Alarm- und Ausrückeordnung des Rhein-Erft-Kreises

* Die Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehren im Rhein-Erft-Kreis, insbesondere der Feuerwehr Hürth.
* Sowie die Info wann diese das letzte mal geändert worden ist
* Alternativ eine Liste der verwendete Stichworte.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. Februar 2023
  • Frist
    3. März 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: * …
An Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Alarm- und Ausrückeordnung des Rhein-Erft-Kreises [#269177]
Datum
1. Februar 2023 00:25
An
Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
* Die Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehren im Rhein-Erft-Kreis, insbesondere der Feuerwehr Hürth. * Sowie die Info wann diese das letzte mal geändert worden ist * Alternativ eine Liste der verwendete Stichworte.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269177 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269177/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis
Sehr << Antragsteller:in >> ich bin nicht berechtigt Ihnen diese Auskunft zu erteilen. Nach dem Gese…
Von
Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis
Betreff
Wtrlt: Alarm- und Ausrückeordnung des Rhein-Erft-Kreises [#269177]
Datum
1. Februar 2023 11:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich bin nicht berechtigt Ihnen diese Auskunft zu erteilen. Nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17.12.2015 sind für den Brandschutz und die Hilfeleistung die Gemeinden im Rhein-Erft-Kreis für die Beantwortung zuständig. Mit freundlichen Grüßen