Aktueller Lagebericht zu Libyen

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Aktueller Lagebericht zu Libyen (Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage)

Ergebnis der Anfrage

Der Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Libyen - Stand März 2023.

Die seit Sommer 2020 erzielten politischen Fortschritte im lybischen Stabilisierungsprozess haben zu einer neuen Normalität geführt. Die von den Vereinten Nationen (VN) vermittelte Waffenstillstandsvereinbarung von Oktober 2020 hält an. Die Sicherheitslage bleibt aber potentiell volatil.

Seit März 2022 gibt es nominell zwei Regierungen im Land: Die aus dem Berliner Prozess und der Roadmap des Libyschen Politischen Dialogforums (LPDF) hervorgegangene "Regierung der nationalen Einheiten " (GNU) unter Premierminister Abdulhamid Dbeiba und die sich selbst als "Regierung der nationalen Stabilität" (GNS) bezeichnende Regierung unter dem vom Repräsentantenhaus designierten Premierminister Fathi Bashaga. Mehrere Versuche Bashagas, die die Kontrolle in Tripolis zu übernehmen, scheiterten. Im August 2022 kam es in diesem Zuge zu den gewalttätigsten Auseinandersetzungen seit der Waffenstillstandsvereinbarung von Oktober 2020 (ca. 40 Tote), die zu einem Rückzug der pro-GNS-Milizen aus der Hauptstadt führten. Die Sicherheitslage hat sich seitdem im Großraum Tripolis und mit Abstrichen in gesamt West-Libyen konsolidiert, die GNs musste sich in Sirte niederlassen, <geschwärzt> und kann auch in den von ihr kontrollierten Gebieten keinerlei zivile Regierungsgewalt ausüben.

Im September 2022 wurde die VN-Mission UNSMIL (United Nations Support Mission in Libya) um ein Jahr verlängert und ein neuer Sondergesandter des VN-Generalsekretärs SRSG) ernannt.

Die Folgen des Konflikts und der eingeschränkte Handlungsfähigkeit der GNU wirken sich weiter auf Schutz und Versorgung einiger Bevölkerungsgruppen aus: Laut Vereinten Nationen (VN) bedurften 2022 ca. 800.000 Menschen in Libyen zeitweise humanitäre Hilfe. Schätzungen der VN zufolge dürfte die Zahl in den folgenden Jahren weiter zurückgehen, wenn sich die Lage weiter stabilisiert.

Die Menschenrechtslage hat sich 2022 nicht verbessert und ist gleichbleibend schlecht. Menschenrechte werden staatlich weder effektiv geschützt noch gefördert. Ein einheitliches <geschwärzt> Justizsystem steht nur begrenzt zur Verfügung. Gewalt und Straflosigkeit sind verbreitet. <geschwärzt> Es kommt zu Angriffen auf politisch oder zivilgesellschaftlich aktive Personen. 2022 gerieten zunehmend Aktivist*innen unter Druck, die mit der islamischen Religionsbehörde wegen der angeblichen Verletzung "libyscher Kultur und Werte" in Konflikt geraten waren.

Es gibt weiterhin Berichte zu Entführungen, Menschenhandel, irregulärer Haft, rechtswidrigen Tötungen, Folter und Unterdrückung der Meinungsfreiheit aus allen Landesteilen.

<geschwärzt>. Es ist kaum möglich, in Libyen gesicherte Informationen über das Schicksal einzelner Personen zu bekommen. Die Echtheit von anderen als Personenstandsdokumenten kann nur im Ausnahmefall bewertet werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Januar 2024
  • Frist
    10. Februar 2024
  • Kosten dieser Information:
    105,00 Euro
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aktueller Lagebericht zu Libyen (Beri…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktueller Lagebericht zu Libyen [#296484]
Datum
7. Januar 2024 12:54
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aktueller Lagebericht zu Libyen (Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296484 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296484/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 07.01.2024 (Aktueller Lagebericht zu Libyen); Vg. 11-2024
Datum
8. Januar 2024 09:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang ich hiermit bestätige. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z. B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werde ich Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Sie haben Ihre Anfrage über die Webseite ,FragDenStaat" gestellt. Folgezuschriften, die über diese Webseite generiert werden, erreichen nicht immer das Auswärtige Amt. Damit uns Zuschriften sicher erreichen, empfehlen wir Ihnen, diese zusätzlich auch an die E-Mailanschrift <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> zu richten. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung werden die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten verarbeitet. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Lib…
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Libyen
Datum
22. Januar 2024
Status
Warte auf Antwort
Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Libyen mit Stand März 2022 verfügbar, muss aber noch kostenpflichtig deklassifiziert werden. Vorbericht mit Stand Dezember 2019 wäre kostenlos verfügbar.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Libyen [#296484]
Datum
27. Januar 2024 12:05
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
GZ: [geschwärzt] Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für Ihre zügige Bearbeitung meines IFG-Antrags. In Bezug auf Ihre Antwort (GZ: [geschwärzt]) vom 22.01.2024 auf meine Anfrage #296484 vom 07.01.2024 teile ich Ihnen mit, dass ich trotz Kostenfolge am Antrag festhalte. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 296484 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]

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Auswärtiges Amt
Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Libyen - Stand März 2023 Der Bericht über die asyl- und a…
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Libyen - Stand März 2023
Datum
28. Februar 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Libyen - Stand März 2023. Die seit Sommer 2020 erzielten politischen Fortschritte im lybischen Stabilisierungsprozess haben zu einer neuen Normalität geführt. Die von den Vereinten Nationen (VN) vermittelte Waffenstillstandsvereinbarung von Oktober 2020 hält an. Die Sicherheitslage bleibt aber potentiell volatil. Seit März 2022 gibt es nominell zwei Regierungen im Land: Die aus dem Berliner Prozess und der Roadmap des Libyschen Politischen Dialogforums (LPDF) hervorgegangene "Regierung der nationalen Einheiten " (GNU) unter Premierminister Abdulhamid Dbeiba und die sich selbst als "Regierung der nationalen Stabilität" (GNS) bezeichnende Regierung unter dem vom Repräsentantenhaus designierten Premierminister Fathi Bashaga. Mehrere Versuche Bashagas, die die Kontrolle in Tripolis zu übernehmen, scheiterten. Im August 2022 kam es in diesem Zuge zu den gewalttätigsten Auseinandersetzungen seit der Waffenstillstandsvereinbarung von Oktober 2020 (ca. 40 Tote), die zu einem Rückzug der pro-GNS-Milizen aus der Hauptstadt führten. Die Sicherheitslage hat sich seitdem im Großraum Tripolis und mit Abstrichen in gesamt West-Libyen konsolidiert, die GNs musste sich in Sirte niederlassen, <geschwärzt> und kann auch in den von ihr kontrollierten Gebieten keinerlei zivile Regierungsgewalt ausüben. Im September 2022 wurde die VN-Mission UNSMIL (United Nations Support Mission in Libya) um ein Jahr verlängert und ein neuer Sondergesandter des VN-Generalsekretärs SRSG) ernannt. Die Folgen des Konflikts und der eingeschränkte Handlungsfähigkeit der GNU wirken sich weiter auf Schutz und Versorgung einiger Bevölkerungsgruppen aus: Laut Vereinten Nationen (VN) bedurften 2022 ca. 800.000 Menschen in Libyen zeitweise humanitäre Hilfe. Schätzungen der VN zufolge dürfte die Zahl in den folgenden Jahren weiter zurückgehen, wenn sich die Lage weiter stabilisiert. Die Menschenrechtslage hat sich 2022 nicht verbessert und ist gleichbleibend schlecht. Menschenrechte werden staatlich weder effektiv geschützt noch gefördert. Ein einheitliches <geschwärzt> Justizsystem steht nur begrenzt zur Verfügung. Gewalt und Straflosigkeit sind verbreitet. <geschwärzt> Es kommt zu Angriffen auf politisch oder zivilgesellschaftlich aktive Personen. 2022 gerieten zunehmend Aktivist*innen unter Druck, die mit der islamischen Religionsbehörde wegen der angeblichen Verletzung "libyscher Kultur und Werte" in Konflikt geraten waren. Es gibt weiterhin Berichte zu Entführungen, Menschenhandel, irregulärer Haft, rechtswidrigen Tötungen, Folter und Unterdrückung der Meinungsfreiheit aus allen Landesteilen. <geschwärzt>. Es ist kaum möglich, in Libyen gesicherte Informationen über das Schicksal einzelner Personen zu bekommen. Die Echtheit von anderen als Personenstandsdokumenten kann nur im Ausnahmefall bewertet werden.