Alarm- und Einsatzpläne nach LKatSG

Anfrage an: Stadt Ostfildern

Nach §5 Abs. 2 des Landeskatastrophenschutzgesetzes des Landes Baden-Württemberg sind die Städte und Gemeinden verpflichtet Alarm- und Einsatzpläne auszuarbeiten.

Ich bitte Sie, mir mitzuteilen ob diese für Hochwasser bzw. Starkregenereignisse, Stromausfall, die Freisetzung von Gefahrstoffen und für notwendige Evakuierungsmaßnahmen vorhanden sind.

Falls diese vorhanden sind, bitte ich um Übersendung dieser.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    11. September 2023
  • Frist
    13. Oktober 2023
  • Kosten dieser Information:
    200,00 Euro
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach §5 Abs. 2 des Landeskatastrop…
An Stadt Ostfildern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Alarm- und Einsatzpläne nach LKatSG [#288091]
Datum
11. September 2023 19:44
An
Stadt Ostfildern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach §5 Abs. 2 des Landeskatastrophenschutzgesetzes des Landes Baden-Württemberg sind die Städte und Gemeinden verpflichtet Alarm- und Einsatzpläne auszuarbeiten. Ich bitte Sie, mir mitzuteilen ob diese für Hochwasser bzw. Starkregenereignisse, Stromausfall, die Freisetzung von Gefahrstoffen und für notwendige Evakuierungsmaßnahmen vorhanden sind. Falls diese vorhanden sind, bitte ich um Übersendung dieser.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288091 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288091/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Alarm- und Einsatzpläne nach LKatSG“ vom 11.09.2023 (#288091) wurd…
An Stadt Ostfildern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Alarm- und Einsatzpläne nach LKatSG [#288091]
Datum
13. Oktober 2023 09:55
An
Stadt Ostfildern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Alarm- und Einsatzpläne nach LKatSG“ vom 11.09.2023 (#288091) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Alarm- und Einsatzpläne nach LKatSG“ vom 11.09.2023 (#288091) wurd…
An Stadt Ostfildern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Alarm- und Einsatzpläne nach LKatSG [#288091]
Datum
23. Oktober 2023 21:19
An
Stadt Ostfildern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Alarm- und Einsatzpläne nach LKatSG“ vom 11.09.2023 (#288091) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LI…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Alarm- und Einsatzpläne nach LKatSG“ [#288091]
Datum
5. November 2023 10:06
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/288091/ Trotz mehrfacher Erinnerung zum Ablauf der gesetzlichen Frist gab es bislang keinerlei Reaktion auf meine Anfrage. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 288091.pdf Anfragenr: 288091 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288091/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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Stadt Ostfildern
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre unten stehende Anfrage vom 11.09.2023 wurde dem städtischen Rechtsam…
Von
Stadt Ostfildern
Betreff
AW: [EXTERNAL]AW: Alarm- und Einsatzpläne nach LKatSG [#288091]
Datum
31. Januar 2024 15:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre unten stehende Anfrage vom 11.09.2023 wurde dem städtischen Rechtsamt zur Bearbeitung vorgelegt. In Beantwortung Ihrer Fragestellungen können wir mitteilen, dass die Stadt Ostfildern über Starkregengefahrenkarten, die auf der städtischen Homepage zur Verfügung stehen, eingesehen werden können. Die Stadt Ostfildern verfügt über einen Hochwasser Alarm- und Einsatzplan. Alarm- und Einsatzpläne für Stromausfall, die Freisetzung von Gefahrstoffen und für notwendige Evakuierungsmaßnahmen sind derzeit noch nicht vorhanden, aber in Bearbeitung. Der Hochwasser Alarm- und Einsatzplan steht uns in Papierform, wie auch digital zur Verfügung. In beiden Fällen müsste jedoch mit einem Aufwand herausgefiltert werden, welche Bestandteile ohne Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen übermittelt werden können. Diesen Aufwand müssten wir Ihnen gebührenrechtlich in Rechnung stellen. Es ist mit 120,00 € zu rechnen. Diese Auskunft erfolgt formlos. Sollten Sie die Übermittlung des Hochwasser Alarm- und Einsatzplans wünschen, so würden wir Ihre Kontaktdaten benötigen, um Ihnen einen Gebührenbescheid übermitteln zu können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich habe nun von der Stadt Ostfildern die Rückmeldung erhalten dass mir der Hochwasser- Alarm- und Ein…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERNAL]AW: Alarm- und Einsatzpläne nach LKatSG [#288091]
Datum
7. Februar 2024 11:56
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich habe nun von der Stadt Ostfildern die Rückmeldung erhalten dass mir der Hochwasser- Alarm- und Einsatzplan übermittelt werden kann. Jedoch sollen für eine Prüfung personenbezogener Daten Kosten entstehen. Da meiner Meinung nach das öffentliche Interesse überwiegt und daher keine Prüfung notwendig ist, bin ich der Meinung die Kosten sind nicht gerechtfertigt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288091 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288091/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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