Aktuelle Verfahren und Urteile zu § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um folgende Auskunft.

1. Wieviel Verfahren sind derzeit beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof anhängig in Bezug auf § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG (Unzumutbarkeit der Nachholung des Visumsverfahrens)

2. Wie ist derzeit die aktuelle Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Bezug auf § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG und des damit verbundenen unbestimmte Rechtsbegriffs der Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit".

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  • Datum
    21. Oktober 2023
  • Frist
    25. November 2023
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, i…
An Hessischer Verwaltungsgerichtshof Details
Von
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Betreff
Aktuelle Verfahren und Urteile zu § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG [#290681]
Datum
21. Oktober 2023 10:45
An
Hessischer Verwaltungsgerichtshof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um folgende Auskunft. 1. Wieviel Verfahren sind derzeit beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof anhängig in Bezug auf § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG (Unzumutbarkeit der Nachholung des Visumsverfahrens) 2. Wie ist derzeit die aktuelle Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Bezug auf § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG und des damit verbundenen unbestimmte Rechtsbegriffs der Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit".
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290681/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktuelle Verfahren und Urteile zu § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG“ vom …
An Hessischer Verwaltungsgerichtshof Details
Von
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Betreff
AW: Aktuelle Verfahren und Urteile zu § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG [#290681]
Datum
6. Dezember 2023 09:54
An
Hessischer Verwaltungsgerichtshof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktuelle Verfahren und Urteile zu § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG“ vom 21.10.2023 (#290681) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>