Alarm- und Einsatzpläne
Anfrage an:
Stadt Markgröningen
Nach §5 Abs. 2 des Landeskatastrophenschutzgesetzes des Landes Baden-Württemberg sind die Städte und Gemeinden verpflichtet Alarm- und Einsatzpläne auszuarbeiten.
Ich bitte Sie, mir mitzuteilen ob diese für Hochwasser bzw. Starkregenereignisse, Stromausfall und einen Massenanfall von Erkrankten/Verletzten vorhanden sind. Falls diese vorhanden sind, bitte ich um Übersendung dieser.
Anfrage eingeschlafen
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Datum21. August 2023
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23. September 2023
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