aktueller Zeitplan und Kosten - zum Saubere-Küchen-Gesetz

Unterlagen (bspw. aktueller Zeitplan) aus denen hervorgeht, wann das Internetportal zum Saubere-Küchen-Gesetz veröffentlicht wird (vgl. https://www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/aufgaben/lebensmittelueberwachung/lebensmitteltransparenz/ - lt. Ankündigung eigentlich Januar 2023) und die bisher entstandenen Kosten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Februar 2023
  • Frist
    4. März 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterl…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
aktueller Zeitplan und Kosten - zum Saubere-Küchen-Gesetz [#269275]
Datum
2. Februar 2023 11:13
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen (bspw. aktueller Zeitplan) aus denen hervorgeht, wann das Internetportal zum Saubere-Küchen-Gesetz veröffentlicht wird (vgl. https://www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/aufgaben/lebensmittelueberwachung/lebensmitteltransparenz/ - lt. Ankündigung eigentlich Januar 2023) und die bisher entstandenen Kosten.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269275 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269275/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Guten Tag << Antragsteller:in >> im Hinblick auf Ihre unten angefügte Anfrage teile ich Ihnen mit, da…
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
AW: aktueller Zeitplan und Kosten - zum Saubere-Küchen-Gesetz [#269275]
Datum
6. Februar 2023 15:07
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag << Antragsteller:in >> im Hinblick auf Ihre unten angefügte Anfrage teile ich Ihnen mit, dass die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (https://www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/ ) für die Bearbeitung Ihres Antrages zuständig ist. Gemäß § 13 Absatz 1 Satz 4 IFG ist Ihr Antrag deshalb heute mit Versand dieser E-Mail an die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz zur weiteren Veranlassung weitergeleitet worden. Liebe << Antragsteller:in >> ich bitte um Übernahme. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Ihr Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz zum sog. Sauberen-Küchen-Gesetz [#269275] Sehr << A…
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
Ihr Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz zum sog. Sauberen-Küchen-Gesetz [#269275]
Datum
10. Februar 2023 13:49
Status
Anfrage abgeschlossen
picturedeviceindependentbitmap1.jpg
1,1 KB
picturedeviceindependentbitmap2.jpg
1,1 KB
picturedeviceindependentbitmap3.jpg
5,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich übersende Ihnen mein Antwortschreiben in Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen

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Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Ihre Anfrage zur Veröffentlichung der Kontrollergebnisse im Internet nach dem Lebensmittelüberwachungstransparenzg…
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage zur Veröffentlichung der Kontrollergebnisse im Internet nach dem Lebensmittelüberwachungstransparenzgesetz
Datum
7. August 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
1.png
116,6 KB
Sehr geehrt XXXX, vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr zum Ausdruck gebrachtes Interesse an dem Lebensmittelüberwachungstransparenzgesetz. Die Zuständigkeit für die Umsetzung des Lebensmittelüberwachungstransparenzgesetzes (LMÜTranspG) liegt bei den Bezirken, den Fachbereichen Veterinär- und Lebensmittelaufsicht der Ordnungsämter. Nach dem LMÜTranspG sollen die Kontrollergebnisse in Form des sog. Lebensmittelüberwachungstransparenzbarometers dargestellt werden. Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz hat sich bereit erklärt, die Lebensmittelüberwachungstransparenzbarometer für die Bezirke auf der eigenen Internetseite zu veröffentlichen. Bereits im Zusammenhang mit dem Gesetzgebungsverfahren hatten die Bezirke darauf hingewiesen, dass sie bezüglich des Vollzuges des Gesetzes erhebliche praktische Probleme sehen. Diese Bedenken wurden von der neuen Regierung auch bei der Ausgestaltung des Koalitionsvertrages aufgegriffen. In diesem heißt es: „Das Lebensmittelüberwachungstransparenzgesetz wird schnellstmöglich mit dem Ziel eines besseren und rechtssicheren Verbraucherschutzes überarbeitet, das Überlastung der Betriebe und Behörden unter Beachtung der personellen Kapazitäten der Behörden berücksichtigt.“ Gegenwärtig wird seitens der Senatsverwaltung der bestehende technische Prozess der Erstellung der Transparenzbarometer und deren Übermittlung zur Veröffentlichung auf der Internetseite optimiert, um so die Handhabung für die Bezirke in diesem Punkt praktikabler zu gestalten. Nach jetzigem Planungsstand ist davon auszugehen, dass dieser Optimierungsprozess Anfang des 4. Quartals abgeschlossen sein wird. Sobald nach Abschluss des Optimierungsprozesses von den Bezirken Transparenzbarometer zur Veröffentlichung an die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz übermittelt werden, werden diese auf der Internetseite veröffentlicht. Unseren Internetauftritt werden wir schnellstmöglich entsprechend aktualisieren. Bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort. Mit freundlichen Grüßen