Alarm- und Ausrückeordnung Feuerwehr Bonn

Die Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr und des Rettungsdienstes der Stadt Bonn,
sowie das Datum, an dem diese zuletzt geändert wurde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Februar 2022
  • Frist
    16. März 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Alarm- und Ausrückeordnung Feuerwehr Bonn [#240756]
Datum
13. Februar 2022 17:23
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr und des Rettungsdienstes der Stadt Bonn, sowie das Datum, an dem diese zuletzt geändert wurde.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240756 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240756/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Bonn
Sehr Antragsteller/in Ihr o.g. Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, dessen Eingang ich Ihnen hiermit …
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 13.02.2022 (Alarm- und Ausrückeordnung Feuerwehr Bonn)
Datum
23. Februar 2022 10:13
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
8,7 KB
image002.png
20,9 KB


Sehr Antragsteller/in Ihr o.g. Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, dessen Eingang ich Ihnen hiermit bestätige, wurde mir zuständigkeitshalber weitergeleitet. Ich weise rein vorsorglich darauf hin, dass im Fall einer positiven Bescheidung je nach Verwaltungsaufwand Gebühren erhoben werden. Dies ergibt sich aus § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG NRW i.V. mit § 1 Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW i.V. mit der jeweiligen Tarifstelle des dazugehörigen Gebührentarifs. Die Ablehnung eines Antrags auf Informationszugang ist demgegenüber gebührenfrei (§ 11 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW). Über die Höhe des voraussichtlichen Verwaltungsaufwands und den damit verbundenen Kosten kann zum derzeitigen Zeitpunkt keine Auskunft gegeben werden. Nachdem ich Rückmeldung von den einzubeziehenden Fachämtern erhalten habe, erhalten Sie vom Amt für Recht und Versicherung weiteren Bescheid. Bei Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Bonn
248/22 Ihr IFG-Antrag vom 13.02.2022 (Alarm- und Ausrückordnung) Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren …
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
248/22 Ihr IFG-Antrag vom 13.02.2022 (Alarm- und Ausrückordnung)
Datum
9. März 2022 09:10
Status
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren o.g. Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW. Bitte nehmen Sie beiliegenden Bescheid sowie die begehrten Informationen zur Kenntnis. Bei weiteren Nachfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ich würde Sie bitten, mir den Erhalt dieser Nachricht kurz zu bestätigen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: 248/22 Ihr IFG-Antrag vom 13.02.2022 (Alarm- und Ausrückordnung) [#240756] Sehr << Anrede >> ich …
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 248/22 Ihr IFG-Antrag vom 13.02.2022 (Alarm- und Ausrückordnung) [#240756]
Datum
23. März 2022 20:50
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich Danke Ihnen für Ihre Antwort und Ihre Mühen. ich habe Ihre Nachricht erhalten und Ihren Bescheid zur Kenntnis genommen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240756 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240756/