Aktueller Einsatz von TEA1 bis 7

Bitte teilen Sie alle Dokumente und Präsentation zum Thema Einsatz von TEA1 bis 7.

Welche Zusatzverschlüsselungen werden, wo Eingesetzt?

In welchen Bereichen wurde TEA1 bis 7 der Tetra in der Vergangenheit eingesetzt und wo heute?

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. Februar 2024
  • Frist
    7. März 2024
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte teilen Sie alle Dokumente und P…
An Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktueller Einsatz von TEA1 bis 7 [#299218]
Datum
4. Februar 2024 16:59
An
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie alle Dokumente und Präsentation zum Thema Einsatz von TEA1 bis 7. Welche Zusatzverschlüsselungen werden, wo Eingesetzt? In welchen Bereichen wurde TEA1 bis 7 der Tetra in der Vergangenheit eingesetzt und wo heute?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299218 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299218/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Auskunftsersuchen nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und Umweltin…
Von
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Betreff
Ihre IFG-Anfrage "Aktueller Einsatz von TEA1 bis 7 [#299218]" vom 4. Februar 2024, hier: Eingangsbestätigung und Mitteilung der voraussichtl. Gebührenfreiheit
Datum
21. Februar 2024 10:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Auskunftsersuchen nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und Umweltinformationsgesetz (UIG) zum Sachverhalt "Aktueller Einsatz von TEA1 bis 7 [#299218]" vom 4. Februar 2024 habe ich mit dem Geschäftszeichen St3-100 102/9#160 erfasst. Für die inhaltliche Beantwortung Ihrer Anfrage bitte ich um etwas Geduld. Teilen Sie mir bitte zwischenzeitlich Ihre Postanschrift mit, so dass ich Ihnen die beantragten Informationen fristgerecht auf dem Postweg zukommen lassen kann. Nach bisherigem Kenntnisstand handelt es sich voraussichtlich um eine einfache Auskunft, welche gem. § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG gebührenfrei ergehen wird. Sollten neue Erkenntnisse ergeben, dass aufgrund eines erhöhten Verwaltungsaufwandes doch Gebühren erhoben werden müssen, werde ich Sie vorab in Kenntnis setzen. Mit freundlichem Gruß
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Sehr << Antragsteller:in >> ich möchte freundlich an meine Nachricht vom 21. Februar 2024 erinnern, m…
Von
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Betreff
Ihre IFG-Anfrage "Aktueller Einsatz von TEA1 bis 7 [#299218]" vom 4. Februar 2024, hier: Erinnerung Bitte um Postanschrift
Datum
29. Februar 2024 09:26
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> ich möchte freundlich an meine Nachricht vom 21. Februar 2024 erinnern, mit welcher ich Ihnen den Eingang Ihres IFG- Auskunftsersuchens bestätigt und Sie um Übersendung Ihrer Postanschrift gebeten hatte. Meine Aufforderung möchte ich erneuern und Sie um Mitteilung Ihrer Postanschrift bis Mittwoch, den 6. März 2024 bitten, so dass ich Ihnen den Bescheid ordnungsgemäß zustellen kann. Sollte ich bis dahin keine Rückmeldung von Ihnen erhalten haben, gehe ich davon aus, dass ich das laufende IFG-Verwaltungsverfahren schließen kann. Mit freundlichem Gruß
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf meine Nachricht vom 21. Februar 2024, mit welcher ich…
Von
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Betreff
Ihre IFG-Anfrage "Aktueller Einsatz von TEA1 bis 7 [#299218]" vom 4. Februar 2024, hier: Erinnerung - Mitteilung Postanschrift
Datum
5. März 2024 16:31
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf meine Nachricht vom 21. Februar 2024, mit welcher ich Sie um Übersendung Ihrer Postanschrift gebeten hatte, auch wenn Sie in Ihrem IFG-Antrag vom 4. Februar 2024 ausdrücklich darauf hinweisen, dass Sie eine Antwort per E-Mail erwarten. Die angefragten Informationen kann ich aufgrund vorliegender Ausschlussgründe nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) nicht elektronisch zur Verfügung stellen. Die Begründung hierfür würde ich Ihnen in meinem Bescheid fristgerecht übersenden. Hierfür bitte ich Sie erneut, Ihre Postanschrift bis zum 12. März 2024 mitzuteilen, so dass ich Ihnen meinen Bescheid ordnungsgemäß zustellen kann. Sollte mir bis dahin keine Rückmeldung Ihrerseits vorliegen, werde ich Ihr IFG-Verwaltungsverfahren einstellen. Mit freundlichem Gruß

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Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Sehr << Antragsteller:in >> unter Bezugnahme auf meine Nachricht vom 21. Februar 2024 (per Mail: Eing…
Von
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Betreff
Ihre IFG-Anfrage "Aktueller Einsatz von TEA1 bis 7 [#299218]" vom 4. Februar 2024, hier: Einstellung IFG-Verwaltungsverfahren
Datum
15. März 2024 08:23
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> unter Bezugnahme auf meine Nachricht vom 21. Februar 2024 (per Mail: Eingangsbestätigung, Mitteilung der voraussichtlichen Gebührenfreiheit und Bitte um Übersendung Ihrer Postanschrift) sowie meine Nachrichten zur Erinnerung meiner Bitte um Übersendung Ihrer Postanschrift vom 29. Februar und 5. März 2024 (per Mail) teile ich Ihnen mit, dass ich das Verwaltungsverfahren bezüglich Ihrer IFG-Anfrage "Aktueller Einsatz von TEA1 bis 7 [#299218" (Gz.: St3 - 100 102/9#160) geschlossen habe. Da Sie meiner dreimaligen Bitte um Übersendung Ihrer Postanschrift nicht nachgekommen sind, ist es mir nicht möglich, Ihnen meinen Bescheid ordnungsgemäß bekannt zu geben. Mit freundlichem Gruß