Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr Hamburg

- aktuelle Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) der Feuerwehr Hamburg

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. April 2017
  • Frist
    12. Mai 2017
  • Ein:e Follower:in
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr Hamburg [#21022]
Datum
10. April 2017 21:49
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
- aktuelle Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) der Feuerwehr Hamburg
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag wurde an die Für Ihr Anliegen zuständige Feuerwehr weitergeleitet. Leider …
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
WG: Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr Hamburg [#21022]
Datum
18. April 2017 09:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag wurde an die Für Ihr Anliegen zuständige Feuerwehr weitergeleitet. Leider muss ich Ihren Antrag nach dem Transparenzgesetz ablehnen. Die Feuerwehr Hamburg hat keine Alarm- und Ausrückeordnung (AAO). Die diesbezüglichen Regelungen in Dienstanweisungen enthalten. Diese sind insgesamt wg. ihrer Bedeutung für die Sicherheitsstruktur Hamburgs als Verschlusssachen nach der Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg eingestuft und damit gem. § 6 Abs. 2 Nr. 2 von der Informationspflicht ausgenommen. Für ev. weitere ergänzende Informationen steh ich Ihnen bei Bedarf zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen