Alarm- und Einsatzpläne nach LKatSG

Nach §5 Abs. 2 des Landeskatastrophenschutzgesetzes des Landes Baden-Württemberg sind die Landkreise verpflichtet Alarm- und Einsatzpläne auszuarbeiten.

Ich bitte Sie, mir mitzuteilen ob diese für Hochwasser bzw. Starkregenereignisse, Stromausfall, die Freisetzung von Gefahrstoffen und für notwendige Evakuierungsmaßnahmen vorhanden sind.

Falls diese vorhanden sind, bitte ich um Übersendung dieser.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. September 2023
  • Frist
    13. Oktober 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach §5 Abs. 2 des Landeskatastrop…
An Landratsamt Böblingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Alarm- und Einsatzpläne nach LKatSG [#288093]
Datum
11. September 2023 19:46
An
Landratsamt Böblingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach §5 Abs. 2 des Landeskatastrophenschutzgesetzes des Landes Baden-Württemberg sind die Landkreise verpflichtet Alarm- und Einsatzpläne auszuarbeiten. Ich bitte Sie, mir mitzuteilen ob diese für Hochwasser bzw. Starkregenereignisse, Stromausfall, die Freisetzung von Gefahrstoffen und für notwendige Evakuierungsmaßnahmen vorhanden sind. Falls diese vorhanden sind, bitte ich um Übersendung dieser.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288093 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288093/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Böblingen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen und wird derzeit geprüft. Sie erhalt…
Von
Landratsamt Böblingen
Betreff
AW: '[EXTERNAL]'Alarm- und Einsatzpläne nach LKatSG [#288093]
Datum
18. September 2023 09:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen und wird derzeit geprüft. Sie erhalten so schnell wie möglich Rückmeldung. Freundliche Grüße
Landratsamt Böblingen
Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang finden Sie unseren Bescheid. Freundliche Grüße
Von
Landratsamt Böblingen
Betreff
AW: '[EXTERNAL]'Alarm- und Einsatzpläne nach LKatSG [#288093]
Datum
9. Oktober 2023 16:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang finden Sie unseren Bescheid. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LI…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Alarm- und Einsatzpläne nach LKatSG“ [#288093]
Datum
9. Oktober 2023 23:06
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/288093/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil diese zumindest zum Teil ohne großen Aufwand und ohne geschützte Informationen preiszugeben hätte bearbeitet werden können, sofern es sich überhaupt um eine Verschlusssache nur für den Dienstgebrauch handeln sollte (wovon ich nicht ausgehe). Darüber hinaus halte ich die angegeben Kosten in Höhe von über 200,00 EUR als nicht zutreffend und habe gemäß § 10 Absatz 3 LIFG Zweifel, ob die Behörde welche eine Stelle nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 darstellt überhaupt Gebühren für diesen Antrag erheben darf. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 288093.pdf - 2023-10-09_1-20231109-bescheid-fragdenstaat.pdf Anfragenr: 288093 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288093/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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