Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte
<< Anrede >>
bitte senden Sie mir
Folgendes zu:
wie wird die deutsche Bevölkerung vor Neu-Infektionen (CoVid-19) durch aus dem Urlaub zurückkehrende und infizierte (ggf. auch noch asymptomatische) Touristen geschützt?
Beispiel die derzeit total überfüllten Strände an Ost- und Nordsee, Beispiel Mallorca-Touristen, wo derzeit massive Missachtungen der Infektions-Prophylaxe-Massnahmen zu beobachten sind.
Wieso - aus Sicherheitsgründen - bisher noch keine Quarantäne-Pflicht oder zumindest Pflicht, Test-Abstriche unmittelbar nach Rückkehr aus dem Urlaub vornehmen zu lassen? Die aktuelle Situation in den südlichen amerikanischen Bundesstaaten lässt für die Nach-Ferienzeit das Schlimmste auch für die BRD befürchten. Welche effektiven verlässlichen Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor einer 2. Infektionswelle führen die Verantwortlichen akut durch und/oder werden sie durchführen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Walter Dr. Seyde
Anfragenr: 192702
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Walter Dr. Seyde
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