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Aktueller Status Gutachten Pendler-Parkplätze am Bahnhof

Wie der Presse am 19.04.2013 (http://www.emsdettenervolkszeitung.de/staedte/emsdetten/Gutachten-soll-helfen-10-000-Euro-gegen-das-Parkchaos-am-Bahnhof;art954,1975621) und dem Ratsinformationssystem (https://emsdetten.ratsinfomanagement.net/sdnetrim/Lh0LgvGcu9To9Sm0Nl.HayIYu8Tq8Sj1Kg1HauCWqBZo5Ok7KiyJawHWsCSn4Qq0Te.KavCXuCWn4Oi0Lg-IbvDauHTp8To1Ok0HbwHau8Vt6Pi4Nj2GJ/Beschlusstext_81-2013_-oeffentlich-_Ausschuss_fuer_Infrastruktur_18.04.2013.pdf) entnommen werden konnte, wurde vom Ausschuss für Infrastruktur beschlossen, für ein externes Gutachten bis zu 10.000 € auszugeben. Zum aktuellen Status dieses Beschluss teilen Sie mir bitte die folgenden Informationen mit:

1. Wurde der Auftrag zur Erstattung eines Gutachtens bereits vergeben? Falls ja, an welchen Gutachter?

2. Wann ist mit der Fertigstellung des Gutachtens zu rechnen, falls der Auftrag bereits vergeben wurde.

3. Stellen Sie bitte das Gutachten zur Verfügung, für den Fall, dass das Gutachten bereits erstellt wurde.

4. Welche Kosten sind letztendlich für die Erstellung des Gutachtens angefallen, für den Fall, dass das Gutachten bereits erstellt wurde.

Eine eigene Recherche im Internet und im Ratsinformationssystem hat zu oben stehenden Punkten kein Ergebnis geliefert.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Januar 2014
  • Frist
    25. Februar 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Emsdetten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktueller Status Gutachten Pendler-Parkplätze am Bahnhof [#5475]
Datum
23. Januar 2014 23:13
An
Kommunalverwaltung Emsdetten
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie der Presse am 19.04.2013 (http://www.emsdettenervolkszeitung.de/staedte/emsdetten/Gutachten-soll-helfen-10-000-Euro-gegen-das-Parkchaos-am-Bahnhof;art954,1975621) und dem Ratsinformationssystem (https://emsdetten.ratsinfomanagement.net/sdnetrim/Lh0LgvGcu9To9Sm0Nl.HayIYu8Tq8Sj1Kg1HauCWqBZo5Ok7KiyJawHWsCSn4Qq0Te.KavCXuCWn4Oi0Lg-IbvDauHTp8To1Ok0HbwHau8Vt6Pi4Nj2GJ/Beschlusstext_81-2013_-oeffentlich-_Ausschuss_fuer_Infrastruktur_18.04.2013.pdf) entnommen werden konnte, wurde vom Ausschuss für Infrastruktur beschlossen, für ein externes Gutachten bis zu 10.000 € auszugeben. Zum aktuellen Status dieses Beschluss teilen Sie mir bitte die folgenden Informationen mit: 1. Wurde der Auftrag zur Erstattung eines Gutachtens bereits vergeben? Falls ja, an welchen Gutachter? 2. Wann ist mit der Fertigstellung des Gutachtens zu rechnen, falls der Auftrag bereits vergeben wurde. 3. Stellen Sie bitte das Gutachten zur Verfügung, für den Fall, dass das Gutachten bereits erstellt wurde. 4. Welche Kosten sind letztendlich für die Erstellung des Gutachtens angefallen, für den Fall, dass das Gutachten bereits erstellt wurde. Eine eigene Recherche im Internet und im Ratsinformationssystem hat zu oben stehenden Punkten kein Ergebnis geliefert.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Emsdetten
Pendler-Parkplätze am Bahnhof in Emsdetten Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage per Email vom 23.01.2014 zu o…
Von
Kommunalverwaltung Emsdetten
Betreff
Pendler-Parkplätze am Bahnhof in Emsdetten
Datum
10. Februar 2014 15:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage per Email vom 23.01.2014 zu obigem Thema ist mir zugeleitet worden und ich möchte Ihnen hierzu eine kurze Info geben. Frage 1: Ein solches Gutachten, das die Möglichkeiten zur weiteren Bereitstellung von öffentlichen Pkw- und Radabstellplätzen zum Inhalt hat, ist noch nicht in Auftrag gegeben. Es werden zunächst intern die Möglichkeiten abgewogen, welche Grundstücksalternativen für evt. Lösungen überhaupt bestehen. Frage 2: Eine Vergabe ist terminlich noch nicht ins Auge gefasst worden, da die Vorarbeiten hierzu im Hause noch nicht abgeschlossen sind (s.o.). Eine Beratung zum Haushalt 2014 mit entsprechenden politischen Beschlüssen gab es nicht. Ein Entscheidungsprozess ist insofern noch nicht eingeleitet worden. Derzeit sehe ich nicht, dass das beabsichtigte Gutachten noch in der angedachten Form vergeben wird. Die Fragen 3 und 4 erübrigen sich deshalb. Im Hinblick auf die Notwendigkeit, mittelfristig etwas zu tun, war sich die Politik einig. Allerdings muss die Stadt Emsdetten dies finanzieren. Für den Etat 2014 sind Mittel für konkrete Planungen z.B. zur Erstellung einer Parkpalette oder zur Erweiterung einer Radabstellanlage nicht eingestellt. Ich gehe davon aus, dass die Thematik zum Etat 2015 erneut politisch beraten wird. Dies wird dann im letzten Jahresviertel 2014 in den hierfür zuständigen öffentlichen Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse erfolgen. Ich hoffe, dass ich Ihnen helfen konnte. Wenn Sie noch Rückfragen haben, melden Sie sich gerne. Mit freundlichem Gruß Helmuth Schäckel
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