Aktuelle Zahl (oder Namensliste) von Pflichtverteidiger:innen im Zuständigkeitsgebiet Ihres Gerichts

Anfrage an: Landgericht Köln

Aktuelle Zahl (oder Namensliste) von Pflichtverteidiger:innen im Zuständigkeitsgebiet Ihres Gerichts

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. Oktober 2023
  • Frist
    4. November 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ak…
An Landgericht Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktuelle Zahl (oder Namensliste) von Pflichtverteidiger:innen im Zuständigkeitsgebiet Ihres Gerichts [#289343]
Datum
1. Oktober 2023 08:50
An
Landgericht Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aktuelle Zahl (oder Namensliste) von Pflichtverteidiger:innen im Zuständigkeitsgebiet Ihres Gerichts
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289343 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289343/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landgericht Köln
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Von
Landgericht Köln
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Datum
23. Oktober 2023 10:36
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#289343] Guten Tag, nach Rechtsprechung des OVG NRW dürfen S…
An Landgericht Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#289343]
Datum
24. Oktober 2023 13:39
An
Landgericht Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, nach Rechtsprechung des OVG NRW dürfen Sie nach IFG NRW nicht anlasslos oder auf Vorrat personenbezogene Daten abfragen. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 289343 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289343/
Landgericht Köln
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [Verwaltung des Landgerichts Köln 30.10.2023 ___________________…
Von
Landgericht Köln
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Datum
31. Oktober 2023 11:22
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
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1,1 KB
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9,2 KB


[Verwaltung des Landgerichts Köln 30.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________________________ ,] 1500-52 SH1 Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Ihr Schreiben vom 24.10.2023 Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Schreiben vom 24.10.2023 ist mir vorgelegt worden. Ich beziehe mich auf mein Schreiben vom 20.10.2023 und verweise auf dessen Inhalt. Daraus ergibt sich das Erfordernis Ihrer mitzuteilenden Angaben unter Verweis auf die Rechtsprechung. Erneut weise ich vorsorglich darauf hin, dass vor dem Eingang der ergänzenden Angaben die Frist nach § 5 Absatz 2 IFG NRW nicht zu laufen beginnt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#289343] Guten Tag, letztmalig: Besteht zwischen Pflichtve…
An Landgericht Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#289343]
Datum
17. November 2023 17:23
An
Landgericht Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, letztmalig: Besteht zwischen Pflichtverteidiger:innen in Verfahren unter Ihrer Beteiligung (Ihnen, dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eines Gerichts etc.) eine wie auch immer geartete schriftliche und transparente Vereinbarung gem. Art. 19, Art. 21 Abs. 1 S. 2 und 3, Art. 24, Art. 25 JI-Richtlinie oder sonst? Das ergibt sich nicht aus Ihren Datenschutzhinweisen. Asking for a friend. Es werden auch Nachteile bei Namensnennung befürchtet. Bei Verweigerung einer transparenten Antwort (samt Angabe einer Anlaufstelle nach JI-Richtlinie) werden Anfragen an übergeordnete Stellen in Aussicht gestellt. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 289343 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289343/
Landgericht Köln
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [Verwaltung des Landgerichts Köln 14.12.2023 ___________________…
Von
Landgericht Köln
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Datum
15. Dezember 2023 09:56
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
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1,1 KB
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[Verwaltung des Landgerichts Köln 14.12.2023 ______________________________________________________________________________________________________________________________ ,] 1500-52 SH1 Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Ihr Schreiben vom 24.10.2023 und 17.11.2023 Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Schreiben vom 17.11.2023 ist mir vorgelegt worden. Ich beziehe mich auf mein Schreiben vom 20.10.2023 und verweise auf dessen Inhalt. Daraus ergibt sich das Erfordernis der von Ihnen mitzuteilenden Angaben unter Verweis auf die Rechtsprechung. Erneut weise ich vorsorglich darauf hin, dass vor dem Eingang der ergänzenden Angaben die Frist nach § 5 Absatz 2 IFG NRW nicht zu laufen beginnt. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#289343] Guten Tag, naheliegend, dass Sie sich erbittert auc…
An Landgericht Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#289343]
Datum
15. Dezember 2023 10:04
An
Landgericht Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, naheliegend, dass Sie sich erbittert auch gegen die Stellungnahme der 17 deutschen informationsfreiheitsrechtlichen Aufsichtsbehörden vom 7.11.23 und mangels eines Transparenzgesetzes in diesem Land stemmen. Gibt es denn wenigstens schon den Organisationserlass des Justizministeriums zu Hinweisgeberschutzstellen oder fehlt auch dieser weiter mitten im Klageverfahren C 149/23? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 289343 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289343/