Alarm und Einsatzpläne

Nach §5 Abs. 2 des Landeskatastrophenschutzgesetzes des Landes Baden-Württemberg sind die Städte und Gemeinden verpflichtet Alarm- und Einsatzpläne auszuarbeiten.

Ich bitte Sie, mir mitzuteilen ob diese vorhanden sind.
Falls diese vorhanden sind, bitte ich um Übersendung dieser.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. Oktober 2023
  • Frist
    14. November 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach §5 Abs. 2 des Landeskatastrop…
An Stadt Korntal-Münchingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Alarm und Einsatzpläne [#289884]
Datum
9. Oktober 2023 23:11
An
Stadt Korntal-Münchingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach §5 Abs. 2 des Landeskatastrophenschutzgesetzes des Landes Baden-Württemberg sind die Städte und Gemeinden verpflichtet Alarm- und Einsatzpläne auszuarbeiten. Ich bitte Sie, mir mitzuteilen ob diese vorhanden sind. Falls diese vorhanden sind, bitte ich um Übersendung dieser.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289884 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289884/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Alarm und Einsatzpläne“ vom 09.10.2023 (#289884) wurde von Ihnen n…
An Stadt Korntal-Münchingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Alarm und Einsatzpläne [#289884]
Datum
14. November 2023 09:42
An
Stadt Korntal-Münchingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Alarm und Einsatzpläne“ vom 09.10.2023 (#289884) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Korntal-Münchingen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne teile ich Ihnen mit, dass wir über Al…
Von
Stadt Korntal-Münchingen
Betreff
AW: Alarm und Einsatzpläne [#289884]
Datum
19. November 2023 13:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne teile ich Ihnen mit, dass wir über Alarm- und Einsatzpläne verfügen. Leider muss ich Ihnen aber auch mitteilen, dass ich Ihnen die gewünschten Dokumente nicht übersenden kann. Begründung: 1. Die antragstellende Person ist nicht identifizierbar. Die angegebenen Daten "<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, << Adresse entfernt >>, Musterstadt" bergen erhebliche Zweifel, ob sich hinter diesen Daten überhaupt eine natürliche oder juristische antragsberechtigte Person nach § 3 Nr. 1 LIFG verbirgt, oder ob diese Anfrage automatisiert über einen künstlichen Algorithmus generiert wurde. 2. Kriseneinsatzpläne gehören zum Kernbestand der öffentlichen Sicherheit nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 LIFG. Sie sichern die Funktionsfähigkeit der Verwaltung und unterliegen einem besonderen Geheimhaltungsbedürfnis, insbesondere im Falle eines möglichen Anschlagsszenarios. Daher dürfen sie Außenstehenden nicht zugänglich gemacht werden, um potenziellen Tätern keine Hinweise zur Erleichterung oder Verstärkung ihrer Taten zu gewähren oder Sabotage der Kriseninfrastruktur zu ermöglichen. 3. Alarmlisten enthalten die privaten Erreichbarkeiten der verantwortlichen Akteure und damit schützenswerte personenbezogene Daten nach § 5 LIFG. Auch diese dürfen nicht an Außenstehende herausgegeben werden. Gerne dürfen Sie mich anrufen und Ihre Anfrage in einem persönlichen Gespräch präzisieren. Eventuell kann ich Ihnen dann zu einzelnen konkreten Fragen eine Auskunft geben. Vielen Dank für Ihr Verständnis und mit freundlichem Gruß