Aktuelle Zahlen zu Einbürgerungsanträgen - Anfrage 3. Quartal 2023

wie viele Einbürgerungsanträge (Vorgänge, nicht Personen) wurden 2022 und 2023 (bisher) gestellt? (Angabe bitte aufgeschlüsselt nach Jahr)

Wie viele Einbürgerungsanträge (Vorgänge, nicht Personen) aus 2020, 2021, 2022 und 2023 sind bereits abschließend bearbeitet? (Angabe bitte aufgeschlüsselt nach Jahr)

Bei wie vielen Einbürgerungsanträgen (Vorgänge, nicht Personen) wurde außer einer Eingangsbestätigung noch keine weitere Bearbeitung vorgenommen?

Wenn eine Person heute einen Antrag stellt, wie lange muss sie voraussichtlich warten bis begonnen wird an dem Antrag zu arbeiten? (die Wartezeit wird in der Regel in der Eingangsbestätigung des Antrages genannt.)

Vielen Dank!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Oktober 2023
  • Frist
    14. November 2023
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: wie viele Einbürgerungsanträge (V…
An Regierungspräsidium Darmstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktuelle Zahlen zu Einbürgerungsanträgen - Anfrage 3. Quartal 2023 [#289878]
Datum
9. Oktober 2023 22:24
An
Regierungspräsidium Darmstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wie viele Einbürgerungsanträge (Vorgänge, nicht Personen) wurden 2022 und 2023 (bisher) gestellt? (Angabe bitte aufgeschlüsselt nach Jahr) Wie viele Einbürgerungsanträge (Vorgänge, nicht Personen) aus 2020, 2021, 2022 und 2023 sind bereits abschließend bearbeitet? (Angabe bitte aufgeschlüsselt nach Jahr) Bei wie vielen Einbürgerungsanträgen (Vorgänge, nicht Personen) wurde außer einer Eingangsbestätigung noch keine weitere Bearbeitung vorgenommen? Wenn eine Person heute einen Antrag stellt, wie lange muss sie voraussichtlich warten bis begonnen wird an dem Antrag zu arbeiten? (die Wartezeit wird in der Regel in der Eingangsbestätigung des Antrages genannt.) Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289878 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289878/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Regierungspräsidium Darmstadt
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Fragen kann ich wie folgt beantworten: Frage 1: „Wie viele Einbürgerungsantr…
Von
Regierungspräsidium Darmstadt
Betreff
WG: Aktuelle Zahlen zu Einbürgerungsanträgen - Anfrage 3. Quartal 2023 [#289878]
Datum
11. Oktober 2023 11:34
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

att632931.jpg
5,2 KB


Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Fragen kann ich wie folgt beantworten: Frage 1: „Wie viele Einbürgerungsanträge (Vorgänge, nicht Personen) wurden 2022 und 2023 (bisher) gestellt? (Angabe bitte aufgeschlüsselt nach Jahr)“ Aus dem Jahr 2022 wurden hier 16.068 Vorgänge erfasst, im Jahr 2023 mit Stichtag 11.10.2023 bisher 13.613. Frage 2: „Wie viele Einbürgerungsanträge (Vorgänge, nicht Personen) aus 2020, 2021, 2022 und 2023 sind bereits abschließend bearbeitet? (Angabe bitte aufgeschlüsselt nach Jahr)“ Vorab: Die nachfolgenden Zahlen beziehen sich auf den Bearbeitungsstand 11.10.2023. Von den Vorgängen aus dem Jahr 2020 sind zum Stichtag 8.547 Vorgänge abschließend bearbeitet. Bei den Vorgängen aus dem Jahr 2021 sind es 8.646. Von den 2022 hier erfassten Vorgängen sind 4.141 abschließend bearbeitet. Bei den im Jahr 2023 hier erfassten Vorgängen sind 1.098 abschließend bearbeitet. Erläuternd möchte ich hinzufügen, dass Anträge dabei als „abschließend bearbeitet“ gelten, wenn die Einbürgerungsurkunde ausgehändigt oder ein Ablehnungsbescheid erstellt oder der Antrag zurückgenommen oder der Kostenvorschuss nicht innerhalb von 9 Monaten gezahlt wurde oder die Antragstellerin bzw. der Antragsteller nach außerhalb Hessens verzogen oder verstorben ist. Frage 3: „Bei wie vielen Einbürgerungsanträgen (Vorgänge, nicht Personen) wurde außer einer Eingangsbestätigung noch keine weitere Bearbeitung vorgenommen? Hier kann lediglich mitgeteilt werden, dass bei insgesamt 14.927 Einbürgerungsvorgängen (nicht Personen) außer einer Eingangsbestätigung noch keine weitere Bearbeitung erfolgt ist. Auch hier gilt der Stichtag 11.10.2023. Frage 4: „Wenn eine Person heute einen Antrag stellt, wie lange muss sie voraussichtlich warten bis begonnen wird an dem Antrag zu arbeiten? (die Wartezeit wird in der Regel in der Eingangsbestätigung des Antrages genannt.)“ Wir bearbeiten im Moment die Anträge, die im April/Mai 2022 hier eingegangen sind. Die „Wartezeit“ beträgt somit also derzeit bis zu 17 Monate ab Übersendung durch die untere Verwaltungsbehörde. In einfachen Fällen (z.B. Fälle aus der EU) kann auch eine schnellere Bearbeitung erfolgen und die Wartezeit liegt deutlich unter den 17 Monaten. Durch Personalzuwachs und interne Umstrukturierungen konnte die Wartezeit in vielen Fällen bereits deutlich reduziert werden. Dies hängt jedoch immer auch vom Einzelfall ab. Mit freundlichen Grüßen