Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr

* Die aktuelle Alarm- und Ausrückeordnung ihrer Feuerwehr in tabellarischer Darstellungsform (Beispiel im Anhang)
* Sowie die Info wann diese das letzte mal geändert worden ist

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. März 2024
  • Frist
    23. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: * …
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr [#303582]
Datum
19. März 2024 17:08
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
* Die aktuelle Alarm- und Ausrückeordnung ihrer Feuerwehr in tabellarischer Darstellungsform (Beispiel im Anhang) * Sowie die Info wann diese das letzte mal geändert worden ist
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303582 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303582/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Hier befinden sich die Beispiele für die Alarm- und Ausrückeordnung. Mit freundlichen Grüßen <<…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr [#303582]
Datum
19. März 2024 17:10
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
bo-aao-mit-herne.pdf
66,4 KB
bo-aao-rd.pdf
54,9 KB
bo-aao-th-mit-herne.pdf
65,0 KB
Guten Tag, Hier befinden sich die Beispiele für die Alarm- und Ausrückeordnung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - bo-aao-rd.pdf - bo-aao-mit-herne.pdf - bo-aao-th-mit-herne.pdf Anfragenr: 303582 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303582/

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Feuerwehr Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Feuerwehr Dortmund Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom …
Von
Feuerwehr Dortmund
Betreff
Antrag nach den IFG NRW - Hier: Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr in tabellarischer Darstellungsform
Datum
22. März 2024 08:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Feuerwehr Dortmund Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 20.03.2024 beantragten Sie bei der Stadt Dortmund auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) die Übersendung der Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr Dortmund in tabellarischer Darstellungsform, sowie die Mitteilung der letzten Änderung dieser Alarm- und Ausrückeordnung. Über Ihren Antrag entscheide ich im Sinne des IFG NRW wie folgt: I. Ihren Antrag wird in Teilen statt gegeben. II. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Begründung: Zu I: Ihr Antrag auf Informationszugang durch Übersendung der Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr Dortmund in tabellarischer Darstellungsform wird unter Hinweis auf § 6 Satz 1 Buchstabe a IFG NRW abgelehnt. Aus den Darstellungen lassen sich unmittelbar die taktischen Abläufe der Feuerwehr und des Rettungsdienstes ableiten. Die tabellarische Darstellung der Alarm- und Ausrückeordnung ist ebenso wie der Textteil Teil des schutzwürdigen Dokuments. Insgesamt handelt es sich bei den in der Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr Dortmund beschriebenen Einsatzplänen, taktischen Abläufen, Informationen und tabellarischen Darstellungen zu kritischen Infrastrukturen um sicherheitsrelevante Informationen. Eine Offenlegung dieser Informationen würde die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden. Die Alarm und Ausrückeordnung der Feuerwehr Dortmund wurde am 18.03.2024 geändert. Zu II: Eine Verwaltungsgebühr wird für diesen Bescheid nicht erhoben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Bahnhofsvorplatz 3, 45879 Gelsenkirchen, schriftlich oder zur Niederschrift der Urkundsbeamtin*des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erheben. Wird die Klage schriftlich erhoben, so sollen ihr zwei Abschriften beigefügt werden. Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) vom 24. November 2017 (BGBl. I S. 3803). Falls die Frist durch das Verschulden einer*eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde deren*dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Hinweis: Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. Auf Ihr Recht, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit als Beauftragte für das Recht auf Information anzurufen (§§ 5 Abs. 2 S. 4, 13 Abs. 2 IFG NRW), weise ich hin. Dieses Dokument wurde elektronisch versandt und ist ohne Unterschrift gültig. Mit freundlichen Grüßen