Alarm-/Einsatz- stichworte

Anfrage an: Berliner Feuerwehr

-Liste mit allen Einsatz- bzw. Alarmstichworten, die einem Notruf vergeben werden können
-Sofern vorhanden ergänzen Sie diese Liste bitte mit Anzahl an Einsatzmitteln und schlüsseln diese auf

Beispiel: NOTF 2. + NA., 2 RTW, 1 NEF, (ggf. FR)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. September 2023
  • Frist
    17. Januar 2024
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: -Liste…
An Berliner Feuerwehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Alarm-/Einsatz- stichworte [#288016]
Datum
10. September 2023 18:35
An
Berliner Feuerwehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-Liste mit allen Einsatz- bzw. Alarmstichworten, die einem Notruf vergeben werden können -Sofern vorhanden ergänzen Sie diese Liste bitte mit Anzahl an Einsatzmitteln und schlüsseln diese auf Beispiel: NOTF 2. + NA., 2 RTW, 1 NEF, (ggf. FR)
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288016 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288016/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Berliner Feuerwehr
Die Anfrage wird abgelehnt. Die Ablehnung wird wie folgt begründet: -Gemäß §11 IFG wird die Herausgabe verweigert,…
Von
Berliner Feuerwehr
Via
Briefpost
Betreff
Datum
19. September 2023
Status
Warte auf Antwort
Die Anfrage wird abgelehnt. Die Ablehnung wird wie folgt begründet: -Gemäß §11 IFG wird die Herausgabe verweigert, da es schwerwiegende Folgen für das Gemeinwohl haben könnte; -Es könnten Rückschlüsse auf die Organisation der Berliner Feuerwehr, die Art und Weise ihrer Sicherheitsrelevanten Prozessgestaltung oder die praktizierten Methoden ihrer Zusammenarbeit mit anderen Stellen ableiten lassen; -Die AAO (Alarm- und Ausrückeordnung) ist als Verschlusssache "Nur für den Dienstgebrauch" (VS-NfD) eingestuft.
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Alarm-/Einsatz- stichworte“ [#288016]
Datum
23. September 2023 13:21
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/288016/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht abgelehnt. Die Berliner Feuerwehr begründet ihren Ablehnungsbescheid damit, dass 1.gemäß §11 IFG, "das Bekanntwerden des Akteninhalts u.a. dem Wohle eines deutschen Landes schwerwiegende Nachteile bereiten würde."; 2. "sich Rückschlüsse auf die gegenwärtige Organisation der Berliner Feuerwehr, die Art und Weise ihrer sicherheitsrelevanten Prozessgestaltung oder die praktizierten Methoden ihrer Zusammenarbeit mit anderen Stellen ableiten lassen. Bei den erbetenen Daten handelt es sich um Teile der Alarm- und Ausrückeordnung (AAO), welche als Verschlusssache "Nur für den Dienstgebrauch" VS-NfD eingestuft ist."; 3. dritte "das Wissen des einsatztaktischen Vorgehens gezielt zu ihren Gunsten nutzen [...]" und dass die Informationen "außerhalb der Behörde für kriminelle Aktivitäten bis hin zu Vorbereitungshandlungen von Anschlägen genutzt werden [könnten]". Der Begründung der Berliner Feuerwehr entgegne ich wie folgt. Zu 2. In mehreren Dokureihen (bpsw. "Notruf 112 - Die Berliner Feuerwehr im Einsatz" von rbb Doku; "Feuerwache Neukölln" von Spiegel TV) sind Alarmstichworte und Informationen zu den alarmierten Kräften vorhanden, an einer Stelle wird das Alarmfax gezeigt. In einer Instagram-Story eines Angehörigen des Rettungsdienstes der Berliner Feuerwehr sagte dieser sinngemäß, dass bei einem Rettungseinsatz die Frage gestellt werde, ob der Patient normal atmet. Da der Patient das in vielen Fällen aufgrund des Adrenalins nicht tue, wird die Frage mit Nein beantwortet und dadurch immer ein NEF zum Einsatz alarmiert. In einer Presseanfrage meinerseits vom 26. Juni 2023 bat ich unteranderem um Mitteilung des Einsatzstichwortes bei einem Einsatz in Prenzlauer Berg. In der Antwort der Berliner Feuerwehr vom 27.06.2023 wurde mir folgendes Einsatzstichwort mitgeteilt: NOTF 2. [NA. #TH RD] + OAvD + ELW1-OrgL RD. Dem Einsatzstichwort ist zu entnehmen, dass 2 RTW, 1 NEF, 1 LHF, der OAvD sowie der OrgL RD vor Ort waren. Zu 3. Sicherlich können kriminelle Absichten durch die öffentliche Bekanntgabe erleichtert werden. Angesichts der Tatsache, dass o.g. Informationen, welche laut Berliner Feuerwehr als VS-NfD eingestuft sind, ohnehin bereits öffentlich sind, gehe ich davon aus, dass kriminelle Absichten auch ohne Bekanntgabe der Informationen bereits sehr leicht Desweiteren sind viele Informationen dazu geeignet den Betrieb der Berliner Feuerwehr zu stören. Dennoch sind diese öffentlich. In einer Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP), antwortete die Berliner Feuerwehr und gab viele Informationen der AAO bereits öffentlich einsehbar (https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-19083.pdf) bekannt. Auf Seite 11 wird erläutert, dass die Informationen, um welche ich gebeten habe, in den Tabellen des Anhanges 1 zu finden sein. Ich bitte Sie darum sich mit mir in Verbindung zu setzen, damit die Begehrten Informationen (Anlage AAO Teil 1 zu Stab- Nr.: 08/2012) der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden können. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 288016.pdf - 2023-09-19_1-bescheid-berliner-feuerwehr-ifg-anfrage-via-fragdenstaat-288016.pdf Anfragenr: 288016 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288016/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, gegen Ihren Bescheid vom 19. September 2023 möchte ich Widerspruch einlegen. Da ich mir unsicher über…
An Berliner Feuerwehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz - IFG „Alarm-/Einsatz- stichworte“ [#288016]
Datum
26. September 2023 15:54
An
Berliner Feuerwehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, gegen Ihren Bescheid vom 19. September 2023 möchte ich Widerspruch einlegen. Da ich mir unsicher über die entstehenden Kosten bin, bitte ich um Auskunft, ob bei diesem Widerspruchsverfahren Kosten erhoben werden würden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288016 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288016/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine heutige Nachricht bedarf keiner weiteren Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen << Antragst…
An Berliner Feuerwehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz - IFG „Alarm-/Einsatz- stichworte“ [#288016]
Datum
26. September 2023 20:35
An
Berliner Feuerwehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine heutige Nachricht bedarf keiner weiteren Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288016 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288016/
Berliner Feuerwehr
Sehr << Antragsteller:in >> gemäß § 16 Abs. 1 IFG Berlin gilt: "Die Akteneinsicht oder Aktenaus…
Von
Berliner Feuerwehr
Betreff
AW: (EXTERN) Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz - IFG „Alarm-/Einsatz- stichworte“ [#288016]
Datum
28. September 2023 09:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> gemäß § 16 Abs. 1 IFG Berlin gilt: "Die Akteneinsicht oder Aktenauskunft und das Widerspruchsverfahren sind gebührenpflichtig. Das Gesetz über Gebühren und Beiträge vom 22. Mai 1957 (GVBl. S. 516) gilt in der jeweils geltenden Fassung entsprechend." Somit fallen bei der Bearbeitung eines Widerspruchs Gebühren an. Ich möchte Sie zur beabsichtigten Widerspruchserhebung auf die Rechtsbehelfsbelehrung in dem Bescheid vom 19.09.2023 hinweisen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch gg. Bescheid vom 19.9. Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) via fragdenstaat.…
An Berliner Feuerwehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch gg. Bescheid vom 19.9.
Datum
2. Oktober 2023
An
Berliner Feuerwehr
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) via fragdenstaat.de Widerspruch Ihr Bescheid vom 19. September 2023 Sehr geehrt..............., gegen Ihren ablehnenden Bescheid vom 19. September 2023 lege ich hiermit Widerspruch ein. Sie begründen Ihren Bescheid wie folgt. 1. Gemäß §11 IFG verweigern Sie die Aktenauskunft. Sie sehen die in §11 IFG geschilderte Voraussetzung als gegeben an. Sie erläutern, dass "Das Wohl des Bundes oder der Länder umfasst wesentliche Beeinträchtigungen und Gefährdungen des Bestands und der Funktionsfähigkeit des Staates und seiner wesentlichen Einrichtungen. Zu den Schutzgütern gehören sowohl die innere als auch die äußere Sicherheit und die öffentliche Ordnung (Partsch, BeckOK BArchG, 8 13 Rn. 16; BVerwG 20.9.2010 —20 F 9/10, NVwZ-RR 2011, 135 Rn. 10 zu 8 29 VwVfG; Ramsauer, Kopp/Ramsauer VwVIG 8 29 Rn. 34). Eine Gefährdung für das Wohl des Bundes oder der Länder kann vorliegen, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftigen Aufgaben der Sicherheitsbehörden sowie deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden zu erschweren droht (Partsch, BeckOK BArchG, 8 13 Rn. 16; BVerwG 7.1.2010 — 20 F 5/09, BVerwGeE 75, 1 Rn. 77; BVerwG NVwZ 2010, 706, Rn. 4 zu 8 29 VwVfG).". 2. Durch eine Veröffentlichung der erbetenen Informationen können sich Rückschlüsse auf die gegenwärtige Organisation der Berliner Feuerwehr, die Art und Weise ihrer sicherheitsrelevanten Prozessgestaltung oder die praktizierten Methoden ihrer Zusammenarbeit mit anderen Stellen ableiten lassen. 3. Bei den erbetenen Daten handelt es sich um Teile der Alarm- und Ausrückeordnung (AAO), welche als Verschlusssache „Nur für den Dienstgebrauch“ VS-NfD eingestuft ist. Sämtliche Informationen aus der AAO werden als sicherheitssensibel bewertet. 4. Gerade aus Informationen der AAO und den daraus resultierenden notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Gewährleistung der Sicherheit lassen sich Rückschlüsse zu den Arbeitsweisen und Abläufen innerhalb der Berliner Feuerwehr bleiten. Das in der AAO beschriebene einsatztaktische Vorgehen bei bestimmte Gefahrenlagen ist nur den Angehörigen der Berliner Feuerwehr bekannt. Die Geheimhaltung dieser Informationen dient der effektiven Sicherstellung des Bevölkerungsschutzes (zum Beispiel bei Bedrohungslagen durch Terroranschläge). Durch die Veröffentlichung bzw. Weitergabe der AAO an Dritte würde die Funktionsfähigkeit der Notfallrettung und Hilfeleistung, welche zweifelsohne Gemeinwohlinteressen darstellen, erheblich gefährdet. 5. Dritte könnten das Wissen des einsatztaktischen Vorgehens gezielt zu ihren Gunsten nutzen und dadurch das Leben, die Gesundheit der Bürger und der Angehörigen der Berliner Feuerwehr sowie anderer zur Hilfeleistung bestimmter Behörden erheblich gefährden. Diese Informationen könnten außerhalb der Behörde für kriminelle Aktivitäten bis hin zu Vorbereitungshandlungen von Anschlägen genutzt werden. 6. Die Veröffentlichung der von Ihnen erbetenen Unterlagen lassen Rückschlüsse auf die gegenwärtige Organisation des Dienstbereiches und die Zusammenarbeit mit anderen Ordnungs- und Sicherheitsbehörden zu. Die durch Sie, zu erwartende Veröffentlichung dieser Unterlagen bzw. Informationen würde die zukünftige Erfüllung der Aufgaben der beteiligten Ordnungs- und Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit deutlich erschweren oder gar gefährden. 7. Es ist auch keine beschränkte Akteneinsicht und Aktenauskunft i.S.d. 8 12 IFG Berlin möglich, da jede in der AAO enthaltene Regelung der Geheimhaltung unterliegt und damit die einzelnen Informationen dem Schutz des Gemeinwohls dienen. Allem voran möchte ich klarstellen, dass ich nicht um die Übersendung der gesamten AAO gebeten habe, sondern um folgende Informationen: -Alle Alarm-/Einsatz- Stichworte die einem Notruf vergeben werden können -Sofern vorhanden, ergänzen Sie diesen, die Anzahl welche Einsatzfahrzeuge bzw. Einsatzmittel ausrücken Es geht also um Informationen wie, Einsatzstichwort, Alarm mit Sonderrechten?, Fahrzeuge (Besatzung). Diese Informationen sind zu finden in der Geschäftsanweisung Ausrückeordnung der Berliner Feuerwehr (AO) vom 20.09.2000, Anlage 1 - Alarmierungsstichworte (siehe S. 12: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-19083.pdf, "In den Tabellen des Anhanges 1 sind die Einsatzmittel festgelegt, die bei den einzelnen Alarmierungsstichworten mit oder ohne Sonderrechte auszurücken haben.) Da die dort enthaltenen Informationen allerdings veraltet sind, bitte ich um Übersendung der neuesten Fassung dieses Dokuments. Zu 1., 2.,4., und 6. Wie bereits erläutert, möchte ich nicht die gesamte AAO sondern lediglich Teile dieser, nämlich die Einsatz- bzw. Alarm- stichworte und die bei diesem Stichwort ausrückenden Fahrzeuge, sofern möglich mit Angabe der Besatzung und der Information, ob die Fahrzeuge mit Sondersignalen anrücken. Meines Erachtens nach, stellen diese Informationen kein erhebliches Sicherheitsrisiko dar, lassen keine Rückschlüsse auf die Organisation der Berliner Feuerwehr zu, ebenso wenig auf die Art und Weise ihrer sicherheitsrelevanten Prozessgestaltung oder die praktizierten Methoden ihrer Zusammenarbeit mit anderen Stellen. Auch lassen sich aus den einzelnen Stichworten allein keine Rückschlüsse auf die resultierenden bzw. notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und/oder die Arbeitsweisen und Abläufe zu. Des Weiteren ist aus den Stichworten allein kein Einsatztaktisches Vorgehen abzuleiten. Sie begründeten Ihren Bescheid auch damit, dass die Weitergabe bzw. Veröffentlichung der AAO die Funktionsfähigkeit und Hilfeleistung erheblich gefährden würde (vgl. 4.). Wie bereits erläutert, möchte ich nicht die AAO, sondern wie bereits o.g. nur Teile jener, welche Einsatzstichworte enthalten und Informationen darüber, wie viele Einsatzfahrzeuge einem Stichwort hinterlegt sind. Auch schrieben Sie, dass die von mir zu erwartende Veröffentlichung Rückschlüsse auf die Organisation des Dienstbereiches und die Zusammenarbeit mit anderen Ordnungs- und Sicherheitsbehörden zu ließen und die zukünftige Zusammenarbeit mit jenen deutlich erschweren oder gar gefährden würde (vgl. 6.). Die schlichte Bekanntgabe in Tabellenform, wie auf Seite 12 der Antwort der Senatsverwaltung für Inneres und Sport (https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-19083.pdf) beschrieben, würde diese Zusammenarbeit unter keinen mir bekannten Umständen gefährden. Zu 3. Diesen Hinweis nehme ich zur Kenntnis. Dem Leitsatz des BVerwG zufolge ist "Der Anspruch auf Zugang zu einer Information [...] nicht allein deshalb nach § 3 Nr. 4 IFG ausgeschlossen, weil die Information formal als Verschlusssache eingestuft ist. Vielmehr kommt es darauf an, ob die materiellen Gründe für eine solche Einstufung vorliegen." - BVerwG, Urteil vom 29.10.2009 - 7 C 21.08 (https://www.bverwg.de/291009U7C21.08.0) Diese Entscheidung ist, meines Erachtens nach, auch auf das Berliner Informationsfreiheitsgesetz anwendbar. Ich bitte Sie also, sofern Ihnen das möglich ist, zu prüfen, ob die Einstufung der gesamten AAO als Verschlusssache korrekt ist, oder ob einzelne in der AAO enthaltenen Informationen doch keiner Einstufung als Verschlusssache benötigen. Zu 5. Die erbetenen Informationen, sprich die Eisatzstichworte und die jeweils zugeordneten Fahrzeuge können meiner Meinung nach, nur schwer für kriminelles Handeln verwendet werden. Hierzu müssten auch Informationen über die Vergabe der Stichwörter vorliegen. Da ich allerdings keine Informationen bezüglich der Vergabe angefragt habe, kann ich die Anführung dieses Grundes nur schwer nachvollziehen. Zu 7. In Anbetracht meiner Darlegungen, empfinde ich die Behauptung, das "keine beschränkte Akteneinsicht und Auskunft im Sinne des §12 IFG Berlin möglich" sei, als nicht plausibel. Ich bitte Sie dies erneut zu prüfen. Ich bitte Sie zu prüfen, 1. ob die Einstufung der gesamten AAO als VS-NfD korrekt ist, oder 2. ob einzelne Informationen aus der AAO doch keiner Einstufung als Verschlusssache benötigen und 3. ob eine beschränkte Akteneinsicht bzw. Auskunft nach §12 IFG nicht doch möglich ist. Mit freundlichen Grüßen ...............
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre E-Mail vom 23. September 2023 Sehr [geschwärzt], Ihre o. g. E-Mail liegt mir vor und ist hier zum Geschäftsz…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre E-Mail vom 23. September 2023
Datum
11. Oktober 2023 14:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], Ihre o. g. E-Mail liegt mir vor und ist hier zum Geschäftszeichen [geschwärzt] veraktet. Ich werde die Angelegenheit prüfen, bitte aber um Verständnis dafür, dass dies einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Für meine Prüfung benötige ich Ihren rechtzeitig erhobenen Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid. Ich bitte um Übersendung einer Kopie. Ohne Ihren Widerspruch wird der Bescheid unanfechtbar, so dass eine Vermittlung durch uns als Schiedsstelle im Ansatz nicht erfolgversprechend ist. Wie die angefragte Verwaltung Ihnen zutreffend mitgeteilt hat, ist die Offenlegung von Informationen gemäß § 16 IFG in Verbindung mit Tarifstelle 1004 der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) gebührenpflichtig (max. 500 €); auch das Widerspruchsverfahren kann eine Gebühr zwischen 10 € und 50 € nach sich ziehen. Das IFG können Sie zusammen mit den Gebührenvorschriften abrufen unter https://www.datenschutz-berlin.de/informationsfreiheit/rechtliche-grundlagen/ Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Abteilung I (Recht) Informationsfreiheit Berlin Commissioner for Data Protection and Freedom of Information Department [geschwärzt] (Law) Freedom of Information [geschwärzt] + [geschwärzt] [geschwärzt] + [geschwärzt] [geschwärzt] www.datenschutz-berlin.de Alt-Moabit 59-61 10555 Berlin Eingang/Entrance: Alt-Moabit 60 -------------------------------------------------------------------- Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Erfüllung unserer Aufgaben als Datenschutzaufsichtsbehörde auf Grundlage von § 40 Abs. 3 Bundesdatenschutzgesetz und § 13 Abs. 6 Berliner Datenschutzgesetz. Für die Bearbeitung von Angelegenheiten nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz verarbeiten wir personenbezogene Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutz- Grundverordnung in Verbindung mit § 18 Berliner Informationsfreiheitsgesetz. Einzelheiten hierzu können Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen, die Sie unter der Adresse www.datenschutz-berlin.de/datenschutzerklaerung.html abrufen können. -------------------------------------------------------------------- We process personal data in order to fulfil our duties and responsibilities as a data protection supervisory authority. This is done on the basis of § 40 para. 3 Federal Data Protection Act as well as § 13 para. 6 Berlin Data Protection Act. To deal with matters in accordance with the Berlin Freedom of Information Act we process personal data on the basis of Art. 6 para. 1 lit. e General Data Protection Regulation in conjunction with § 18 Berlin Freedom of Information Act. Further information can be obtained in our privacy declaration, which is accessible via www.datenschutz-berlin.de/datenschutzerklaerung.html
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Bestätigung des Eingangs meines Widerspruchs mit Datum vom 26.09.2023. Mit freundlichen …
An Berliner Feuerwehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Alarm-/Einsatz- stichworte #288016 [#288016]
Datum
11. Oktober 2023 22:25
An
Berliner Feuerwehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Bestätigung des Eingangs meines Widerspruchs mit Datum vom 26.09.2023. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288016 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288016/
Berliner Feuerwehr
Vorraussichtlich bin ich erst wieder am 16.10.23 erreichbar. Eingehende Mails werden nicht bearbeitet und auch nic…
Von
Berliner Feuerwehr
Betreff
Automatische Antwort: (EXTERN) Alarm-/Einsatz- stichworte #288016 [#288016]
Datum
11. Oktober 2023 22:25
Status
Warte auf Antwort
Vorraussichtlich bin ich erst wieder am 16.10.23 erreichbar. Eingehende Mails werden nicht bearbeitet und auch nicht weitergeleitet. In dringenden F?llen wenden Sie sich bitte an [geschwärzt] ([geschwärzt]) oder [geschwärzt] ([geschwärzt]). F?r Anfragen oder Meldungen zum Datenschutz steht Ihnen jederzeit das Mailpostfach datenschutz@berliner-feuerwehr.de zur Verf?gung.
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, da [geschwärzt] derzeit nicht zu erreichen ist, bitte ich Sie darum, mir den Eingang meines Widerspruc…
An Berliner Feuerwehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: (EXTERN) Alarm-/Einsatz- stichworte #288016 [#288016]
Datum
11. Oktober 2023 22:37
An
Berliner Feuerwehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, da [geschwärzt] derzeit nicht zu erreichen ist, bitte ich Sie darum, mir den Eingang meines Widerspruchs mit Datum vom 26.09.2023 zu bestätigen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 288016 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, in Ihrer letzten Mail baten Sie darum, Ihnen den Widerspruch zukommen zu lassen. Sie können den Widers…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz "Alarm-/Einsatz- stichworte #288016" [#288016]
Datum
11. Oktober 2023 22:40
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, in Ihrer letzten Mail baten Sie darum, Ihnen den Widerspruch zukommen zu lassen. Sie können den Widerspruch nun über folgenden Link ansehen. https://fragdenstaat.de/anfrage/alarm-einsatz-stichworte-1/841641/anhang/widersruch-g-bescheid-vom-19092023-ifg-anfrage-288016_geschwaerzt.pdf Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288016 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288016/
Berliner Feuerwehr
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem vorbezeichneten Aktenzeichen # 288016 liegt mir bis heute kein r…
Von
Berliner Feuerwehr
Betreff
AW: (EXTERN) Alarm-/Einsatz- stichworte #288016 [#288016]
Datum
12. Oktober 2023 13:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem vorbezeichneten Aktenzeichen # 288016 liegt mir bis heute kein rechtswirksamer Widerspruch gegen den Bescheid vom 19.09.2023 vor. In meiner Mail vom 28.09.2023 hatte ich Ihnen Ihre Frage aus Ihrer Mail vom 26.09.2023 zur Gebührenerhebung beantwortet und vorsorglich auf die Rechtbehelfsbelehrung des vorgenannten Bescheides hingewiesen. Weitere Dokumente von Ihnen liegen mir für das IFG-Verfahren #288016 bis dato nicht vor. Mit freundlichen Grüßen
Berliner Feuerwehr
Alarm-/Einsatzstichworte [#288016]_Widerspruch Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihren Widerspruc…
Von
Berliner Feuerwehr
Betreff
Alarm-/Einsatzstichworte [#288016]_Widerspruch
Datum
29. November 2023 10:59
Status
Warte auf Antwort
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19,9 KB
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2,0 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihren Widerspruch vom 26.09.2023, hier eingegangen am 16.10.2023 geprüft. Wie von Ihnen gewünscht, wurde die Einstufung der AAO als VS-NfD hinsichtlich aller Kriterien in Bezug auf die einzelnen Alarmstichworte und Einsatzmittel geprüft. Im Ergebnis kann eine Teilauskunft erfolgen, welche im noch zu erlassenden Widerspruchsbescheid begründet werden wird. Vorab möchte ich Ihnen die voraussichtliche Gebührenhöhe für die Teilauskunft mitteilen. Akteneinsicht und Aktenauskunft sind gemäß § 16 Satz 1 IFG Berlin gebührenpflichtig. Die Gebühren für Amtshandlungen nach dem IFG Berlin bestimmen sich nach § 6 Abs. 1 des Gesetzes über Gebühren und Beiträge (GebBeitrG) i.V.m. § 1 Abs. 1 der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) und der Tarifstelle 1004 a), Nr. 2 und d) des Gebührenverzeichnisses. Nach dieser Tarifstelle müssen Gebühren zwischen 5 und 100 Euro erhoben werden. Die erbetenen Daten werden in zwei Bereichen (Rettungsdienst und technische Hilfeleistung) der Berliner Feuerwehr vorgehalten. Das bedeutet, zwei Mitarbeiter des gehobenen Dienstes werden mit der Bearbeitung Ihres Antrags beschäftigt sein. Es müssen drei Excel-Tabellen mit insgesamt ca. 141 Zeilen und 144 Spalten geprüft werden, bevor diese Ihnen zur Verfügung gestellt und somit an die Öffentlichkeit gelangen können. Als Kalkulationsgrundlage für die Gebührenermittlung nach dem Verwaltungsaufwand dienen die durch die Senatsverwaltung für Finanzen ermittelten Stundensätze. Danach werden für einen Mitarbeitenden im gehobenen Dienst 82,71 Euro pro Stunde angesetzt. Nach einer ersten Voreinschätzung der Fachbereiche wird eine Bearbeitungszeit von ca. einer Stunde im gehobenen Dienst erforderlich sein. Für das Widerspruchsverfahren werden keine Gebühren erhoben. Damit wären Gebühren in Höhe von 80 bis 90 Euro, von Ihnen zu entrichten. Ich bitte Sie um kurze Mitteilung per Mail bis zum 14. Dezember 2023, ob Sie an Ihrem Auskunftsersuchen festhalten und falls ja, um Erklärung der Gebührenübernahme. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Alarm-/Einsatzstichworte [#288016] Guten Tag << Antragsteller:in >> bitte nehmen Sie angefügtes Schre…
An Berliner Feuerwehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Alarm-/Einsatzstichworte [#288016]
Datum
30. November 2023 15:29
An
Berliner Feuerwehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> bitte nehmen Sie angefügtes Schreiben zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen Anhänge: - 288016-stellungnahme-zur-kostenuebernahme.pdf Anfragenr: 288016 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288016/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Berliner Feuerwehr
AAO der Berliner Feuerwehr Meinem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben. Die Einstufung als VS wurde nochmals g…
Von
Berliner Feuerwehr
Via
Briefpost
Betreff
AAO der Berliner Feuerwehr
Datum
14. Dezember 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Meinem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben. Die Einstufung als VS wurde nochmals geprüft und teilweise aufgehoben. Ansonsten sind große Teile der Angefragten Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) übersendet worden.
<< Anfragesteller:in >>
AW: AAO der Berliner Feuerwehr [#288016] Guten Tag << Antragsteller:in >> ich danke Ihnen für die Übe…
An Berliner Feuerwehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AAO der Berliner Feuerwehr [#288016]
Datum
2. Februar 2024 19:12
An
Berliner Feuerwehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> ich danke Ihnen für die Übersendung der angefragten Dokumente. Ich beantrage hiermit, nach §13 (6) IFG Berlin, die Übersendung einer elektronischen Kopie der Excel-Tabellen. Die übersendeten Tabellen sind nur schwer lesbar. Viele Grüße << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Berliner Feuerwehr
AW: (EXTERN) AW: AAO der Berliner Feuerwehr [#288016] Sehr << Antragsteller:in >> die Anlagen werden …
Von
Berliner Feuerwehr
Betreff
AW: (EXTERN) AW: AAO der Berliner Feuerwehr [#288016]
Datum
7. Februar 2024 08:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> die Anlagen werden anliegend übersandt. Mit freundlichen Grüßen