Akutes Verkehrshinderniss wird nicht beseitigt; Fußgänger müssen vom Gehweg auf die Straße mit fließendem Verkehr ausweichen
Am 06.06.22 wurde das Verkehrshindernis mit Belegfoto der Ordnungsbehörde und dem Vermerk „Hier wird die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs massiv beeinträchtigt“, gemeldet.
Eine Sachstandsanfrage wurde am 07.07.22 mit „wir überprüfen den Sachverhalt“ beantwortet.
Eine weitere Sachstandsanfrage wurde nicht mehr beantwortet.
Die Fragen an die Behörde lautet nach 50 Werktage:
Ab wann genau kann der gemeldete Gehweg wieder gefahrlos betreten bzw. genutzt werden?
Hat der verantwortliche Grundstückseigentümer diesbezüglich Sonderrechte, die andere Bürger nicht haben?
Erkennt die Ordnungsbehörde nicht die vom Hindernis ausgehende Gefahr?
Anfrage eingeschlafen
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Datum3. August 2022
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6. September 2022
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