Aktueller Stand Aufgabenerfüllung des BAFA beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Nach eigenen Angaben (https://www.bafa.de/DE/Lieferketten/Ueberblick/ueberblick_node.html) umfassen die Aufgaben des BAFA im Zusammenhang mit dem LkSG die folgenden Punkte:
- zu überprüfen, ob Unternehmen ihrer Berichtspflicht nachkommen
- die Durchführung von Kontrollen
- Verstöße festzustellen, zu beseitigen und zu verhindern
- die Verhängung von Zwangs- und Bußgeldern.

Ich bitte um folgende Auskünfte:
- Wie viele Überprüfungen und Kontrollen seit Beginn des LkSG statt gefunden haben und welche Ergebnisse diese ergeben haben.
- Wie viele Verstöße welcher Art wurden festgestellten, falls möglich mit Unternehmensnamen, welche Maßnahmen wurden von BAFA ergriffen um diese Verstöße zu beseitigen und zu verhindern.
- Welche Zwangs- und Bußgelder wurden an welche Unternehmen verhängt und warum.
- Wie viele Unternehmen haben den Berichtsfrage bogen bisher ausgefüllt und an das BAFA gesendet? Wie viele der Fragebögen wurden beanstandet und wie viele der Fragebögen waren ohne Beanstandung? Mit der Beantwortung von wie vielen Fragebögen hat das BAFA im Vorfeld gerechnet?

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Januar 2024
  • Frist
    27. Februar 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach eigenen Angaben (https://www.baf…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktueller Stand Aufgabenerfüllung des BAFA beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz [#298205]
Datum
24. Januar 2024 15:00
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach eigenen Angaben (https://www.bafa.de/DE/Lieferketten/Ueberblick/ueberblick_node.html) umfassen die Aufgaben des BAFA im Zusammenhang mit dem LkSG die folgenden Punkte: - zu überprüfen, ob Unternehmen ihrer Berichtspflicht nachkommen - die Durchführung von Kontrollen - Verstöße festzustellen, zu beseitigen und zu verhindern - die Verhängung von Zwangs- und Bußgeldern. Ich bitte um folgende Auskünfte: - Wie viele Überprüfungen und Kontrollen seit Beginn des LkSG statt gefunden haben und welche Ergebnisse diese ergeben haben. - Wie viele Verstöße welcher Art wurden festgestellten, falls möglich mit Unternehmensnamen, welche Maßnahmen wurden von BAFA ergriffen um diese Verstöße zu beseitigen und zu verhindern. - Welche Zwangs- und Bußgelder wurden an welche Unternehmen verhängt und warum. - Wie viele Unternehmen haben den Berichtsfrage bogen bisher ausgefüllt und an das BAFA gesendet? Wie viele der Fragebögen wurden beanstandet und wie viele der Fragebögen waren ohne Beanstandung? Mit der Beantwortung von wie vielen Fragebögen hat das BAFA im Vorfeld gerechnet? Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298205 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298205/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag ist beim Bundesamt eingegangen und wird derzeit bearbeitet. Ic…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
Aktueller Stand Aufgabenerfüllung des BAFA beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz [#298205]
Datum
7. Februar 2024 14:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag ist beim Bundesamt eingegangen und wird derzeit bearbeitet. Ich bitte noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Sehr geehrter [geschwärzt], ich beantworte Ihre Fragen wie folgt: In der Zeit vom 01.01.2023 bis zum 12.02.2024…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
Aktueller Stand Aufgabenerfüllung des BAFA beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz [#298205]
Datum
23. Februar 2024 13:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter [geschwärzt], ich beantworte Ihre Fragen wie folgt: In der Zeit vom 01.01.2023 bis zum 12.02.2024 hat das BAFA 495 Kontrollen durchgeführt. Soweit die Verfahren bereits abgeschlossen werden konnten, sind die kontrollierten Unternehmen allen Nachfragen des BAFA nachgekommen. Zu noch laufenden Verfahren kann derzeit noch kein abschließendes Ergebnis mitgeteilt werden. Das BAFA hat bislang noch keine Buß- und Zwangsgelder verhängt. In der Zeit vom 01.01.2023 bis zum 12.02.2024 hat das BAFA insgesamt 78 Berichte erhalten. Bislang sind keine Berichte beanstandet worden. Der erste Bericht nach dem LkSG ist spätestens vier Monate nach dem Schluss des Geschäftsjahres, welches im Laufe des Kalenderjahres 2023 (für Unternehmen ab 3.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern) bzw. 2024 (für Unternehmen ab 1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern) abläuft, beim BAFA einzureichen. Der Berichtszeitraum beginnt am 01.01.2023 (bzw. 01.01.2024). Für alle Berichte, die zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 1. Juni 2024 beim BAFA einzureichen und auf der Internetseite der Unternehmen zu veröffentlichen sind, gilt Folgendes: Das BAFA wird erstmalig zum Stichtag 1. Juni 2024 das Vorliegen der Berichte sowie deren Veröffentlichung nachprüfen. Auch wenn die Übermittlung eines Berichts an das BAFA und dessen Veröffentlichung nach dem LkSG bereits vor diesem Zeitpunkt fällig war, wird das BAFA die Überschreitung der Frist nicht sanktionieren, sofern der Bericht zum 1. Juni 2024 beim BAFA vorliegt. Bei Einreichung eines solchen Berichts ab dem 1. Juni 2024 kann das BAFA die fehlende bzw. verspätete Einreichung/Veröffentlichung anmahnen und ggfs. sanktionieren. Für Berichte, deren Einreichungsfrist am bzw. nach dem 1. Juni 2024 endet, gelten keine Besonderheiten. Das BAFA kann unmittelbar deren nicht bzw. nicht rechtzeitige Einreichung (und Veröffentlichung) anmahnen und ggfs. sanktionieren. Unternehmen, die vor dem 1. Juni 2024 berichten, kann das BAFA im Rahmen der Berichtsprüfung nach § 13 LkSG bei Bedarf lediglich Hinweise geben, wie den Anforderungen des § 10 Abs. 2 und 3 LkSG in Folgeberichten Rechnung getragen werden sollte. Von Nachbesserungsverlangen bzgl. inhaltlicher Mängel dieser Berichte sieht das BAFA ab. Die Erfüllung der übrigen Sorgfaltspflichten gemäß der §§ 4 bis 10 Abs. 1 LkSG sowie deren Kontrolle und Sanktionierung durch das BAFA, für welche auch Angaben aus einem Bericht Anlass geben können, werden von dieser Stichtagsregelung nicht berührt. Das BAFA geht davon aus, dass seit dem 01.01.2023 rund 1.300 berichtspflichtige Unternehmen unmittelbar unter das LkSG fallen. Seit dem 01.01.2024 hat sich diese Zahl auf rund 5.200 Unternehmen erhöht. Mit freundlichen Grüßen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Rechtsangelegenheiten [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]? [geschwärzt]? [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]