Aktuelle Informationen zu Impfdurchbrüchen in Altenheimen

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Bitte teilen Sie mir Ihren letzten Bericht zu Impfdurchbrüchen in Altenheimen mit, einschließlich gültiger Maßnahmen dazu.
Meine eigenständige Recherche hat auch in Ihrem Wochenbericht kein Ergebnis gebracht.

Vielen Dank, pkh.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. Februar 2022
  • Frist
    9. März 2022
  • 0 Follower:innen
Peter K. Hahn
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte teilen Sie …
An Robert Koch-Institut Details
Von
Peter K. Hahn
Betreff
Aktuelle Informationen zu Impfdurchbrüchen in Altenheimen [#240063]
Datum
5. Februar 2022 13:18
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir Ihren letzten Bericht zu Impfdurchbrüchen in Altenheimen mit, einschließlich gültiger Maßnahmen dazu. Meine eigenständige Recherche hat auch in Ihrem Wochenbericht kein Ergebnis gebracht. Vielen Dank, pkh.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Peter K. Hahn Anfragenr: 240063 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240063/ Postanschrift Peter K. Hahn << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Peter K. Hahn
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 05.02.2022 Sehr geehrter Herr Hahn, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihn…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 05.02.2022
Datum
7. Februar 2022 16:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Hahn, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0004#0142. Mit freundlichen Grüßen
Peter K. Hahn
AW: Ihre Anfrage vom 05.02.2022 [#240063] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Zwischenantwort. Ich…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Peter K. Hahn
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 05.02.2022 [#240063]
Datum
7. Februar 2022 18:02
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Zwischenantwort. Ich freue mich auf Ihre baldige Antwort. Bleiben Sie gesund, Peter K. Hahn. Mit freundlichen Grüßen Peter K. Hahn Anfragenr: 240063 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240063/ Postanschrift Peter K. Hahn << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Robert Koch-Institut
Sehr geehrter Herr Hahn, wir kommen zurück auf Ihre o.g. Anfrage auf Informationszugang, zu der wir Ihnen Folgen…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 05.02.2022: Aktuelle Informationen zu Impfdurchbrüchen in Altenheimen [#240063] (Unser Zeichen: 2.13.04/0004#0142)
Datum
17. März 2022 19:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hahn, wir kommen zurück auf Ihre o.g. Anfrage auf Informationszugang, zu der wir Ihnen Folgendes mitteilen: Die amtlichen Informationen nach §§ 1 Abs. 1, 2 Nr. 1 Informationszugangsgesetz (IFG), die dem Robert Koch-Institut (IFG) zu Ihrer Anfrage vorliegen, wurden bereits veröffentlicht. Wir bitten Sie, diese allgemein zugänglichen Informationen selbstständig entsprechend § 9 Abs. 3 IFG abzurufen. In den Berichten zum Monitoring von COVID-19 und der Impfsituation in Langzeitpflegeeinrichtungen werden aus einer Stichprobe von Alten- Pflegeeinrichtungen "Analysen zu Hospitalisierungen und Todesfälle mit COVID-19 bei Bewohnerinnen und Bewohnern und Beschäftigten für Dezember 2021, differenziert nach Impfstatus und Hospitalisierungen und Todesfälle als Rate unter den Fällen" veröffentlicht, abrufbar unter https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Monitoring_Covid-19_Impfen_Langzeitpflege.html. Darüber hinaus weisen wir auf folgendes Veröffentlichungen zu Ihrer Anfrage hin: *Lahne H, Grahl A, Streibl BI, Büchl C, Damzog M, Gärtner S, Hobmaier B, Hoch M, Jungnick S, Katz K, Laubert L, Schutt B, Seidl C, Zilch K, Wildner M, Liebl B, Ackermann N, Sing A, Fingerle V: COVID-19- Impfung senkt das Risiko für Infektion, schwere Krank- heitsverläufe und Tod – Analyse eines SARS-CoV-2- Ausbruchs in einem Alten- und Pflegeheim Epid Bull 2022;6:3-13 | DOI 10.25646/9556. Dem RKI liegen darüber hinaus keine amtlichen Informationen nach §§ 1 Abs. 1, 2 Nr. 1 IFG zu Ihrer Anfrage vor. Wir weisen darauf hin, dass nach dem IFG kein Anspruch auf Erläuterungen, Beschaffung oder Auswertungen von Informationen nach bestimmten Kriterien besteht. Im Übrigen sind die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 3 UIG, § 1 VIG) nicht einschlägig. Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Mit freundlichen Grüßen