Alarm- und Ausrückeordnung

Anfrage an: ILS gGmbH

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Guten Tag,

das Landratsamt Ludwigsburg hat mich an Sie verwiesen.

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- kreisweite Alarm- und Ausrückeordnung für den Landkreis Ludwigsburg (Rettungsdienst, Feuerwehr, sonstige.

- eventuell vorhandene Übersicht über die kreisweiten Alarmierungsstichworte und deren (empfohlene) Einsatzmittelkette.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    13. März 2024
  • Frist
    16. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, das Landratsamt Ludwigsburg hat mich an Sie verwiesen. Bitte senden S…
An ILS gGmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Alarm- und Ausrückeordnung [#303005]
Datum
13. März 2024 10:10
An
ILS gGmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, das Landratsamt Ludwigsburg hat mich an Sie verwiesen. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: - kreisweite Alarm- und Ausrückeordnung für den Landkreis Ludwigsburg (Rettungsdienst, Feuerwehr, sonstige. - eventuell vorhandene Übersicht über die kreisweiten Alarmierungsstichworte und deren (empfohlene) Einsatzmittelkette. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303005 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303005/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Alarm- und Ausrückeordnung“ vom 13.03.2024 (#303005) wurde von Ihn…
An ILS gGmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Alarm- und Ausrückeordnung [#303005]
Datum
25. April 2024 19:21
An
ILS gGmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Alarm- und Ausrückeordnung“ vom 13.03.2024 (#303005) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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ILS gGmbH
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage haben wir erhalten und können Ihnen - nach umfassender recht…
Von
ILS gGmbH
Betreff
AW: Alarm- und Ausrückeordnung [#303005]
Datum
29. April 2024 13:11
Status
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage haben wir erhalten und können Ihnen - nach umfassender rechtlicher Prüfung folgendes mitteilen: Ihrem Antrag auf Zusendung der Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr und des Rettungsdienstes für den Landkreis Ludwigsburg kann nicht nachgekommen werden. Die Alarm- und Ausrückeordnungen dienen der Vorbereitung von Entscheidungen zur Alarmierung und enthalten dementsprechend sensible Informationen, deren Veröffentlichung negative Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit haben kann. Gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 2 LIFG bzw. § 28 Abs. 1 Nr. 1 UVwG besteht daher kein Recht auf Informationszugang. Die Unterlagen werden des Weiteren gemäß der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Sicherung von Verschlusssachen (VS-Anweisung - VSA) als "VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH" eingestuft und fallen somit gemäß § 4 Abs. 2 LIFG auch nicht in den Anwendungsbereich des LIFG. Ferner werden wir auch keinen anonymen Fragen nachkommen. Mit freundlichen Grüßen