Aktueller Stand zum sächsischen IFG

Anfrage an: Sächsischer Landtag

Schon seit mehreren Jahren ist ein Informationsfreiheitsgesetz in Sachsen geplant. Das ist so auch im Koalitionsvertrag festgehalten. Wie ist der aktuelle Stand dazu?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Januar 2020
  • Frist
    3. März 2020
  • 3 Follower:innen
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Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Schon seit mehr…
An Sächsischer Landtag Details
Von
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Betreff
Aktueller Stand zum sächsischen IFG [#177479]
Datum
28. Januar 2020 14:11
An
Sächsischer Landtag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Schon seit mehreren Jahren ist ein Informationsfreiheitsgesetz in Sachsen geplant. Das ist so auch im Koalitionsvertrag festgehalten. Wie ist der aktuelle Stand dazu?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 177479 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] Ellefeld
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktueller Stand zum sächsischen IFG“ vom 28.01.202…
An Sächsischer Landtag Details
Von
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Betreff
AW: Aktueller Stand zum sächsischen IFG [#177479]
Datum
3. März 2020 06:41
An
Sächsischer Landtag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktueller Stand zum sächsischen IFG“ vom 28.01.2020 (#177479) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 177479 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]

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Sächsischer Landtag
Ihre Anfragen an den Sächsischen Landtag vom 28. Januar und vom 3. März 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in den Ein…
Von
Sächsischer Landtag
Betreff
Ihre Anfragen an den Sächsischen Landtag vom 28. Januar und vom 3. März 2020
Datum
6. März 2020 14:49
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
7,6 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in den Eingang Ihrer E-Mails vom 28. Januar und vom 3. März 2020 bestätige ich. Die von Ihnen angegebenen Rechtsgrundlagen aus dem Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG) bzw. dem Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) sind für Ihre vorliegende Anfrage nicht einschlägig. Ungeachtet dessen kann ich Ihre Frage zu dem aktuellen Stand der Erarbeitung eines Informationsfreiheitsgesetzes für den Freistaat Sachsen als Anfrage allgemeiner Art wie folgt beantworten: Mit Stand vom heutigen Tag befindet sich kein Entwurf eines entsprechendes Gesetzes im parlamentarischen Geschäftsgang. In der vergangenen Wahlperiode wurde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein "Gesetz über die Transparenz von Informationen im Freistaat Sachsen" (Drs 6/10209) eingebracht, das in der Parlamentsdokumentation des Sächsischen Landtags unter http://edas.landtag.sachsen.de eingesehen werden kann. Dieser Gesetzentwurf wurde vom Landtag im Rahmen der Plenarsitzung am 5. September 2018 abgelehnt. Darüber hinaus wurden in der vergangenen Wahlperiode vom Abgeordneten Enrico Stange zwei Kleine Anfragen zum Arbeitsstand eines Informationsfreiheitsgesetzes für den Freistaat Sachsen eingereicht. Auch diese sind mit den jeweiligen Antworten der Staatsregierung als Drs 6/8543 bzw. Drs 6/13686 unter dem o. g. Link abrufbar. Informationen zu einem Gesetzentwurf, der ggf. aus Vereinbarungen im aktuellen Koalitionsvertrag resultiert, liegen dem Sächsischen Landtag nicht vor. Ich bitte Sie, sich insoweit unmittelbar an die Sächsische Staatskanzlei zu wenden. Mit freundlichen Grüßen