Aktueller Sachstand, für welche Abschnitte des Wegenetzes der Wege an Emscher und Zuflüssen im Dortmunder Stadtgebiet welche Oberflächenqualität geplant ist (Asphalt, Pflaster, wassergebundene Decke usw.).

Anfrage an: Emschergenossenschaft

Aktueller Sachstand, für welche Abschnitte des Wegenetzes der Wege an Emscher und Zuflüssen im Dortmunder Stadtgebiet welche Oberflächenqualität geplant ist (Asphalt, Pflaster, wassergebundene Decke usw.).
Soweit für einzelne Abschnitte des Wegenetzes im Dortmunder Stadtgebiet schon Planungen, Entwurfsplanungen, Vorentwurfsplanungen etc. vorhanden sind, auch diese.

Hintergrund: Die Emschergenossenschaft hat im August 2021 einen Radgipfel mit allen Anrainerkommunen entlang der Emscher durchgeführt. Dort stellte sie ihre Idee vor, Radwege parallel zur Emscher bzw. im Bereich der renaturierten Emscheraue für den Radverkehr zu ertüchtigen und eine Durchgängigkeit zu schaffen vor. Vor dem Hintergrund der in 2027 geplanten internationalen Gartenausstellung soll ein Betrag der Emschergnossenschaft sein, die Verbindung zu den verschiedenen IGA Elementen (Duisburg, Gelsenkirchen, Dortmund) so zu ertüchtigen, dass sie für Rad- und Fußverkehr attraktiv würden. Die Emschergenossenschaft hat bei dem Gipfel ihr Konzept einer durchgängigen Asphaltierung vorgestellt und im November 2021 der Stadt Dortmund die Planungen und Überlegungen für das Dortmunder Stadtgebiet zur Verfügung gestellt. Seitdem wurden für einige Abschnitte Befreiungen für die Feststellungen des Landschaftsplans erteilt, die eine Asphaltierung ermöglichen, für andere nicht.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. Februar 2024
  • Frist
    19. März 2024
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Peter Fricke
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ak…
An Emschergenossenschaft Details
Von
Peter Fricke
Betreff
Aktueller Sachstand, für welche Abschnitte des Wegenetzes der Wege an Emscher und Zuflüssen im Dortmunder Stadtgebiet welche Oberflächenqualität geplant ist (Asphalt, Pflaster, wassergebundene Decke usw.). [#300259]
Datum
16. Februar 2024 00:52
An
Emschergenossenschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aktueller Sachstand, für welche Abschnitte des Wegenetzes der Wege an Emscher und Zuflüssen im Dortmunder Stadtgebiet welche Oberflächenqualität geplant ist (Asphalt, Pflaster, wassergebundene Decke usw.). Soweit für einzelne Abschnitte des Wegenetzes im Dortmunder Stadtgebiet schon Planungen, Entwurfsplanungen, Vorentwurfsplanungen etc. vorhanden sind, auch diese. Hintergrund: Die Emschergenossenschaft hat im August 2021 einen Radgipfel mit allen Anrainerkommunen entlang der Emscher durchgeführt. Dort stellte sie ihre Idee vor, Radwege parallel zur Emscher bzw. im Bereich der renaturierten Emscheraue für den Radverkehr zu ertüchtigen und eine Durchgängigkeit zu schaffen vor. Vor dem Hintergrund der in 2027 geplanten internationalen Gartenausstellung soll ein Betrag der Emschergnossenschaft sein, die Verbindung zu den verschiedenen IGA Elementen (Duisburg, Gelsenkirchen, Dortmund) so zu ertüchtigen, dass sie für Rad- und Fußverkehr attraktiv würden. Die Emschergenossenschaft hat bei dem Gipfel ihr Konzept einer durchgängigen Asphaltierung vorgestellt und im November 2021 der Stadt Dortmund die Planungen und Überlegungen für das Dortmunder Stadtgebiet zur Verfügung gestellt. Seitdem wurden für einige Abschnitte Befreiungen für die Feststellungen des Landschaftsplans erteilt, die eine Asphaltierung ermöglichen, für andere nicht.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Peter Fricke Anfragenr: 300259 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300259/ Postanschrift Peter Fricke << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Peter Fricke

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Peter Fricke
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktueller Sachstand, für welche Abschnitte des Wegenetzes der Wege…
An Emschergenossenschaft Details
Von
Peter Fricke
Betreff
AW: Aktueller Sachstand, für welche Abschnitte des Wegenetzes der Wege an Emscher und Zuflüssen im Dortmunder Stadtgebiet welche Oberflächenqualität geplant ist (Asphalt, Pflaster, wassergebundene Decke usw.). [#300259]
Datum
19. März 2024 03:02
An
Emschergenossenschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktueller Sachstand, für welche Abschnitte des Wegenetzes der Wege an Emscher und Zuflüssen im Dortmunder Stadtgebiet welche Oberflächenqualität geplant ist (Asphalt, Pflaster, wassergebundene Decke usw.).“ vom 16.02.2024 (#300259) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Peter Fricke