Alarm und Einsatzpläne
Anfrage an:
Stadt Korntal-Münchingen
Nach §5 Abs. 2 des Landeskatastrophenschutzgesetzes des Landes Baden-Württemberg sind die Städte und Gemeinden verpflichtet Alarm- und Einsatzpläne auszuarbeiten.
Ich bitte Sie, mir mitzuteilen ob diese vorhanden sind.
Falls diese vorhanden sind, bitte ich um Übersendung dieser.
Anfrage abgelehnt
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Datum9. Oktober 2023
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14. November 2023
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