Alarm- und Einsatzpläne nach LKatSG
Anfrage an:
Landratsamt Böblingen
Nach §5 Abs. 2 des Landeskatastrophenschutzgesetzes des Landes Baden-Württemberg sind die Landkreise verpflichtet Alarm- und Einsatzpläne auszuarbeiten.
Ich bitte Sie, mir mitzuteilen ob diese für Hochwasser bzw. Starkregenereignisse, Stromausfall, die Freisetzung von Gefahrstoffen und für notwendige Evakuierungsmaßnahmen vorhanden sind.
Falls diese vorhanden sind, bitte ich um Übersendung dieser.
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Datum11. September 2023
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13. Oktober 2023
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