Alarmierung Qualifizierter Ersthelfer via App im LK Hof

Anfrage an: Landratsamt Hof

Die Verkürzung des therapiefreien Intervalls entscheidet maßgeblich über das Outcome eines Patienten bei einer Reanimation. Bundesweit werden deshalb b.B. qualifizierte Ersthelfer per App über die Leitstellen parallel zum Regelrettungsdienst als Ergänzung der Helfer vor Ort alarmiert (Region der Lebensretter, First AED, Mobile Retter etc.). Wann wird ein derartiges System im LK Hof installiert? Wenn ja welcher App Anbieter wird ausgewählt werden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Juni 2022
  • Frist
    15. Juli 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Verkürzung…
An Landratsamt Hof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Alarmierung Qualifizierter Ersthelfer via App im LK Hof [#251146]
Datum
11. Juni 2022 16:27
An
Landratsamt Hof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Verkürzung des therapiefreien Intervalls entscheidet maßgeblich über das Outcome eines Patienten bei einer Reanimation. Bundesweit werden deshalb b.B. qualifizierte Ersthelfer per App über die Leitstellen parallel zum Regelrettungsdienst als Ergänzung der Helfer vor Ort alarmiert (Region der Lebensretter, First AED, Mobile Retter etc.). Wann wird ein derartiges System im LK Hof installiert? Wenn ja welcher App Anbieter wird ausgewählt werden?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251146 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251146/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Alarmierung Qualifizierter Ersthelfer via App …
An Landratsamt Hof Details
Von
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Betreff
AW: Alarmierung Qualifizierter Ersthelfer via App im LK Hof [#251146]
Datum
15. Juli 2022 06:45
An
Landratsamt Hof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Alarmierung Qualifizierter Ersthelfer via App im LK Hof“ vom 11.06.2022 (#251146) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Alarmierung Qualifizierter Ersthelfer via App …
An Landratsamt Hof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Alarmierung Qualifizierter Ersthelfer via App im LK Hof [#251146]
Datum
29. September 2022 23:10
An
Landratsamt Hof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Alarmierung Qualifizierter Ersthelfer via App im LK Hof“ vom 11.06.2022 (#251146) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 77 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Landratsamt Hof
Anfrage-Nr. 251146 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass derzeit ni…
Von
Landratsamt Hof
Betreff
Anfrage-Nr. 251146
Datum
1. Oktober 2022 08:47
Status
Anfrage abgeschlossen
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4,0 KB


Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass derzeit nicht geplant ist, ein solches System im Rettungsdienstbereich Hochfranken einzuführen. Mit freundlichen Grüßen