Aktueller Lagebericht zu Tunesien
Anfrage an:
Auswärtiges Amt
Aktueller Lagebericht zu Tunesien (Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage)
Antwort verspätet
Warte auf Antwort
-
Datum18. Oktober 2023
-
21. November 2023
-
Kosten dieser Information:150,00 Euro
-
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aktueller Lagebericht zu Tunesien (Be…
An
Auswärtiges Amt
Details
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Aktueller Lagebericht zu Tunesien [#290440]
- Datum
- 18. Oktober 2023 13:15
- An
- Auswärtiges Amt
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aktueller Lagebericht zu Tunesien (Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Anfragenr: 290440
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.de/a/290440/
[… Zeige kompletten Anfragetext]
Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
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Auswärtiges Amt
Gz.: 505-511.03 E IFG 406-2023
Sehr << Antragsteller:in >>
vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem I…
- Von
- Auswärtiges Amt
- Betreff
- IFG-Anfrage 406-2023 "Aktueller Lagebericht zu Tunesien" [#290440]
- Datum
- 19. Oktober 2023 10:48
- Status
- Warte auf Antwort
Gz.: 505-511.03 E IFG 406-2023
Sehr << Antragsteller:in >>
vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang ich hiermit bestätige.
Bitte teilen Sie mir zunächst Ihre zustellungsfähige Anschrift mit, da ein rechtsmittelfähiger Bescheid zu erstellen ist.
Das Auswärtige Amt wird sich sodann bemühen, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z. B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden).
Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werde ich Sie darüber informieren.
Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise:
- Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an.
- Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar).
Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden.
Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann.
Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an.
Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Hinweis zum Datenschutz:
Bei der Bearbeitung werden die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten verarbeitet. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts.
Mit freundlichem Gruß
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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag,
anbei übersende ich Ihnen die zustellungsfähige Anschrift.
Bitte informieren Sie mich vorab über die…
An
Auswärtiges Amt
Details
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: IFG-Anfrage 406-2023 "Aktueller Lagebericht zu Tunesien" [#290440]
- Datum
- 19. Oktober 2023 11:40
- An
- Auswärtiges Amt
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag,
anbei übersende ich Ihnen die zustellungsfähige Anschrift.
Bitte informieren Sie mich vorab über die voraussichtlichen Kosten, sollten welche anfallen.
Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Anfragenr: 290440
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.de/a/290440/
Postanschrift
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
Zeige die zitierte Nachricht an--
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
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Auswärtiges Amt
505-511.03 E IFG 406-2023
Sehr << Antragsteller:in >>
haben Sie vielen Dank, wir schauen uns nun a…
- Von
- Auswärtiges Amt
- Betreff
- IFG-Anfrage 406-2023 "Aktueller Lagebericht zu Tunesien" [#290440]
- Datum
- 19. Oktober 2023 12:15
- Status
505-511.03 E IFG 406-2023
Sehr << Antragsteller:in >>
haben Sie vielen Dank, wir schauen uns nun an, ob der zuletzt bereits über das IFG herausgegebene Lagebericht noch aktuell ist. Dann wäre die Herausgabe nach dem IFG in der Tat gebühren- und auslagenfrei.
Sofern zwischenzeitlich ein neuer Bericht erstellt wurde oder in Kürze erstellt wird, wird Ihnen das Auswärtige Amt die Kosten/Gebühren vorab mitteilen und auch vorab um Ihre Kostenübernahmeerklärung dieser Kosten/Gebühren bitten.
Mit freundlichem Gruß
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Auswärtiges Amt
505-511.03 E IFG 406-2023
Sehr << Antragsteller:in >>
es gibt in der Tat zwischenzeitlich einen neu…
- Von
- Auswärtiges Amt
- Betreff
- IFG-Anfrage 406-2023 "Aktueller Lagebericht zu Tunesien"
- Datum
- 7. November 2023 12:20
- Status
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8,7 KB
505-511.03 E IFG 406-2023
Sehr << Antragsteller:in >>
es gibt in der Tat zwischenzeitlich einen neuen Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Tunesien. Um diesen neuen Lagebericht aufgrund Ihres aktuellen IFG-Antrags 406-2023 vorzubereiten, benötigt das Auswärtige Amt vorab Ihre Kostenübernahmeerklärung. Hierzu hatten wir Sie am 20. Oktober 2023 an der angegebenen Anschrift angeschrieben (Anlage). Bitte nennen Sie ggf. auch Gründe für eine Gebührenermäßigung.
Eine vorherige Fassung des Berichts über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Tunesien können Sie auf der von Ihnen für die aktuelle IFG-Anfrage genutzten Plattform nachschlagen. Daher verzichte ich hier auf eine Übersendung der bisherigen Fassung des Lageberichts, da sie nach § 9 Absatz 3 IFG öffentlich leicht recherchier- und einsehbar ist.
Bitte beachten Sie die Rückmeldefrist 10. November 2023 für die Kostenübernahmeerklärung bzw. das Festhalten an Ihrer Anfrage zum aktuellen Lagebericht Tunesien.
Mit freundlichem Gruß
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