Fassungen der als Kreisrecht des Kreises Wesel allgemein zugänglich gemachten Hauptsatzungen des Kreises Wesel hatten beziehungsweise haben. Weiterhin ist integraler Bestandteil des Informationsbegehrens dieses IFG-Antrags die folgende Bestimmung des IFG-Antragstellers hinsichtlich der Art des Zugangs zu den begehrten Informationen: Die begehrten Informationen sollen elektronisch und in ausdruckbarer Form allgemein und von daher auch kostenfrei zugänglich gemacht werden und zwar im Internetauftritt der adressierten Stelle und dort vorzugsweise unter der Adresse für das Kreisrecht des Kreises Wesel (URL: https://www.kreis-wesel.de/de/service/kreisrecht/ ) und dort wiederum für die aktuell gültige Fassung der Hauptsatzung des Kreises Wesel unverzüglich (und dies bedeutet am ersten Tag des Inkrafttretens dieser Fassung) unter der für das die aktuell gültige Fassung der Hauptsatzung des Kreises Wesel enthaltende Dokument und für die entsprechende Datei mit dem Dateinamen "i_01_hauptsatzung_kreis_wesel.pdf" angelegten Adresse und für alle früheren Fassungen der Hauptsatzungen des Kreises Wesel unverzüglich im Rahmen der durch das IFG NRW gesetzten Monatsfrist unter einer gesonderten Rubrik für früher gültige Fassungen des Kreisrechts sowie unter der jeweils unverzüglichen textlichen Mitteilung der konkreten Internetadressen der Fundstellen beziehungsweise der Veröffentlichungsorte der jeweils begehrten Informationen an den IFG-Antragsteller über die Plattform von FragDenStaat.de. Vorsorglich sei darauf hingewiesen, dass der IFG-Antragsteller auch im Falle von Abweichungen von dieser Bestimmung der Art des Zugangs zu den begehrten Informationen eine ordnungsgemäße Bescheiderteilung erwartet; eine diesbezügliche Nachfrage seitens der adressierten Stelle an den IFG-Antragsteller erübrigt sich angesichts der hier klar zum Ausdruck gebrachten Erwartung. Vorsorglich sei auf Grund früherer Erfahrungen darauf hingewiesen, dass eine ordnungsgemäße Bescheiderteilung im Falle von Ablehnungen des gesamten IFG-Antrags oder von Teilen desselben oder im Falle von Abweichungen von dem Informationsbegehren auch entsprechende Begründungen und den Hinweis gemäß Paragraph 5 Absatz 2 Satz 4 in Verbindung mit Paragraph 13 Absatz 2 IFG NRW beinhalten muss und als förmlicher Verwaltungsakt normalerweise eine Rechtsmittelbelehrung aufzuweisen hat.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 251987 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251987/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreis Wesel
Ihre Nachricht ist bei der Kreisverwaltung Wesel eingegangen und wird schnellstmöglich bearbeitet. Diese Antwort w…
Von
Kreis Wesel
Betreff
Antwort: Aktuelle Fassung und frühere Fassungen der Hauptsatzungen des Kreises Wesel [#251987]
Datum
23. Juni 2022 09:21
Status
Warte auf Antwort
Ihre Nachricht ist bei der Kreisverwaltung Wesel eingegangen und wird schnellstmöglich bearbeitet. Diese Antwort wurde automatisch erstellt, bitte antworten Sie nicht darauf. Besuchen Sie den Kreis Wesel im Internet unter: http://www.kreis-wesel.de/ Kreis Wesel Der Landrat Reeser Landstraße 31 46483 Wesel email: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.kreis-wesel.de Tel.: 0281/207-0 Fax : 0281/207-4043
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, wegen der im IFG-Antrag #251987 und darin in der Bestimmung der Art des Zugangs z…
An Kreis Wesel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Aktuelle Fassung und frühere Fassungen der Hauptsatzungen des Kreises Wesel
Datum
23. Juni 2022
An
Kreis Wesel
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, wegen der im IFG-Antrag #251987 und darin in der Bestimmung der Art des Zugangs zu einer der begehrten Informationen enthaltenen Unverzüglichkeit habe ich den Landrat und den Kreisdirektor in einer gesonderten E-Mail persönlich über diesen Umstand in Kenntnis gesetzt. Die betreffende E-Mail hatte den folgenden Inhalt:. --- Zitat-Anfang der E-Mail vom 2022-06-23 an Landrat und. Kreisdirektor des Kreises Wesel wegen Unverzüglichkeit beim IFG-Antrag 251987 --- Unverzügliche Bearbeitung des IFG-Antrags #251987 betreffs Hauptsatzungen des Kreises Wesel Sehr <Information-entfernt> sehr geehrter (...), sehr geehrter Kreisdirektor, sehr geehrter (...), da ich nicht weiß, ob Sie über den Eingang von Anfragen oder Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) an den Kreis Wesel über die Plattform FragDenStaat.de zeitnah persönlich in Kenntnis gesetzt werden und da im Gegensatz zur normalüblichen Monatsfrist nach dem IFG NRW bei der soeben versandten Anfrage #251987 (URL: https://fragdenstaat.de/a/251987 ) diesmal eine unverzügliche Zugänglichmachung im Sinne von "sofort und noch am gleichen Tage" als Bestimmung des Zugangs zu einer der begehrten Informationen Teil des Informationsbegehrens ist, mache ich Sie auf diesem Wege persönlich auf diesen Umstand aufmerksam. Der IFG-Antrag betrifft die Zugänglichmachung der aktuell gültigen Fassung der Hauptsatzung des Kreises Wesel und die der früheren Fassungen in der vom IFG- Antragsteller bestimmten Art des Zugangs zu den begehrten Informationen. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> --- Zitat-Ende --- Diese E-Mail erfolgt über die Plattform FragDenStaat.de zum Zwecke der vollständigen Dokumentation der IFG-Anfrage #251987. Außerdem füge ich, wenn es mir denn gelingen sollte, aus dem gleichen Grunde die am 10. Juli 2021 um 13:48 Uhr und am 23. Juni 2022 um 07:29 Uhr und um 09:35 Uhr und noch einmal um 10:44 Uhr heruntergeladene Fassung der Hauptsatzung des Kreises Wesel bei. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt>

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Kreis Wesel
Antwort: Aktuelle Fassung und frühere Fassungen der Hauptsatzung des Kreises Wesel Sehr <Information-entfernt&g…
Von
Kreis Wesel
Betreff
Antwort: Aktuelle Fassung und frühere Fassungen der Hauptsatzung des Kreises Wesel
Datum
8. Juli 2022 11:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr <Information-entfernt> mit E-Mail vom 24.06.2022 baten Sie um folgende Informationen / Dokumente: Die Satzung vom 30.06.2021 zur Änderung der Hauptsatzung des Kreises Wesel vom 07.10.1999 wurde im Amtsblatt des Kreises Wesel Nr. 28 vom 07.07.2021 bekannt gemacht. Die Änderung ist am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft getreten, damit am 08.07.2021. Die Hauptsatzung des Kreises Wesel vom 07.10.1999 in der Fassung der Änderung vom 30.06.2021 war somit vom 08.07.2021 bis einschließlich 22.06.2022 in Kraft. Die Satzung vom 15.06.2022 zur Änderung der Hauptsatzung des Kreises Wesel vom 07.10.1999 wurde im Amtsblatt des Kreises Wesel Nr. 29 vom 22.06.2022 bekannt gemacht und ist somit am 23.06.2022 in Kraft getreten. Der Gegenstand der Änderungen ist nicht nur dem genannten Amtsblatt, sondern zudem auch der vom Kreistag beratenen und im öffentlich zugänglichen Kreistagsinformationssystem hinterlegten Drucksache Nr. 970/X zu entnehmen. Als Anlage übersende ich die Hauptsatzung des Kreises Wesel vom 07.10.1999 zuletzt geändert durch Satzung vom 15.06.2022. Dieser können Sie den Inhalt der aktuell gültigen Fassung entnehmen. Die Hauptsatzung des Kreises Wesel ist im übrigen auch auf der Internetseite des Kreises (Service/Kreisrecht) einsehbar. (See attached file: 15.06.22 Hauptsatzung.pdf) Die Inhalte und Geltungszeiträume der durch frühere Satzungen veränderten Fassungen der Hauptsatzung des Kreises Wesel vom 07.10.1999 können Sie im Archiv des Kreises Wesel im Kreishaus, Reeser Landstr. 31 in 46483 Wesel einsehen. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin direkt mit dem Archiv des Kreises Wesel unter der Telefonnummer: 0281/207-2828. Ich verweise an dieser Stelle auf die allgemeine Gebührensatzung des Kreises Wesel in der Fassung vom 12.01.2018, nach der die Inanspruchnahme des Kreisarchivs unter Umständen Gebühren hervorruft. Mit freundlichen Grüßen
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