Aktueller Stand der eingestellten Haushaltsmittel für das Baukindergeld

Die aktuelle Summe der noch nicht gebundenen Haushaltsmittel für das Baukindergeld Stand Juni 2020.
Vielen Dank

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. Juni 2020
  • Frist
    18. Juli 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die aktuelle Summe …
An Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktueller Stand der eingestellten Haushaltsmittel für das Baukindergeld [#189051]
Datum
16. Juni 2020 14:03
An
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die aktuelle Summe der noch nicht gebundenen Haushaltsmittel für das Baukindergeld Stand Juni 2020. Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189051 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189051/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Empfangsbestätigung Sie denken es sich wahrscheinlich schon: Diese E-Mail ist eine automatisierte Empfangsbesttigu…
Von
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
16. Juni 2020 16:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sie denken es sich wahrscheinlich schon: Diese E-Mail ist eine automatisierte Empfangsbesttigung fr Sie. Wir antworten Ihnen in der nchsten Zeit persnlich. Eine Bitte noch: Sie helfen uns sehr, wenn Sie uns zum gleichen Thema keine weitere E-Mail schicken. Das beschleunigt Ihre Antwort nicht, da wir alle Anfragen der Reihe nach bearbeiten. Freundliche Gre KfW
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Empfangsbestätigung Sie denken es sich wahrscheinlich schon: Diese E-Mail ist eine automatisierte Empfangsbesttigu…
Sie denken es sich wahrscheinlich schon: Diese E-Mail ist eine automatisierte Empfangsbesttigung fr Sie. Wir antworten Ihnen in der nchsten Zeit persnlich. Eine Bitte noch: Sie helfen uns sehr, wenn Sie uns zum gleichen Thema keine weitere E-Mail schicken. Das beschleunigt Ihre Antwort nicht, da wir alle Anfragen der Reihe nach bearbeiten. Freundliche Gre KfW

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Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 16.06.2020. Zu dem darin auf das Informationsfreihe…
Von
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Betreff
RE: Aktueller Stand der eingestellten Haushaltsmittel für das Baukindergeld [#189051]
Datum
29. Juni 2020 11:01
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 16.06.2020. Zu dem darin auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestützten Auskunftsverlangen möchten wir wie folgt Stellung nehmen: Auf Basis des IFG können wir die gewünschte Einzelinformation nicht zur Verfügung stellen. Die KfW unterliegt nicht dem Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes, es sei denn, sie übt ausnahmsweise eine öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit aus. Dies ist nur in sehr wenigen Fällen gegeben. Im Bereich des Baukindergeldes handelt die KfW grundsätzlich privatrechtlich. Weil insoweit keine Verwaltungstätigkeit im Sinne des IFG vorliegt, besteht keine Informationszugangsverpflichtung. Die erbetenen Informationen sind zudem keine Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG oder Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG. Unabhängig von vorstehendem teilen wir gerne mit, dass aktuelle Daten zur haushaltsrechtlichen Bindung von im Bundeshaushalt für das Baukindergeld eingestellten Mitteln aus der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Fraktion ersichtlich sind. Diese Antwort ist über die Homepage des Bundestags zugänglich (BT-Drucksache 19/20123). Bitte beachten Sie: Gerne können Sie diese Antwort veröffentlichen. In diesem Fall sind die Klarnamen der unterzeichnenden KfW-MitarbeiterInnen in dem veröffentlichten Beitrag zu löschen. Weder die beiden KfW-MitarbeiterInnen noch die KfW als deren Arbeitgeber erteilen eine Einwilligung bezüglich der Veröffentlichung der Klarnamen. Freundliche Grüße