Aktueller Stellenplan der Stadt Penzlin / Informationen zu Einsparungen durch die Zusammenlegung des Standesamtes

Anfrage an: Stadt Penzlin

Bitte senden Sie mir

1. den aktuellen Stellenplan der Stadt Penzlin, mit der Information welche Stellen besetzt / unbesetzt sind
2. Informationen zu den Kostenreduktionen durch die Zusammenlegung des Standesamtes (sowohl monetär als auch Stellentechnisch)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. März 2022
  • Frist
    17. Mai 2022
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Frank Müller
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte …
An Stadt Penzlin Details
Von
Frank Müller
Betreff
Aktueller Stellenplan der Stadt Penzlin / Informationen zu Einsparungen durch die Zusammenlegung des Standesamtes [#243008]
Datum
11. März 2022 07:04
An
Stadt Penzlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir 1. den aktuellen Stellenplan der Stadt Penzlin, mit der Information welche Stellen besetzt / unbesetzt sind 2. Informationen zu den Kostenreduktionen durch die Zusammenlegung des Standesamtes (sowohl monetär als auch Stellentechnisch)
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Frank Müller Anfragenr: 243008 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243008/
Mit freundlichen Grüßen Frank Müller
Frank Müller
Aktueller Stellenplan der Stadt Penzlin / Informationen zu Einsparungen durch die Zusammenlegung des Standesamtes [#243008]
An Stadt Penzlin Details
Von
Frank Müller
Via
Fax
Betreff
Aktueller Stellenplan der Stadt Penzlin / Informationen zu Einsparungen durch die Zusammenlegung des Standesamtes [#243008]
Datum
11. März 2022 21:23
An
Stadt Penzlin
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
44,9 KB
Stadt Penzlin
AW: Ihre Anfrage über FragdenStaat Sehr geehrter Herr Müller, gerne möchten wir Ihre Anfrage beantworten. Allerdi…
Von
Stadt Penzlin
Betreff
AW: Ihre Anfrage über FragdenStaat
Datum
8. April 2022 08:55
Status
Warte auf Antwort
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35,9 KB
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12,3 KB


Sehr geehrter Herr Müller, gerne möchten wir Ihre Anfrage beantworten. Allerdings sind mehrere Sachgebiete involviert und der Stellenplan wurde erst am 05.04.2022 beschlossen. Den Stellenplan sowie den Haushalt der Stadt Penzlin für das Jahr 2022 finden Sie unter: https://amt-penzliner-land.ratsinfomanagement.net/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZe2dqehffwcXqCs3YRkQHEQ Der Tagesordnungspunkt 7 (BV 17/2022) führt in der Anlage auch den Stellenplan auf (ab Seite 125). Zu beachten ist dabei, dass dieser noch nicht durch die Rechtsaufsicht genehmigt wurde. Der Datensammlungs- und Aufbereitungsprozess für die Teilanfrage Standesamt konnte noch nicht abgeschlossen werden. Daher bitten wir Sie um Verlängerung der Frist bis zum 13.05.2022. Ich bedanke mich im Voraus! Mit freundlichem Gruß
Frank Müller
AW: Ihre Anfrage über FragdenStaat [#243008] Sehr << Anrede >> Selbstverständlich komme ich Ihrer Bit…
An Stadt Penzlin Details
Von
Frank Müller
Betreff
AW: Ihre Anfrage über FragdenStaat [#243008]
Datum
8. April 2022 17:23
An
Stadt Penzlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Selbstverständlich komme ich Ihrer Bitte nach Fristverlängerung nach. Mit freundlichen Grüßen Frank Müller Anfragenr: 243008 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243008/

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Stadt Penzlin
Ihre Anfrage über FragdenStaat Sehr geehrter Herr Müller, ich danke Ihnen für die eingeräumte Fristverlängerung. …
Von
Stadt Penzlin
Betreff
Ihre Anfrage über FragdenStaat
Datum
11. Mai 2022 08:37
Status
Anfrage abgeschlossen
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35,8 KB
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12,3 KB


Sehr geehrter Herr Müller, ich danke Ihnen für die eingeräumte Fristverlängerung. Hier nun die Antworten auf Ihre Fragen. 1. Stellenplan der Stadt Penzlin Anbei übersenden wir Ihnen den aktuellen Stellenplan der Stadt Penzlin, beschlossen in der Stadtvertretersitzung am 05.04.2022. An dieser Stelle möchte ich den Hinweis geben, dass die Rechtsaufsicht den vorgelegten Stellenplan noch nicht freigegeben hat und daher nur als vorläufiger Stellenplan zu betrachten ist. Derzeit sind folgende Stellen unbesetzt: * Projekt Umsatzsteuer (Nr. 3); * Amtsleiter Amt III (Nr. 21); * SB Informationsbüro/Voßhaus (Nr. 46). 2. Anfrage zur Kostenreduktion durch die Zusammenlegung des Standesamtes Im Rahmen eines Stellenüberprüfungsverfahren der Stelle Ordnungswesen/Standesamt wurde festgestellt, dass die verbliebenen Aufgaben des Bereiches Ordnungswesen/Gewerbe/Wahlen insgesamt 1,0 Vollzeitäquivalent entsprechen. Daher wurden keine Stellenanteile im Stellenplan gegenüber dem vorherigen Stellenplan gekürzt. Für die Kostendarstellung der Standesbeamtin ziehe ich das Jahr 2019 als Vergleich heran: Die Gesamtkosten für das Standesamt beziffern sich auf 42.923,56 €. Darin enthalten sind Kosten für Aus- und Fortbildung, Programmpflege, Reisekosten in Höhe von 8.222,99 €. Als direkte Personalkosten sind 34.700,57 € im Jahr 2019 verbucht worden. Noch nicht enthalten sind die Kosten für die Zuführungen zu Pensionsrückstellungen sowie die im regelmäßigen Turnus stattfindende Schulung der Standesbeamten (ca. 1.000 €). Den Gesamtkosten sind Einnahmen in Höhe von 5.367,60 € (Gebühren) anzurechnen. Mithin bleibt es bei einem „Defizit“ im Bereich Standesamt in Höhe von 37.555,96 € im Jahr 2019. Im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages werden der Stadt Neubrandenburg die standesamtsspezifischen Sachkosten sowie für die Kosten der erbrachten Arbeitsleistung erstattet. Diese bezifferten sich im Jahr 2021 auf insgesamt 10.576,25 €. Wenn Sie die Kostenerstattung für das Jahr 2021 mit den Personal- und Sachkosten des Jahres 2019 gegenüberstellen, erhalten Sie eine Einsparung von 26.979,71 €. Sofern Sie weitere Fragen zu dieser Thematik haben, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß