Akute Infektions-Gefahr (CoVid-19) der Bevölkerung durch Ferien-Rückkehrer

wie wird die deutsche Bevölkerung vor Neu-Infektionen (CoVid-19) durch aus dem Urlaub zurückkehrende und infizierte (ggf. auch noch asymptomatische) Touristen geschützt?
Beispiel die derzeit total überfüllten Strände an Ost- und Nordsee, Beispiel Mallorca-Touristen, wo derzeit massive Missachtungen der Infektions-Prophylaxe-Massnahmen zu beobachten sind.
Wieso - aus Sicherheitsgründen - bisher noch keine Quarantäne-Pflicht oder zumindest Pflicht, Test-Abstriche unmittelbar nach Rückkehr aus dem Urlaub vornehmen zu lassen? Die aktuelle Situation in den südlichen amerikanischen Bundesstaaten lässt für die Nach-Ferienzeit das Schlimmste auch für die BRD befürchten. Welche effektiven verlässlichen Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor einer 2. Infektionswelle führen die Verantwortlichen akut durch und/oder werden sie durchführen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Juli 2020
  • Frist
    18. August 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Akute Infektions-Gefahr (CoVid-19) der Bevölkerung durch Ferien-Rückkehrer [#192702]
Datum
15. Juli 2020 08:07
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wie wird die deutsche Bevölkerung vor Neu-Infektionen (CoVid-19) durch aus dem Urlaub zurückkehrende und infizierte (ggf. auch noch asymptomatische) Touristen geschützt? Beispiel die derzeit total überfüllten Strände an Ost- und Nordsee, Beispiel Mallorca-Touristen, wo derzeit massive Missachtungen der Infektions-Prophylaxe-Massnahmen zu beobachten sind. Wieso - aus Sicherheitsgründen - bisher noch keine Quarantäne-Pflicht oder zumindest Pflicht, Test-Abstriche unmittelbar nach Rückkehr aus dem Urlaub vornehmen zu lassen? Die aktuelle Situation in den südlichen amerikanischen Bundesstaaten lässt für die Nach-Ferienzeit das Schlimmste auch für die BRD befürchten. Welche effektiven verlässlichen Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor einer 2. Infektionswelle führen die Verantwortlichen akut durch und/oder werden sie durchführen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Walter Dr. Seyde Anfragenr: 192702 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192702/ Postanschrift Walter Dr. Seyde << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund der Vielzahl an Zuschriften, die das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und…
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Akute Infektions-Gefahr (CoVid-19) der Bevölkerung durch Ferien-Rückkehrer [#192702]
Datum
27. November 2020 14:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund der Vielzahl an Zuschriften, die das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Zuge der Corona-Pandemie erreichen, blieb Ihr Anliegen leider bisher versehentlich unbeantwortet, dies bitte ich zu entschuldigen. Mit Ihrer Anfrage vom 15. Juli 2020 über das Portal "fragdenstaat.de" bitten Sie vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie um Informationen zu Maßnahmen des Infektionsschutzes im Kontext des Reiseverkehrs. Zwischenzeitlich wurden umfassende Regelungen auf Bundes- und Landesebene getroffen, von daher gehe ich davon aus, dass Ihre Fragen damit bereits beantwortet sind. So sind seitens des Bundes bereits im Sommer dieses Jahres die "Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten" sowie die "Anordnungen betreffend den Reiseverkehr nach Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag" in Kraft getreten und wurden seitdem fortlaufend angepasst. In Nordrhein-Westfalen regelte die Corona-Einreiseverordnung Fragen der Quarantäne, der Anmeldung von Einreisen sowie Testungen für Ein- und Rückreisende aus ausländischen Risikogebieten auf landesrechtlicher Ebene. Wie Sie bereits der Presse entnehmen konnten, hat ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster am Freitag, 20. November 2020, wesentliche Bestandteile der aktuellen Corona-Einreiseverordnung für Nordrhein-Westfalen außer Vollzug gesetzt. Die Regelungen der Verordnung werden daher aktuell nicht angewendet. Die oben beschriebenen bundesrechtlichen Regelungen sind jedoch von dem Beschluss des OVG nicht betroffen und gelten weiterhin. Ich wünsche Ihnen alles Gute und vor allem Gesundheit. Mit freundlichen Grüßen