Aktuelle Geschäftsordnung

- aktuelle "Ergänzende Geschäftsordnung" des BMFJSF
- Dokumente zur Einbindung der UBSKM in die fürs BMFJSF geltenden Geschäftsordnungen - ggf. Dokumente zur Nichteinbindung der UBSKM und andere bestehende Regelungen

In der mir vorliegenden "Ergänzenden Geschäftsordnung von 2019" wird der/die UBSKM nicht erwähnt. Um meine Ansprüche in der Kommunikation mit der UBSKM auf Ordnungsgemäßheit als Bürger prüfen zu können, ist eine Kenntnis der geltenden Regelung erforderlich.

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  • Datum
    12. Dezember 2022
  • Frist
    14. Januar 2023
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Alfons Kleine-Möllhoff
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - aktuelle "Ergänzende Geschäfts…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Alfons Kleine-Möllhoff
Betreff
Aktuelle Geschäftsordnung [#265478]
Datum
12. Dezember 2022 17:45
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- aktuelle "Ergänzende Geschäftsordnung" des BMFJSF - Dokumente zur Einbindung der UBSKM in die fürs BMFJSF geltenden Geschäftsordnungen - ggf. Dokumente zur Nichteinbindung der UBSKM und andere bestehende Regelungen In der mir vorliegenden "Ergänzenden Geschäftsordnung von 2019" wird der/die UBSKM nicht erwähnt. Um meine Ansprüche in der Kommunikation mit der UBSKM auf Ordnungsgemäßheit als Bürger prüfen zu können, ist eine Kenntnis der geltenden Regelung erforderlich.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alfons Kleine-Möllhoff Anfragenr: 265478 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265478/ Postanschrift Alfons Kleine-Möllhoff << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Alfons Kleine-Möllhoff

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