Aktueller NRW-Koalitionsvertrag- Einführung einer pauschalen Beihilfe in Höhe des Arbeitgeberanteils einer Krankenvollversicherung für die GVK

"Im aktuellen NRW-Koalitionsvertrag wird die Einführung einer pauschalen Beihilfe in Höhe des Arbeitgeberanteils einer Krankenvollversicherung für Beamte in der GKV angekündigt (Z.7087-7096), der zunächst zeitlich befristet erprobt werden soll.
Meine Fragen hierzu:
1.) Wie sind die weiteren zeitlichen Planungen diesbezüglich? Wann ist mit der Einführung der aufgeführten Wahlfreiheit zu rechnen?
2.) Gilt diese Wahlfreiheit nur für Beamte zu Beginn ihres Beamtenstatus?
Wie verhält es sich mit Beamten, die bisher freiwillig gesetzlich versichert sind und bisher den gesamten Beitrag selbstständig tragen?
Können auch sie einen Antrag auf pauschale Beihilfe stellen?
3.) Wird die pauschale Beihilfe auch nach der genanntem Erprobungszeit/nach erfolgter Evaluation im Falle eines negativen Gesamtfazit weiter an die betreffenden Beamten gezahlt oder müssen sie dann den GKV-Betrag wieder vollständig selbst tragen?
Vielen Dank!"

Ergebnis der Anfrage

Das MAGS NRW ist nicht zuständig sondern das Finanzministerium

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. Oktober 2022
  • Frist
    29. November 2022
  • 20 Follower:innen
Birgitt Gödecker
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Birgitt Gödecker
Betreff
Aktueller NRW-Koalitionsvertrag- Einführung einer pauschalen Beihilfe in Höhe des Arbeitgeberanteils einer Krankenvollversicherung für die GVK [#261746]
Datum
26. Oktober 2022 14:55
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
"Im aktuellen NRW-Koalitionsvertrag wird die Einführung einer pauschalen Beihilfe in Höhe des Arbeitgeberanteils einer Krankenvollversicherung für Beamte in der GKV angekündigt (Z.7087-7096), der zunächst zeitlich befristet erprobt werden soll. Meine Fragen hierzu: 1.) Wie sind die weiteren zeitlichen Planungen diesbezüglich? Wann ist mit der Einführung der aufgeführten Wahlfreiheit zu rechnen? 2.) Gilt diese Wahlfreiheit nur für Beamte zu Beginn ihres Beamtenstatus? Wie verhält es sich mit Beamten, die bisher freiwillig gesetzlich versichert sind und bisher den gesamten Beitrag selbstständig tragen? Können auch sie einen Antrag auf pauschale Beihilfe stellen? 3.) Wird die pauschale Beihilfe auch nach der genanntem Erprobungszeit/nach erfolgter Evaluation im Falle eines negativen Gesamtfazit weiter an die betreffenden Beamten gezahlt oder müssen sie dann den GKV-Betrag wieder vollständig selbst tragen? Vielen Dank!"
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Birgitt Gödecker Anfragenr: 261746 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261746/ Postanschrift Birgitt Gödecker << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Birgitt Gödecker
Birgitt Gödecker
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktueller NRW-Koalitionsvertrag- Einführung einer pauschalen Beihi…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Birgitt Gödecker
Betreff
AW: Aktueller NRW-Koalitionsvertrag- Einführung einer pauschalen Beihilfe in Höhe des Arbeitgeberanteils einer Krankenvollversicherung für die GVK [#261746]
Datum
1. Januar 2023 17:40
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktueller NRW-Koalitionsvertrag- Einführung einer pauschalen Beihilfe in Höhe des Arbeitgeberanteils einer Krankenvollversicherung für die GVK“ vom 26.10.2022 (#261746) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 34 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Birgitt Gödecker

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrte Frau Gödecker, Ihre ursprüngliche Anfrage vom 26. Oktober 2022 liegt uns leider nicht vor. Ihre neu…
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Aktueller NRW-Koalitionsvertrag- Einführung einer pauschalen Beihilfe in Höhe des Arbeitgeberanteils einer Krankenvollversicherung für die GVK [#261746]
Datum
2. Januar 2023 09:55
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
967 Bytes


Sehr geehrte Frau Gödecker, Ihre ursprüngliche Anfrage vom 26. Oktober 2022 liegt uns leider nicht vor. Ihre neuerliche Anfrage können wir allerdings dahingehend beantworten, dass Änderungen der Beihilfeverordnung NRW, wie auch die im Koalitionsvertrag vorgesehene Einführung einer pauschalen Beihilfe in Höhe des Arbeitgeberanteils einer Krankenvollversicherung für die GKV grundsätzlich dem Zuständigkeitsbereich des Ministeriums der Finanzen des Landes NRW unterliegen. Da demzufolge Auskünfte über die Ausgestaltung und den Fortschritt der im Koalitionsvertrag angedachten Beihilferegelungen von hier nicht beantwortet werden können, möchten wir Sie bitten, sich mit Ihren Fragestellungen direkt an das Ministerium der Finanzen zu wenden. Mit freundlichen Grüßen