AKW GAU: Rechte und Pflichten für Erzieher und Kinder in öffentlichen Einrichtungen

I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]):

Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, elektronisch als Antwort auf diese E-Mail zuzusenden. Erläuterung hierzu:
1.) mit Eingang dieses Schreibens bei Ihrer Behörde ist dieses Schreiben eine amtliche Information i.S. des IFG geworden,
2.) die Bitte um Eingangsbestätigung ist ein formloser IFG Antrag zu dieser Information,
3.) § 7 Abs. 5 IFG sieht vor: "Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen.",
4.) ein Abwarten eines Aktenzeichens oder gar Zusammenlegung mit einer Beantwortung des unteren Schreibens ist demnach nicht zulässig,
5.) das IFG impliziert somit (abweichend zur bisherigen Verwaltungspraxis), dass eine Eingangsbestätigungen von der auskunftsplichtigen Stelle auf Bitte des Antragsstellers unverzüglich zu erteilen ist!
-------------------------------------

II. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen):

Sehr geehrte Damen und Herren,

was passiert bei einem GAU eines AKWs in Schulen, Kindergärten und vergleichbare öffentliche Einrichtungen für Minderjährige?

ich bitte um elektronische Kopien von Informationen (i.S. § 2 Abs. 1 IFG),möglichst als PDF
als Antwort an FragdenStaat.de:

Welche Informationen zu Rechten und Pflichten bei einem AKW Gau liegen dem BBK vor
a) für Erzieher?
b) für Kinder?
c) könnten Eilgesetzte/Verordnungen die Rechte einschränken?
d) welche Informationen zu möglichen Eilgesetzen/Verordnungen sind bekannt?

e) Welche persönliche Schutzausrüstungen (PSA) liegen für Kinder oder die Erzieher vor?
Da wohl keine PSA in den Einrichtungen vorliegen:
e) Welche persönliche Schutzausrüstungen (PSA) liegen für Kinder oder die Erzieher vor?
Da wohl keine PSA in den Einrichtungen vorliegen:
f) Erzieher haben selbst ihre Gesundheit und die Ihrer Familien zu schützen. Welche Informationen hat das Ministerium zu den möglichen Optionen für die Erzieher?
g) Dürfen alle Erzieher, selbst von U-3 Gruppen in Kitas, ohne das die Aufsicht, Versorgung und Evakuierung der Kinder sichergestellt ist?
h) Welchen Versicherungsschutz gegenüber radioaktiven Schädigungen haben Erzieher und Kinder während der Dienst/Öffnungzeiten bei solchen Ereignissen?
i) Im Falle des Versicherungsschutzes und einem GAU, bis wohin gilt der Versicherungsschutz für den (Schul)weg? Bis zur Wohnadresse oder bis zum erreichen einer sicheren Zone?

j) Welche PSA wären notwendig?
k) Welche PSA wäre für Keinkinder/Babies notwendig?

Mit freundlichen Grüßen,
Dipl.-Ing.(FH) Robert Michel

[1]
Der/Die Anträge nach IFG ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von: 1.) einfachen Anfragen i.S.v. §10 Abs. 1 Satz 2 IFG, 2.) oder nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass nach § 2 IFGGebV falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten für eine vollständige Kostenfreiheit.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. September 2017
  • Frist
    27. Oktober 2017
  • 0 Follower:innen
Robert Michel
I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]): Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, …
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
Robert Michel
Betreff
AKW GAU: Rechte und Pflichten für Erzieher und Kinder in öffentlichen Einrichtungen [#24772]
Datum
25. September 2017 14:29
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
Warte auf Antwort
I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]): Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, elektronisch als Antwort auf diese E-Mail zuzusenden. Erläuterung hierzu: 1.) mit Eingang dieses Schreibens bei Ihrer Behörde ist dieses Schreiben eine amtliche Information i.S. des IFG geworden, 2.) die Bitte um Eingangsbestätigung ist ein formloser IFG Antrag zu dieser Information, 3.) § 7 Abs. 5 IFG sieht vor: "Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen.", 4.) ein Abwarten eines Aktenzeichens oder gar Zusammenlegung mit einer Beantwortung des unteren Schreibens ist demnach nicht zulässig, 5.) das IFG impliziert somit (abweichend zur bisherigen Verwaltungspraxis), dass eine Eingangsbestätigungen von der auskunftsplichtigen Stelle auf Bitte des Antragsstellers unverzüglich zu erteilen ist! ------------------------------------- II. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen): Sehr geehrte Damen und Herren, was passiert bei einem GAU eines AKWs in Schulen, Kindergärten und vergleichbare öffentliche Einrichtungen für Minderjährige? ich bitte um elektronische Kopien von Informationen (i.S. § 2 Abs. 1 IFG),möglichst als PDF als Antwort an FragdenStaat.de: Welche Informationen zu Rechten und Pflichten bei einem AKW Gau liegen dem BBK vor a) für Erzieher? b) für Kinder? c) könnten Eilgesetzte/Verordnungen die Rechte einschränken? d) welche Informationen zu möglichen Eilgesetzen/Verordnungen sind bekannt? e) Welche persönliche Schutzausrüstungen (PSA) liegen für Kinder oder die Erzieher vor? Da wohl keine PSA in den Einrichtungen vorliegen: e) Welche persönliche Schutzausrüstungen (PSA) liegen für Kinder oder die Erzieher vor? Da wohl keine PSA in den Einrichtungen vorliegen: f) Erzieher haben selbst ihre Gesundheit und die Ihrer Familien zu schützen. Welche Informationen hat das Ministerium zu den möglichen Optionen für die Erzieher? g) Dürfen alle Erzieher, selbst von U-3 Gruppen in Kitas, ohne das die Aufsicht, Versorgung und Evakuierung der Kinder sichergestellt ist? h) Welchen Versicherungsschutz gegenüber radioaktiven Schädigungen haben Erzieher und Kinder während der Dienst/Öffnungzeiten bei solchen Ereignissen? i) Im Falle des Versicherungsschutzes und einem GAU, bis wohin gilt der Versicherungsschutz für den (Schul)weg? Bis zur Wohnadresse oder bis zum erreichen einer sicheren Zone? j) Welche PSA wären notwendig? k) Welche PSA wäre für Keinkinder/Babies notwendig? Mit freundlichen Grüßen, Dipl.-Ing.(FH) Robert Michel [1] Der/Die Anträge nach IFG ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von: 1.) einfachen Anfragen i.S.v. §10 Abs. 1 Satz 2 IFG, 2.) oder nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass nach § 2 IFGGebV falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten für eine vollständige Kostenfreiheit.
Robert Michel <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Robert Michel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Sehr geehrter Herr Michel, vielen Dank für Ihre Anfragen und Ihr Interesse am Bundesamt für Bevölkerungsschutz un…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AKW GAU: Rechte und Pflichten für Erzieher und Kinder in öffentlichen Einrichtungen [#24772]; BBK_1-10-22-00/06-17
Datum
21. Dezember 2017 16:45
Status
Sehr geehrter Herr Michel, vielen Dank für Ihre Anfragen und Ihr Interesse am Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Unsererseits begrüßen