Aktueller Planungsstand A33-G10-NI

Der aktuelle Planungstand des Vorhabens A33-G10-NI, sofern nicht bereits auf "Projektinformationssystem (PRINS)" öffentlich zugänglich. Insbesondere Linienplanung, das Raum-Ordnungsverfahren, die Linienbestimmung/-feststellung, Entwurfsplanung, Umweltverträglichkeitsprüfung.

Im "Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030" ist angegeben, dass das Projekt 2030 abgeschlossen sein soll. Könnten Sie mir bitte den momentanen Zeitplan zur Fertigstellung des Bauvorhabens zukommen lassen, mit allen Zwischenschritten (unter anderem Planfeststellungsverfahren, Bauvorbereitungen, Baufeldfreimachung, Bauphasen und alle weiteren).

Im "Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030" steht, dass die Umweltbetroffenheit hoch ist. Könnten Sie erklären, was geplant ist, um diese Betroffenheit zu senken und wie Sie dieses Projekt trotz dieser erheblichen Umweltbetroffenheit rechtfertigen.

In den Karten auf dem "Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030" ist das WSG nördlich der Trasse eingezeichnet. Meines Wissens befindet es sich aber auf der Trasse! Könnten Sie mir das bitte erklären.

Desweiteren liegt nördlich von Osnabrück ein WSG auf der Trasse. Meines wissens darf die Deckschicht von WSG nicht beeinträchtigt werden. Wie wollen Sie das sicherstellen.

Sollten Sie wider Erwarten Teilanfragen als gebührenpflichtig einstufen, bitte ich Sie darum, zunächst eine einfache Auskunft der übrigen Teilanfragen zu erteilen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. September 2023
  • Frist
    10. Oktober 2023
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der aktuelle Planungstand des Vorhabe…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
Aktueller Planungsstand A33-G10-NI [#287783]
Datum
6. September 2023 20:19
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der aktuelle Planungstand des Vorhabens A33-G10-NI, sofern nicht bereits auf "Projektinformationssystem (PRINS)" öffentlich zugänglich. Insbesondere Linienplanung, das Raum-Ordnungsverfahren, die Linienbestimmung/-feststellung, Entwurfsplanung, Umweltverträglichkeitsprüfung. Im "Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030" ist angegeben, dass das Projekt 2030 abgeschlossen sein soll. Könnten Sie mir bitte den momentanen Zeitplan zur Fertigstellung des Bauvorhabens zukommen lassen, mit allen Zwischenschritten (unter anderem Planfeststellungsverfahren, Bauvorbereitungen, Baufeldfreimachung, Bauphasen und alle weiteren). Im "Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030" steht, dass die Umweltbetroffenheit hoch ist. Könnten Sie erklären, was geplant ist, um diese Betroffenheit zu senken und wie Sie dieses Projekt trotz dieser erheblichen Umweltbetroffenheit rechtfertigen. In den Karten auf dem "Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030" ist das WSG nördlich der Trasse eingezeichnet. Meines Wissens befindet es sich aber auf der Trasse! Könnten Sie mir das bitte erklären. Desweiteren liegt nördlich von Osnabrück ein WSG auf der Trasse. Meines wissens darf die Deckschicht von WSG nicht beeinträchtigt werden. Wie wollen Sie das sicherstellen. Sollten Sie wider Erwarten Teilanfragen als gebührenpflichtig einstufen, bitte ich Sie darum, zunächst eine einfache Auskunft der übrigen Teilanfragen zu erteilen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287783 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287783/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Ihre Anfrage vom 06.09.2023 Neubau der A 33 zwischen nördlich von Osnabrück (A 1) und der B 51 bei Belm - Ihre Anf…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Ihre Anfrage vom 06.09.2023
Datum
6. Oktober 2023 15:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Neubau der A 33 zwischen nördlich von Osnabrück (A 1) und der B 51 bei Belm - Ihre Anfrage vom 06.09.2023 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer oben genannten Anfrage übersende ich beiliegende Antwort. Mit freundlichen Grüßen