Aktueller NRW-Koalitionsvertrag- Einführung einer pauschalen Beihilfe in Höhe des Arbeitgeberanteils einer Krankenvollversicherung für die GVK
"Im aktuellen NRW-Koalitionsvertrag wird die Einführung einer pauschalen Beihilfe in Höhe des Arbeitgeberanteils einer Krankenvollversicherung für Beamte in der GKV angekündigt (Z.7087-7096), der zunächst zeitlich befristet erprobt werden soll.
Meine Fragen hierzu:
1.) Wie sind die weiteren zeitlichen Planungen diesbezüglich? Wann ist mit der Einführung der aufgeführten Wahlfreiheit zu rechnen?
2.) Gilt diese Wahlfreiheit nur für Beamte zu Beginn ihres Beamtenstatus?
Wie verhält es sich mit Beamten, die bisher freiwillig gesetzlich versichert sind und bisher den gesamten Beitrag selbstständig tragen?
Können auch sie einen Antrag auf pauschale Beihilfe stellen?
3.) Wird die pauschale Beihilfe auch nach der genanntem Erprobungszeit/nach erfolgter Evaluation im Falle eines negativen Gesamtfazit weiter an die betreffenden Beamten gezahlt oder müssen sie dann den GKV-Betrag wieder vollständig selbst tragen?
Vielen Dank!"
Ergebnis der Anfrage
Das MAGS NRW ist nicht zuständig sondern das Finanzministerium
Information nicht vorhanden
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Datum26. Oktober 2022
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29. November 2022
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