Aktuelle Zahl (oder Namensliste) von Pflichtverteidiger:innen im Zuständigkeitsgebiet Ihrer Staatsanwaltschaft

Aktuelle Zahl (oder Namensliste) von Pflichtverteidiger:innen im Zuständigkeitsgebiet Ihrer Staatsanwaltschaft

Antwort verspätet

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  • Datum
    1. Oktober 2023
  • Frist
    4. November 2023
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ak…
An Staatsanwaltschaft Köln Details
Von
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Betreff
Aktuelle Zahl (oder Namensliste) von Pflichtverteidiger:innen im Zuständigkeitsgebiet Ihrer Staatsanwaltschaft [#289344]
Datum
1. Oktober 2023 08:51
An
Staatsanwaltschaft Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aktuelle Zahl (oder Namensliste) von Pflichtverteidiger:innen im Zuständigkeitsgebiet Ihrer Staatsanwaltschaft
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289344 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289344/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatsanwaltschaft Köln
Automatische Antwort Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Ant…
Von
Staatsanwaltschaft Köln
Betreff
Automatische Antwort
Datum
1. Oktober 2023 08:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an die Staatsanwaltschaft Köln gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Für Anfragen an die hiesige Behörde, die keine Ermittlungsverfahren oder Strafverfahren betreffen, finden Sie die nach der DSGVO erforderlichen Informationen auf der Homepage der Staatsanwaltschaft Köln unter dem Reiter “Datenschutzerklärung“. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Staatsanwaltschaft Köln
WG: Aktuelle Zahl (oder Namensliste) von Pflichtverteidiger: innen im Zuständigkeitsgebiet Ihrer Staatsanwaltscha…
Von
Staatsanwaltschaft Köln
Betreff
WG: Aktuelle Zahl (oder Namensliste) von Pflichtverteidiger: innen im Zuständigkeitsgebiet Ihrer Staatsanwaltschaft (#289344)
Datum
12. Oktober 2023 09:37
Status
Warte auf Antwort
Der Leitende Oberstaatsanwalt - Elektronische Post - Datum: 11.10.2023 Aktenzeichen: 327 E - 935/23 Bearbeiter: Frau [geschwärzt] Frau [geschwärzt] Aktuelle Zahl (oder Namensliste) von Pflichtverteidiger: innen im Zuständigkeitsgebiet Ihrer Staatsanwaltschaft (#289344) E-Mail vom 01.10.2023 Sehr [geschwärzt], Bezug nehmend auf Ihre vorbezeichnete Eingabe teile ich mit, dass bei der Staatsanwaltschaft Köln keine Liste zu im hiesigen Bezirk als Pflichtverteidiger/-innen tätigen Rechtsanwälten/-innen geführt wird. Ich rege an, sich diesbezüglich an die Rechtsanwaltskammer Köln zu wenden. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
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AW: WG: Aktuelle Zahl (oder Namensliste) von Pflichtverteidiger: innen im Zuständigkeitsgebiet Ihrer Staatsanwalt…
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Von
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Betreff
AW: WG: Aktuelle Zahl (oder Namensliste) von Pflichtverteidiger: innen im Zuständigkeitsgebiet Ihrer Staatsanwaltschaft (#289344) [#289344]
Datum
17. November 2023 17:17
An
Staatsanwaltschaft Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, besteht zwischen Pflichtverteidiger:innen in Verfahren unter Ihrer Beteiligung (Ihnen, dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eines Gerichts etc.) eine wie auch immer geartete schriftliche und transparente Vereinbarung gem. Art. 19, Art. 21 Abs. 1 S. 2 und 3, Art. 24, Art. 25 JI-Richtlinie oder sonst? Das ergibt sich nicht aus Ihren Datenschutzhinweisen. Asking for a friend. Mit freundlichen Grüßen
Staatsanwaltschaft Köln
WG: Aktuelle Zahl (oder Namensliste) von Pflichtverteidiger/innen im Zuständigkeitsbereich Ihrer Staatsanwaltschaf…
Von
Staatsanwaltschaft Köln
Betreff
WG: Aktuelle Zahl (oder Namensliste) von Pflichtverteidiger/innen im Zuständigkeitsbereich Ihrer Staatsanwaltschaft (#289344)
Datum
8. Dezember 2023 08:03
Status
Warte auf Antwort
Der Leitende Oberstaatsanwalt - Elektronische Post - Datum: 28.11.2023 Aktenzeichen: 327 E - 935/23 Bearbeiter: Frau Heimig E-Mail vom 17.11.2023 Sehr << Antragsteller:in >> Bezug nehmend auf Ihre vorbezeichnete Eingabe teile ich mit, dass Pflicht-verteidiger/innen stets durch ein Gericht beigeordnet werden. Vereinbarungen zwischen Rechtsanwälten/innen und der Staatsanwaltschaft werden dabei in keinem Fall getroffen und sind rechtlich nicht vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Aktuelle Zahl (oder Namensliste) von Pflichtverteidiger/innen im Zuständigkeitsbereich Ihrer Staatsanwalts…
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Aktuelle Zahl (oder Namensliste) von Pflichtverteidiger/innen im Zuständigkeitsbereich Ihrer Staatsanwaltschaft (#289344) [#289344]
Datum
8. Dezember 2023 09:38
An
Staatsanwaltschaft Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, haben Sie als Verantwortlicher nach Richtlinie (EU) 2016/ 680 die Ablichtung einer transparenten Vereinbarung mit dem Gericht? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 289344 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289344/

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AW: WG: Aktuelle Zahl (oder Namensliste) von Pflichtverteidiger/innen im Zuständigkeitsbereich Ihrer Staatsanwalts…
An Staatsanwaltschaft Köln Details
Von
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Betreff
AW: WG: Aktuelle Zahl (oder Namensliste) von Pflichtverteidiger/innen im Zuständigkeitsbereich Ihrer Staatsanwaltschaft (#289344) [#289344]
Datum
8. Dezember 2023 09:50
An
Staatsanwaltschaft Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, wird zudem richtig davon ausgegangen, dass Sie auch nach Abschluss von Verfahren die aktenführende Behörde bleiben? Mit freundlichen Grüßen