Akutes Verkehrshinderniss wird nicht beseitigt; Fußgänger müssen vom Gehweg auf die Straße mit fließendem Verkehr ausweichen

Anfrage an: Gemeinde Waldsolms

Am 06.06.22 wurde das Verkehrshindernis mit Belegfoto der Ordnungsbehörde und dem Vermerk „Hier wird die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs massiv beeinträchtigt“, gemeldet.
Eine Sachstandsanfrage wurde am 07.07.22 mit „wir überprüfen den Sachverhalt“ beantwortet.
Eine weitere Sachstandsanfrage wurde nicht mehr beantwortet.

Die Fragen an die Behörde lautet nach 50 Werktage:
Ab wann genau kann der gemeldete Gehweg wieder gefahrlos betreten bzw. genutzt werden?
Hat der verantwortliche Grundstückseigentümer diesbezüglich Sonderrechte, die andere Bürger nicht haben?
Erkennt die Ordnungsbehörde nicht die vom Hindernis ausgehende Gefahr?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. August 2022
  • Frist
    6. September 2022
  • Ein:e Follower:in
Peter Wiegand
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 06.06.22 w…
An Gemeinde Waldsolms Details
Von
Peter Wiegand
Betreff
Akutes Verkehrshinderniss wird nicht beseitigt; Fußgänger müssen vom Gehweg auf die Straße mit fließendem Verkehr ausweichen [#256252]
Datum
3. August 2022 14:38
An
Gemeinde Waldsolms
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 06.06.22 wurde das Verkehrshindernis mit Belegfoto der Ordnungsbehörde und dem Vermerk „Hier wird die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs massiv beeinträchtigt“, gemeldet. Eine Sachstandsanfrage wurde am 07.07.22 mit „wir überprüfen den Sachverhalt“ beantwortet. Eine weitere Sachstandsanfrage wurde nicht mehr beantwortet. Die Fragen an die Behörde lautet nach 50 Werktage: Ab wann genau kann der gemeldete Gehweg wieder gefahrlos betreten bzw. genutzt werden? Hat der verantwortliche Grundstückseigentümer diesbezüglich Sonderrechte, die andere Bürger nicht haben? Erkennt die Ordnungsbehörde nicht die vom Hindernis ausgehende Gefahr?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Peter Wiegand Anfragenr: 256252 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256252/ Postanschrift Peter Wiegand << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Peter Wiegand

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Peter Wiegand
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Akutes Verkehrshinderniss wird nicht beseitigt…
An Gemeinde Waldsolms Details
Von
Peter Wiegand
Betreff
AW: Akutes Verkehrshinderniss wird nicht beseitigt; Fußgänger müssen vom Gehweg auf die Straße mit fließendem Verkehr ausweichen [#256252]
Datum
6. September 2022 13:36
An
Gemeinde Waldsolms
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Akutes Verkehrshinderniss wird nicht beseitigt; Fußgänger müssen vom Gehweg auf die Straße mit fließendem Verkehr ausweichen“ vom 03.08.2022 (#256252) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Ich konkretisiere noch diese Meldung: Nur Menschen mit einer gesamten Körperlänge von höchstens 129 Zentimeter können den Gehweg gefahrlos passieren. Im Kurvenbereich hat der Gehweg u.a. eine Breite von nahezu 180 Zentimeter, die komplett vom Astwerk eingenommen wird. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Peter Wiegand