Alarmierung der Feuerwehren in Baden-Württemberg über öffentliche, unverschlüsselte Netze

Offensichtlich werden für die Alarmierung der Feuerwehren öffentliche Netze genutzt mit unverschlüsselter Übertragung:

Zum Beispiel schreibt die Feuerwehr Baden-Baden auf ihrer website
http://www.feuerwehr-baden-baden.de/index.php/?s=lts :

"Feuerwehrleitstelle Baden-Baden
...
- Automatisierte Alarmierung und Information weiterer Kräfte über Funkalarm, Fax, SMS, Cityruf und ISETTA, ein Telefonalarmierungssystem, das 12 Gespräche zur telefonischen Alarmierung gleichzeitig führt"

Meine Fragen:

1) In welchem Umfang kommt Cityruf bei Feuerwehren in Baden-Württemberg zum Einsatz ?

2) Kommen besondere Cityruf-Empfänger zum Einsatz (z.B. mit BOS-Zulassung) oder handelsübliche Cityruf-Empfänger ?

3) Erfolgt die Alarmierung über Cityruf verschlüsselt oder unverschlüsselt ?
( Unter https://de.wikipedia.org/wiki/E*Cityruf heißt es
"Nachteil von Cityruf:
... allerdings erfolgt die Übertragung ohne kryptografischen Schutz." )

4) In welchem Umfang kommen SMS und Messenger-Dienste wie z.B. WhatsApp für die Alarmierung der Feuerwehren zum Einsatz ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. März 2020
  • Frist
    6. April 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Offensichtlich we…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Alarmierung der Feuerwehren in Baden-Württemberg über öffentliche, unverschlüsselte Netze [#182087]
Datum
7. März 2020 10:42
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Offensichtlich werden für die Alarmierung der Feuerwehren öffentliche Netze genutzt mit unverschlüsselter Übertragung: Zum Beispiel schreibt die Feuerwehr Baden-Baden auf ihrer website http://www.feuerwehr-baden-baden.de/index.php/?s=lts : "Feuerwehrleitstelle Baden-Baden ... - Automatisierte Alarmierung und Information weiterer Kräfte über Funkalarm, Fax, SMS, Cityruf und ISETTA, ein Telefonalarmierungssystem, das 12 Gespräche zur telefonischen Alarmierung gleichzeitig führt" Meine Fragen: 1) In welchem Umfang kommt Cityruf bei Feuerwehren in Baden-Württemberg zum Einsatz ? 2) Kommen besondere Cityruf-Empfänger zum Einsatz (z.B. mit BOS-Zulassung) oder handelsübliche Cityruf-Empfänger ? 3) Erfolgt die Alarmierung über Cityruf verschlüsselt oder unverschlüsselt ? ( Unter https://de.wikipedia.org/wiki/E*Cityruf heißt es "Nachteil von Cityruf: ... allerdings erfolgt die Übertragung ohne kryptografischen Schutz." ) 4) In welchem Umfang kommen SMS und Messenger-Dienste wie z.B. WhatsApp für die Alarmierung der Feuerwehren zum Einsatz ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182087 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182087 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre LIFG-Anfrage vom 9. März 2020 haben wir erhalten und hausintern an die zuständi…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: Alarmierung der Feuerwehren in Baden-Württemberg über öffentliche, unverschlüsselte Netze [#182087]
Datum
9. März 2020 16:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre LIFG-Anfrage vom 9. März 2020 haben wir erhalten und hausintern an die zuständige Stelle zur Beantwortung weitergeleitet. Viele Grüße
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in bei dem Informationsrecht nach § 1 Absatz 2 LIFG geht es um den "Zugang zu amtlichen…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
WG: Alarmierung der Feuerwehren in Baden-Württemberg über öffentliche, unverschlüsselte Netze [#182087]
Datum
31. März 2020 09:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bei dem Informationsrecht nach § 1 Absatz 2 LIFG geht es um den "Zugang zu amtlichen Informationen". Nach den Anwendungshinweisen zum LIFG ist eine amtliche Information jede bei einer informationspflichtigen Stelle bereits vorhandene, amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Es besteht grundsätzlich keine Pflicht, bei ihr nicht vorhandene Informationen zu beschaffen. Ihre Fragen können wir daher mit den hier vorliegenden Kenntnissen wie folgt beantworten: Zu 1) In welchem Umfang kommt Cityruf bei Feuerwehren in Baden-Württemberg zum Einsatz ? Die Landkreise haben nach § 4 Absatz 3 Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg zur Alarmierung der Gemeindefeuerwehren geeignete Kommunikationsnetze zu errichten und zu betreiben, sofern nicht solche des Landes hierfür verwendet werden können. Seither wurden die analogen Gleichwellenfunksysteme mit der Fünf-Ton-Folge-Alarmierung genutzt. Aktuell sind in den meisten Stadt-/Landkreisen Alarmierungsnetze nach dem Standard „Pocsag“-Alarmierung aufgebaut bzw. im Aufbau. Cityruf kommt für die Alarmierung der Feuerwehren nach unsere Kenntnis nicht zum Einsatz. Allerdings nehmen die Leitstellen teilweise für ihre kommunalen Träger weitere Tätigkeiten, wie die Benachrichtigung städtischer Notdienste, wahr. Hier werden andere Systeme, wie bei der Alarmierung der Einsatzkräfte genutzt. In dem von Ihnen angeführten Fall in Baden-Baden wird nach deren Mitteilung Cityruf für einen solchen Zweck genutzt. Die Alarmierung der Feuerweheren erfolgt nach dem oben beschriebenen Standard. 2) Kommen besondere Cityruf-Empfänger zum Einsatz (z.B. mit BOS-Zulassung) oder handelsübliche Cityruf-Empfänger ? Entfällt – siehe oben 3) Erfolgt die Alarmierung über Cityruf verschlüsselt oder unverschlüsselt ? ( Unter https://de.wikipedia.org/wiki/E*Cityruf heißt es "Nachteil von Cityruf: ... allerdings erfolgt die Übertragung ohne kryptografischen Schutz." ) Entfällt – siehe oben 4) In welchem Umfang kommen SMS und Messenger-Dienste wie z.B. WhatsApp für die Alarmierung der Feuerwehren zum Einsatz ? Die primäre Alarmierung der Einsatzkräfte erfolgt über die von Stadt- und Landkreisen aufgebauten und betriebenen Kommunikationsnetze zur Alarmierung. Uns liegen keine Informationen dazu vor, ob vor Ort neben den eigenen Kommunikationsnetzen ergänzend auch andere Wege für die sekundäre Benachrichtigung von Einsatzkräften oder Spezialdiensten genutzt werden. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die ausführlichen Antworten. Mit …
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Alarmierung der Feuerwehren in Baden-Württemberg über öffentliche, unverschlüsselte Netze [#182087]
Datum
31. März 2020 12:56
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die ausführlichen Antworten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182087 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182087 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>