Aktuelle Handlungsanweisungen zu Kosten der Unterkunft und Umzug 2016
Der Jobcentereigene Auftritt gibt kaum Hinweise zu den rechtlichen Rahmenbedingungen zum Thema Kosten der Unterkunft, Umzug und Folgekosten im Märkischen Kreis.
http://www.jobcenter-mk.de/site/wohnen_und_umzug/
Lediglich eine knappe Tabelle ist hinterlegt. Diese weist allerdings weder eine überprüfbare Daten-Quelle aus, noch die zeitlichen Geltungsbereiche. Es werden keine Toleranzgrenzen genannt, wie das SGB II im § 22 vorsieht, noch wird auf Sonderfälle (Anspruch auf erhöhten Wohnraum) hingewiesen.
Zudem ist die Einleitung sozialrechtlich bereits irreführend, suggeriert das Jobcenter Märkischer Kreis doch, eine „Schlüssigkeit“ für ein Konzept, dass seit Jahren rechtsanhängig und bisher keineswegs gerichtlich überprüft ist.
“Die Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft können Sie dem schlüssigen Konzept des Märkischen Kreises entnehmen.“
Auch der Verweis auf Dienststellen und Ansprechpartner für Anfragen ist völlig unzureichend. Rückmeldungen Betroffener und Erfahrungen aus Beistandsterminen zeigen keineswegs eine übereinstimmende Weisungslage.
So werden trotz eines engen Wohnungsmarktes und ausdrücklicher Aufforderung zur Mietsenkung durch das Jobcenter nicht einmal geringe Toleranzgrenzen eingeräumt. Selbst beim worst case - der Obdachlosigkeit - dürfen Mitarbeiter angeblich nicht einmal über einen Toleranzrahmen von 5,50 € frei entscheiden.
Um die Entscheidungs- und Beratungskompetenz der Mitarbeiter besser einschätzen zu können, wird um die Übersendung der aktuellen und vollständigen Handlungsanweisung zur KDU (Schulungsmaterial, Dienstanweisungen, Änderungsmails und Rundschreiben) gebeten.
Hilfsweise zum Vergleich und zur Verdeutlichung wird ebenfalls um die Übersendung der vorherigen Direktiven gebeten.
Anfrage erfolgreich
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Datum13. Juli 2016
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16. August 2016
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