Aktueller Planungsstand B51-G20-RP

Der aktuelle Planungstand des Vorhabens B51-G20-RP, sofern nicht bereits auf "Projektinformationssystem (PRINS)" öffentlich zugänglich. Insbesondere Linienplanung, das Raum-Ordnungsverfahren, die Linienbestimmung/-feststellung, Entwurfsplanung, Umweltverträglichkeitsprüfung.

Im "Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030" ist angegeben, dass das Projekt 2030 abgeschlossen sein soll. Könnten Sie mir bitte den momentanen Zeitplan zur Fertigstellung des Bauvorhabens zukommen lassen, mit allen Zwischenschritten (unter anderem Planfeststellungsverfahren, Bauvorbereitungen, Baufeldfreimachung, Bauphasen und alle weiteren).

Sollten Sie wider Erwarten Teilanfragen als gebührenpflichtig einstufen, bitte ich Sie darum, zunächst eine einfache Auskunft der übrigen Teilanfragen zu erteilen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. August 2023
  • Frist
    26. September 2023
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der aktuelle Planungstand des Vorhabe…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktueller Planungsstand B51-G20-RP [#286834]
Datum
24. August 2023 15:11
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der aktuelle Planungstand des Vorhabens B51-G20-RP, sofern nicht bereits auf "Projektinformationssystem (PRINS)" öffentlich zugänglich. Insbesondere Linienplanung, das Raum-Ordnungsverfahren, die Linienbestimmung/-feststellung, Entwurfsplanung, Umweltverträglichkeitsprüfung. Im "Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030" ist angegeben, dass das Projekt 2030 abgeschlossen sein soll. Könnten Sie mir bitte den momentanen Zeitplan zur Fertigstellung des Bauvorhabens zukommen lassen, mit allen Zwischenschritten (unter anderem Planfeststellungsverfahren, Bauvorbereitungen, Baufeldfreimachung, Bauphasen und alle weiteren). Sollten Sie wider Erwarten Teilanfragen als gebührenpflichtig einstufen, bitte ich Sie darum, zunächst eine einfache Auskunft der übrigen Teilanfragen zu erteilen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286834 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286834/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktueller Planungsstand B51-G20-RP“ vom 24.08.2023 (#286834) wurde…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aktueller Planungsstand B51-G20-RP [#286834]
Datum
27. September 2023 10:08
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktueller Planungsstand B51-G20-RP“ vom 24.08.2023 (#286834) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktueller Planungsstand B51-G20-RP“ vom 24.08.2023 (#286834) wurde…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aktueller Planungsstand B51-G20-RP [#286834]
Datum
27. September 2023 10:09
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktueller Planungsstand B51-G20-RP“ vom 24.08.2023 (#286834) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie unser Antwortschreiben zur Kenntnis. Mit freundlichen…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
1843IFG - Aktueller Planungsstand B51-G20-RP [#286834]
Datum
17. Oktober 2023 10:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie unser Antwortschreiben zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Sehr << Antragsteller:in >> bitte Senden Sie mir sämtliche vorliegenden…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 1843IFG - Aktueller Planungsstand B51-G20-RP [#286834]
Datum
10. Januar 2024 00:13
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sehr << Antragsteller:in >> bitte Senden Sie mir sämtliche vorliegenden Informationen den aktuellen Planungsstand des Vorhabens B51-G20-RP betreffend zu. Insbesondere bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 13.10.2023, Aktenzeichen StB 22/72131.11-1051/3828822 begehre ich Auskunft über aktuelle faunistische Planungsraumanalysen und Kartierungen sowie Verkehrsuntersuchung des Raumes Triers sowie Zugang zur aktualisierten UVS des LBM Trier. Ferner begehre ich Auskunft über die Unterlagen für die Variantensuche (sog. PA-1 Termin). Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286834 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286834/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Sehr << Antragsteller:in >> bitte Senden Sie mir sämtliche vorliegenden…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 1843IFG - Aktueller Planungsstand B51-G20-RP [#286834]
Datum
21. Januar 2024 21:28
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sehr << Antragsteller:in >> bitte Senden Sie mir sämtliche vorliegenden Informationen den aktuellen Planungsstand des Vorhabens B51-G20-RP betreffend zu. Insbesondere bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 13.10.2023, Aktenzeichen StB 22/72131.11-1051/3828822 begehre ich Auskunft über aktuelle faunistische Planungsraumanalysen und Kartierungen sowie Verkehrsuntersuchung des Raumes Triers sowie Zugang zur aktualisierten UVS des LBM Trier. Ferner begehre ich Auskunft über die Unterlagen für die Variantensuche (sog. PA-1 Termin). Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286834 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286834/
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie unser Antwortschreiben auf Ihre E-Mails vom 10. und 21…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
AW: 1843IFG - Aktueller Planungsstand B51-G20-RP [#286834]
Datum
7. Februar 2024 10:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie unser Antwortschreiben auf Ihre E-Mails vom 10. und 21.01.2024. Die Unterlagen werden auf den von Ihnen angegebenen Link hochgeladen. Mit freundlichen Grüßen

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