Aktueller Planungsstand zur Umgestaltung des Schloßbergrings

Bereits seit einiger Zeit befindet sich eine Umgestaltung des Schloßbergrings in Freiburg in der Planung.
Hierfür sollen 2 verschiedene Varianten geplant und zur Entscheidung gestellt werden. Eine der beiden Varianten soll die Ideen des Bürgerbegehrens von 2020 zum Innenstadtring (Teilabschnitt Schloßbergring) aufgreifen.

Ich bitte um Zusendung des aktuellen Planungsstandes (insbesondere der vorhandenen Pläne) zu den beiden Varianten. Mir ist bewusst, dass es sich dabei möglicherweise nicht um eine abgeschlossene Planung handelt. Falls noch keine weiteren Unterlagen zur Verfügung stehen, kann diese Anfrage auch mit Übersendung der Pläne (momentaner (Zwischen-)Stand) der beiden Varianten als abgeschlossen angesehen werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. November 2023
  • Frist
    19. Dezember 2023
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bereits seit einiger Zeit befindet…
An Garten- und Tiefbauamt Freiburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktueller Planungsstand zur Umgestaltung des Schloßbergrings [#292346]
Datum
15. November 2023 14:20
An
Garten- und Tiefbauamt Freiburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bereits seit einiger Zeit befindet sich eine Umgestaltung des Schloßbergrings in Freiburg in der Planung. Hierfür sollen 2 verschiedene Varianten geplant und zur Entscheidung gestellt werden. Eine der beiden Varianten soll die Ideen des Bürgerbegehrens von 2020 zum Innenstadtring (Teilabschnitt Schloßbergring) aufgreifen. Ich bitte um Zusendung des aktuellen Planungsstandes (insbesondere der vorhandenen Pläne) zu den beiden Varianten. Mir ist bewusst, dass es sich dabei möglicherweise nicht um eine abgeschlossene Planung handelt. Falls noch keine weiteren Unterlagen zur Verfügung stehen, kann diese Anfrage auch mit Übersendung der Pläne (momentaner (Zwischen-)Stand) der beiden Varianten als abgeschlossen angesehen werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292346 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292346/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Garten- und Tiefbauamt Freiburg
Anfrage Nr: 292346 Sehr << Antragsteller:in >> wir kommen zurück auf Ihre Anfrage vom 15.11.2023. …
Von
Garten- und Tiefbauamt Freiburg
Betreff
Anfrage Nr: 292346
Datum
18. Dezember 2023 10:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir kommen zurück auf Ihre Anfrage vom 15.11.2023. Am 28.11.2023 fand ein Gespräch zwischen Vertretern des FR-Entscheides und dem Garten- und Tiefbauamt statt, bei dem der aktuelle Stand der Machbarkeitsstudie zu den verschiedenen Varianten zum östlichen Innenstadtring vorgestellt wurden. Bei diesem Termin wurden den Teilnehmern vom FR-Entscheid Papierpläne zu den Varianten übergeben. Ebenfalls wurde am 15.12.2023 einer Vertrauensperson des FR-Entscheides digitale Plandateien übersandt. Daher betrachten wir die Angelegenheit Anfragen-Nr: 292346 somit als erledigt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage Nr: 292346 [#292346] Sehr << Anrede >> besten Dank für Ihre Nachricht und den Verweis auf…
An Garten- und Tiefbauamt Freiburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage Nr: 292346 [#292346]
Datum
20. Dezember 2023 19:50
An
Garten- und Tiefbauamt Freiburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> besten Dank für Ihre Nachricht und den Verweis auf die Übersendung von Unterlagen zum Planungsstand Schloßbergring an eine Vertrauensperson des FR-Entscheid. Meine Anfrage hat sich damit jedoch nicht erledigt. Es ging bei meiner Anfrage nicht darum, die Informationen über den Planungsstand zum Schloßbergring einem kleinen Kreis von Leuten im FR-Entscheid zur Verfügung zu stellen, sondern primär darum, den Planungsstand einem breiten Publikum zugänglich zu machen. Deshalb auch die Anfrage über die Plattform FragDenStaat. Bei der Weitergabe der Daten an den FR-Entscheid wurde sogar von Seiten des GuT darum gebeten, von einer Veröffentlichung abzusehen. Insofern ersetzt diese Mail nicht den Zweck meiner Informationsfreiheitsgesetzanfrage. Da auf dem momentanen Planungsstand ja offenbar gewisse Vorentscheidungen über die Variantenwahl getroffen werden sollen, ist eine öffentliche Diskussion zu diesem Thema dringend notwendig. Dies geht nur wenn der Planungsstand transparent ist. Gleichzeitig sind keine den Regelungen des Informationsfreiheitsgesetzes entsprechenden Gründe ersichtlich, warum diese Pläne einer Geheimhaltung bedürfen würden. Da die Frist für die Beantwortung meiner Anfrage nun schon abgelaufen ist, möchte ich Sie deshalb bitten, die entsprechenden Planungsunterlagen auf diesem Weg kurzfristig zur Verfügung zu stellen. Besten Dank und Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292346 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292346/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Garten- und Tiefbauamt Freiburg
Anfrage Nr: 292346 [#292346] Sehr << Antragsteller:in >> Sie baten in Ihrer Anfrage ausdrücklich um d…
Von
Garten- und Tiefbauamt Freiburg
Betreff
Anfrage Nr: 292346 [#292346]
Datum
22. Dezember 2023 15:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Sie baten in Ihrer Anfrage ausdrücklich um die „Zusendung des aktuellen Planungsstandes (insbesondere der vorhandenen Pläne) zu den beiden Varianten.“ Diese liegen Ihnen und den übrigen Vertrauensleuten des FR-Entscheides seit einiger Zeit vor. Damit ist Ihre Anfrage aus unserer Sicht vollumfänglich abgeschlossen. Ein Anspruch zur Bereitstellung der Unterlagen auf der Plattform Fragdenstaat zur Information einer breiten Öffentlichkeit sehen wir durch Ihre Anfrage nicht gegeben. Wir möchten Sie aber dahingehend beruhigen, dass wir keine „Geheimhaltung“ (wie Sie es nennen) bei diesem Projekt anpeilen. Im Gegenteil möchten wir - sobald uns dafür alle aus unserer Sicht erforderlichen Unterlagen vorliegen – eine umfassende Information der interessierten Öffentlichkeit vornehmen. Wir gehen davon aus, dass uns dazu im Januar alle Unterlagen vorliegen werden. Dann werden wir diese schnellstmöglich in einem geeigneten Rahmen bereit stellen, dass sich jede und jeder Interessierte aus erster Hand informieren kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage Nr: 292346 [#292346] Sehr << Anrede >> Selbstverständlich besteht meinerseits kein Anspru…
An Garten- und Tiefbauamt Freiburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage Nr: 292346 [#292346]
Datum
23. Dezember 2023 18:15
An
Garten- und Tiefbauamt Freiburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Selbstverständlich besteht meinerseits kein Anspruch auf eine Beantwortung meiner Informationsfreiheitsgesetz Anfrage über die Plattform FragDenStaat. Es tut mir leid, wenn aufgrund einer unpräzisen Formulierung meinerseits dieser Eindruck entstanden ist. Jedoch war Ihre Mail an eine Vertrauensperson des FR-Entscheid, in der Sie die PDFs der verschiedenen Varianten im aktuellen Stand zur Verfügung gestellt haben, mit einem Hinweis versehen, dass Sie darum bitten von einer weiteren Veröffentlichung abzusehen. Selbstverständlich plane ich nicht, diese PDFs 1:1 zu veröffentlichen, dies wäre schon aus Gründen des Copyright zumindestens sehr bedenklich. Jedoch sind Informationen, die ich nach dem Informationsfreiheitsgesetz erhalten habe insofern öffentlich, dass ich – im Rahmen der Einhaltung des Urheberschutzgesetzes – deren Inhalte auch in der Öffentlichkeit frei wiedergeben darf. Wenn Sie also die oben genannte Mail an eine Vertrauensperson des FR-Entscheid als Beantwortung dieser Informationsfreiheitsgesetz Anfrage verstehen, so muss ich dies so interpretieren, dass ich/wir die Inhalte im Rahmen der Einhaltung des Urheberschutzgesetzes auch öffentlich kundtun dürfen. Wenn dies auch Ihrer Auffassung entspricht, so sehe auch ich diese Anfrage als erledigt an. Besten Dank und mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292346 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292346/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Garten- und Tiefbauamt Freiburg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Garten- und Tiefbauamt Freiburg
Betreff
Betreff versteckt
Datum
23. Dezember 2023 18:15
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Garten- und Tiefbauamt Freiburg
Anfrage Nr: 292346 [#292346] Sehr [geschwärzt], Sie schreiben in Ihrer Antwort auf fragdenstaat.de, dass der „Pl…
Von
Garten- und Tiefbauamt Freiburg
Betreff
Anfrage Nr: 292346 [#292346]
Datum
8. Januar 2024 15:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], Sie schreiben in Ihrer Antwort auf fragdenstaat.de, dass der „Planungsstand einem breiten Publikum zugänglich zu machen“ wäre und dass „eine öffentliche Diskussion zu diesem Thema dringend notwendig“ sei. Dies sehen wir grundsätzlich genauso und möchten daher gleichfalls die Unterlagen öffentlich machen. Wie bereits in der zurückliegenden Nachricht an den FR-Entscheid und in unser Antwort auf fragdenstaat.de deutlich gemacht, beabsichtigt die Stadt von sich aus zeitnah eine Information der Öffentlichkeit vorzunehmen. Hierfür liegen, wie bereits erwähnt, noch nicht alle Unterlagen, die wir als Teil dieser Information gerne veröffentlichen wollen, vor bzw. sind noch nicht für die Öffentlichkeit fertig aufbereitet worden. Unabhängig dieser vorgesehenen breiteren Öffentlichkeitsarbeit hatte die Verwaltung neben dem gemeinderätlichen Mobilitätsausschuss den FR-Entscheid vorab recht exklusiv und gesondert informiert. Dies erfolgte im Hinblick auf die bislang zum FR-Entscheid gepflegte offene, transparente Kommunikation und weil vom Radentscheid seinerzeit auch die Initiative zur Umgestaltung des östlichen Innenstadtringes erfolgt war. Daher war der FR-Entscheid auch in die Erarbeitung der Machbarkeitsstudie eingebunden gewesen. Dass Sie [geschwärzt] nun aus dieser Vorabinformation heraus eine eigene, breiter angelegte Information (auch ggf nur von Teilen) der Freiburger Stadtbevölkerung starten möchten, erscheint aus unserer Sicht weder angebracht noch vertrauensstiftend. Es ist uns bewusst, dass der FR-Entscheid zu den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie eine kritische Haltung und zur Zukunft des östlichen Innenstadtringes eine abweichende Position hat. Der Wunsch und die Möglichkeit für diese eigene Position zu werben und diese öffentlich Kund zu tun ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Es bleibt aber die Frage des Zeitpunktes und natürlich des Urheberschutzes. Es ist für uns nicht verständlich, warum der FR-Entscheid mit einer eigenen Öffentlichkeitsarbeit nicht abwarten möchte, bis die Stadt von sich aus die Information der allgemeinen Öffentlichkeit starten kann. Aktuell steht weder eine konkrete politische bzw. gemeinderätliche Entscheidung an, noch werden in den nächsten Tagen oder Wochen irgendwelche weitere Fakten geschaffen, die eine eigene Initiative des FR-Entscheides zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoller Weise erfordern würden. Sollte der FR-Entscheid vorab mit den städtischen Unterlagen in die Öffentlichkeit gehen, wird man sich dort sicherlich die Frage stellen, warum dies durch eine private Initiative erfolgt und nicht die Stadt ihrerseits als Urheberin die Unterlagen öffentlich macht, da dann noch nicht ersichtlich ist, dass dies konkret von der Verwaltung beabsichtigt ist. Diesen Eindruck möchten wir gerne vermeiden. Gerne informieren wir den FR-Entscheid über den Start unserer Informationsbereitstellung für die Öffentlichkeit. Diese Rückmeldung an Sie erfolgt ohne genauere rechtliche Prüfung hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes und des Urheberschutzes. Eine entsprechende Prüfung behalten wir uns im Falle einer Veröffentlichung durch Sie anhand der dann öffentlich gemachten Unterlagen selbstverständlich vor. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage Nr: 292346 [#292346] Sehr [geschwärzt], zunächst einmal möchte ich klarstellen, dass meine Informatio…
An Garten- und Tiefbauamt Freiburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage Nr: 292346 [#292346]
Datum
9. Januar 2024 19:28
An
Garten- und Tiefbauamt Freiburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], zunächst einmal möchte ich klarstellen, dass meine Informationsfreiheitsgesetz Anfrage eine Anfrage einer Privatperson und nicht etwa eine Anfrage des FR-Entscheid ist. Ferner möchte ich ebenfalls klarstellen, dass es mir nicht darum geht, die von Ihnen dem FR-Entscheid zur Verfügung gestellten Zeichnungen zu veröffentlichen. Ich denke ich hatte schon in meiner letzten Nachricht klar geschrieben, dass ich dies schon aus Gründen des Urheberrechts für kritisch halte. Jedoch möchte ich – und nicht nur ich – frei über die verschiedenen Varianten reden und diskutieren dürfen. Gegebenenfalls auch entsprechende eigene Skizzen etc. anfertigen dürfen. Auch in der Öffentlichkeit. Deswegen auch diese Informationsfreiheitsgesetzanfrage. Sie müssen sich nun entscheiden: Entweder ist die von Ihnen als Beantwortung dieser Informationsfreiheitsgesetz Anfrage genannte Mail an eine Vertrauensperson des FR-Entscheid die Antwort auf diese Informationsfreiheitsgesetz Anfrage. Dann muss es auch möglich sein, frei über die Inhalte zu reden und – im Rahmen des Urheberrechts – eigene Skizzen dazu anzufertigen. Oder die genannte Mail ist eben eine "vorab recht exklusiv und gesondert"e Information an den FR-Entscheid. Dann können Sie diese aber auch nicht als eine Antwort auf eine Informationsfreiheitsgesetz Anfrage „verkaufen“. In letzterem Fall möchte ich sie nochmals auffordern, die Anfrage zu beantworten, denn die gesetzliche Frist ist schon deutlich überfällig. [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 292346 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]

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Garten- und Tiefbauamt Freiburg
Anfrage Nr: 292346 [#292346] Sehr [geschwärzt], vielen Dank für die Klarstellung, [geschwärzt], [geschwärzt], [ge…
Von
Garten- und Tiefbauamt Freiburg
Betreff
Anfrage Nr: 292346 [#292346]
Datum
16. Januar 2024 14:51
Status
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für die Klarstellung, [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] Fakt ist, dass die gewünschten Unterlagen Ihnen vorliegen. Wir haben unsere Position bezüglich einer Veröffentlichung in den letzten Antworten aus unserer Sicht umfassend und deutlich klargestellt und um eine Veröffentlichung Ihrerseits in zeitlicher Abstimmung mit der Stadt gebeten. Wenn Sie dieses nicht berücksichtigen wollen, ist das Ihre Entscheidung. Wir nehmen das dann entsprechend zur Kenntnis. Aus unserer Sicht ist damit alles gesagt und es besteht für uns kein Bedarf einer weiteren Kommunikation um den immer gleichen Sachverhalt. Mit freundlichen Grüßen