Alarm- und Einsatzpläne des Landes Rheinland-Pfalz im Sinne von § 6 Nr. 1 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG)

Alle Alarm- und Einsatzpläne des Landes Rheinland-Pfalz im Sinne von § 6 Nr. 1 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG)

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. Juni 2023
  • Frist
    28. Juli 2023
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Tobias Kempfer
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Alarm- und Einsatzpläne des L…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
Alarm- und Einsatzpläne des Landes Rheinland-Pfalz im Sinne von § 6 Nr. 1 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) [#282390]
Datum
24. Juni 2023 09:26
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Alarm- und Einsatzpläne des Landes Rheinland-Pfalz im Sinne von § 6 Nr. 1 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG)
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anfragenr: 282390 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282390/ Postanschrift Tobias Kempfer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer

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Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Kempfer, Alarm- und Einsatzpläne sind operativ-taktische Instrumente. Wenden Sie sich bitte an…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Alarm- und Einsatzpläne des Landes Rheinland-Pfalz im Sinne von § 6 Nr. 1 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) [#282390]
Datum
1. Juli 2023 08:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kempfer, Alarm- und Einsatzpläne sind operativ-taktische Instrumente. Wenden Sie sich bitte an die ADD, die nach dem LBKG operativ-taktische Aufgaben inne hat. Mit freundlichen Grüßen