Aktuelle Verordnung für die Anerkennung kommerzieller Nachhilfeanbieter als Kooperationspartner

Anfrage an: Jobcenter Wuppertal

Die Aktuelle Verordnung für die Anerkennung kommerzieller Nachhilfeanbieter als Kooperationspartner im Rahmen des BuT Pakets.

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  • Datum
    25. August 2023
  • Frist
    27. September 2023
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Di…
An Jobcenter Wuppertal Details
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Betreff
Aktuelle Verordnung für die Anerkennung kommerzieller Nachhilfeanbieter als Kooperationspartner [#286956]
Datum
25. August 2023 14:00
An
Jobcenter Wuppertal
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Aktuelle Verordnung für die Anerkennung kommerzieller Nachhilfeanbieter als Kooperationspartner im Rahmen des BuT Pakets.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286956 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286956/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktuelle Verordnung für die Anerkennung kommerzieller Nachhilfeanb…
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Betreff
AW: Aktuelle Verordnung für die Anerkennung kommerzieller Nachhilfeanbieter als Kooperationspartner [#286956]
Datum
28. September 2023 14:13
An
Jobcenter Wuppertal
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktuelle Verordnung für die Anerkennung kommerzieller Nachhilfeanbieter als Kooperationspartner“ vom 25.08.2023 (#286956) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktuelle Verordnung für die Anerkennung kommerzieller Nachhilfeanb…
An Jobcenter Wuppertal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aktuelle Verordnung für die Anerkennung kommerzieller Nachhilfeanbieter als Kooperationspartner [#286956]
Datum
28. September 2023 14:16
An
Jobcenter Wuppertal
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktuelle Verordnung für die Anerkennung kommerzieller Nachhilfeanbieter als Kooperationspartner“ vom 25.08.2023 (#286956) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Jobcenter Wuppertal
Re: Aktuelle Verordnung über die Anerkennung kommerzieller Nachhilfeanbieter als Kooperationspartner [#286956] Seh…
Von
Jobcenter Wuppertal
Betreff
Re: Aktuelle Verordnung über die Anerkennung kommerzieller Nachhilfeanbieter als Kooperationspartner [#286956]
Datum
26. Oktober 2023 14:32
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> Sie baten um Zusendung der aktuellen "Verordnung für die Anerkennung kommerzieller Nachhilfeanbieter als Kooperationspartner im Rahmen des BuT Pakets". Hierzu möchte ich auf die Arbeitshilfe "Bildungs- und Teilhabepaket" - 6. Auflage des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen verweisen. Diese kommt einer Verordnung im Sinne Ihrer Anfrage am nächsten. Sie können die Arbeitshilfe aktuell unter folgender Internetadresse beziehen: Broschürenservice NRW : Mags Shop - Arbeitshilfe: Bildungs- und Teilhabepaket.<https://broschuerenservice.mags.nrw/mags/shop/Arbeitshilfe:_Bildungs-_und_Teilhabepaket.> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Re: Aktuelle Verordnung über die Anerkennung kommerzieller Nachhilfeanbieter als Kooperationspartner [#286956]…
An Jobcenter Wuppertal Details
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Betreff
AW: Re: Aktuelle Verordnung über die Anerkennung kommerzieller Nachhilfeanbieter als Kooperationspartner [#286956]
Datum
5. November 2023 16:27
An
Jobcenter Wuppertal
Status
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Guten Tag, Leider konnte ich den von Ihnen übersendeten İnformationen keine Angaben über die von der Stadt bzw dem jobcenter Wuppertal vorgegebenen Zulassungsvoraussetzungen entnehmen, vor allem im Bezug auf die Frage, ob der:die İnhaber:in, eines Nachhilfeinstitutes, das neu in Wuppertal gegründet ist, als Nachhilfeanbieter:in im Rahmen des BuT zugelassen werden kann, wenn sowohl der:die Inhaber:in als auch die beschäftigten Lehrkräfte ansonsten allen Voraussetzungen, wie ausreichender Qualifikation und vorliegen eines einwandfreien erweiterten Führungszeugnis, entsprechen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286956 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286956/
Jobcenter Wuppertal
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Von
Jobcenter Wuppertal
Betreff
Betreff versteckt
Datum
5. November 2023 16:28
Status
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Jobcenter Wuppertal
Re: Aktuelle Verordnung über die Anerkennung kommerzieller Nachhilfeanbieter als Kooperationspartner [#286956] Seh…
Von
Jobcenter Wuppertal
Betreff
Re: Aktuelle Verordnung über die Anerkennung kommerzieller Nachhilfeanbieter als Kooperationspartner [#286956]
Datum
20. Dezember 2023 12:06
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer Nachfrage vom 5. November 2023 haben Sie moniert: "Leider konnte ich den von Ihnen übersendeten İnformationen keine Angaben über die von der Stadt bzw dem jobcenter Wuppertal vorgegebenen Zulassungsvoraussetzungen entnehmen, vor allem im Bezug auf die Frage, ob der:die İnhaber:in, eines Nachhilfeinstitutes, das neu in Wuppertal gegründet ist, als Nachhilfeanbieter:in im Rahmen des BuT zugelassen werden kann, wenn sowohl der:die Inhaber:in als auch die beschäftigten Lehrkräfte ansonsten allen Voraussetzungen, wie ausreichender Qualifikation und vorliegen eines einwandfreien erweiterten Führungszeugnis, entsprechen?" Hierzu teile ich Ihnen mit, dass die Frage des konkreten Angebots einer Kooperationsvereinbarung im Einzelfall anhand der Umstände dieses Einzelfalls zu beurteilen ist. Mit freundlichen Grüßen