Aktueller Aktenplan - Stand 10/2022

Den aktuell gültigen Gesamtaktenplan der Stadtverwaltung Mönchengladbach.

Eine (regelmäßige / aktualisierte) eigenständige Veröffentlichung auf https://www.moenchengladbach.de/ wäre wünschenswert.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Oktober 2022
  • Frist
    12. November 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Mönchengladbach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktueller Aktenplan - Stand 10/2022 [#260470]
Datum
9. Oktober 2022 02:15
An
Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den aktuell gültigen Gesamtaktenplan der Stadtverwaltung Mönchengladbach. Eine (regelmäßige / aktualisierte) eigenständige Veröffentlichung auf https://www.moenchengladbach.de/ wäre wünschenswert.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260470 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260470/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre u.a. Anfrage. Anbei übersende ich eine PDF-Version d…
Von
Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Betreff
AW: Aktueller Aktenplan - Stand 10/2022 [#260470], Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
13. Oktober 2022 12:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre u.a. Anfrage. Anbei übersende ich eine PDF-Version des derzeit gültigen gesamtstädtischen Aktenplans. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass sich dieser Aktenplan im Rahmen der Verwaltungsdigitalisierung sukzessive und umfangreich in Überarbeitung befindet. Mit freundlichen Grüßen