Aktuelle Verkehrszahlen

aktuelle Verkehrsdaten der Messtelle (Zählernummer 63289201) für das Jahr 2022 und das erste Quartal 2023.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. April 2023
  • Frist
    26. Mai 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktuelle Verkehrszahlen [#277115]
Datum
24. April 2023 15:34
An
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
aktuelle Verkehrsdaten der Messtelle (Zählernummer 63289201) für das Jahr 2022 und das erste Quartal 2023.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 277115 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277115/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 24.04.2023. Hierzu teilen wir Ihnen Fo…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Betreff
AW: Aktuelle Verkehrszahlen [#277115]
Datum
27. April 2023 13:34
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Nicht-öffentliche Anhänge:
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 24.04.2023. Hierzu teilen wir Ihnen Folgendes mit: Sämtliche Verkehrsdaten, die im Rahmen amtlicher Zählungen erhoben werden, sowie Erläuterungen zum Erhebungsverfahren selbst sind im Internet frei und öffentlich verfügbar unter https://www.baysis.bayern.de/internet/verdat/index.html Dort finden Sie z.B. folgende Grafik für die von Ihnen genannte Zählstelle. [cid:image001.png@01D978F5.AF6CBD00] Zähldaten sind zunächst sogenannte Rohdaten und müssen im Folgejahr nach der Erhebung nach einem vorgegebenen Verfahren auf einen DTV (Durchschnittliche Tägliche Verkehrsmenge) in Kfz/24h umgerechnet oder „hochgerechnet“ werden. Dies erfolgt zur Zeit für die Daten des Erhebungsjahres 2022, d.h. die DTV-Werte für Bayern für das Jahr 2022 werden voraussichtlich Anfang des 3. Quartals 2023 vorliegen, dann auch abrufbar über den o.g. Link. Mit freundlichen Grüßen

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