Aktueller NRW-Koalitionsvertrag- Einführung einer pauschalen Beihilfe in Höhe des Arbeitgeberanteils einer Krankenvollversicherung für die GVK

"Im aktuellen NRW-Koalitionsvertrag wird die Einführung einer pauschalen Beihilfe in Höhe des Arbeitgeberanteils einer Krankenvollversicherung für Beamte in der GKV angekündigt (Z.7087-7096), der zunächst zeitlich befristet erprobt werden soll.
Meine Fragen hierzu:
1.) Wie sind die weiteren zeitlichen Planungen diesbezüglich? Wann ist mit der Einführung der aufgeführten Wahlfreiheit zu rechnen?
2.) Gilt diese Wahlfreiheit nur für Beamte zu Beginn ihres Beamtenstatus?
Wie verhält es sich mit Beamten, die bisher freiwillig gesetzlich versichert sind und bisher den gesamten Beitrag selbstständig tragen?
Können auch sie einen Antrag auf pauschale Beihilfe stellen?
3.) Wird die pauschale Beihilfe auch nach der genanntem Erprobungszeit/nach erfolgter Evaluation im Falle eines negativen Gesamtfazit weiter an die betreffenden Beamten gezahlt oder müssen sie dann den GKV-Betrag wieder vollständig selbst tragen?
Vielen Dank!"

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. Januar 2023
  • Frist
    4. Februar 2023
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Birgitt Gödecker
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: &q…
An Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Birgitt Gödecker
Betreff
Aktueller NRW-Koalitionsvertrag- Einführung einer pauschalen Beihilfe in Höhe des Arbeitgeberanteils einer Krankenvollversicherung für die GVK [#266810]
Datum
2. Januar 2023 16:18
An
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
"Im aktuellen NRW-Koalitionsvertrag wird die Einführung einer pauschalen Beihilfe in Höhe des Arbeitgeberanteils einer Krankenvollversicherung für Beamte in der GKV angekündigt (Z.7087-7096), der zunächst zeitlich befristet erprobt werden soll. Meine Fragen hierzu: 1.) Wie sind die weiteren zeitlichen Planungen diesbezüglich? Wann ist mit der Einführung der aufgeführten Wahlfreiheit zu rechnen? 2.) Gilt diese Wahlfreiheit nur für Beamte zu Beginn ihres Beamtenstatus? Wie verhält es sich mit Beamten, die bisher freiwillig gesetzlich versichert sind und bisher den gesamten Beitrag selbstständig tragen? Können auch sie einen Antrag auf pauschale Beihilfe stellen? 3.) Wird die pauschale Beihilfe auch nach der genanntem Erprobungszeit/nach erfolgter Evaluation im Falle eines negativen Gesamtfazit weiter an die betreffenden Beamten gezahlt oder müssen sie dann den GKV-Betrag wieder vollständig selbst tragen? Vielen Dank!"
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Birgitt Gödecker Anfragenr: 266810 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266810/ Postanschrift Birgitt Gödecker << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Aktueller NRW-Koalitionsvertrag- Einführung einer pauschalen Beihilfe Sehr geehrte Frau Gödecker, beigefügtes Sch…
Von
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Aktueller NRW-Koalitionsvertrag- Einführung einer pauschalen Beihilfe
Datum
4. Januar 2023 16:09
Status
Anfrage abgeschlossen
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4,6 KB


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