Alarmierungen und Einsätze wegen ausgelaufenem Öl oder Treibstoff

Anfrage an: Havariekommando

Alle Unterlagen zu Alarmierungen und Einsätzen des Havariekommandos, bzw. des maritimen Lagezentrums, wegen ausgelaufenen Öls, Treibstoffs und ähnlicher Stoffe in Nord- und Ostsee, inklusive Sichtungen von Öl bzw. Treibstoff auf dem Wasser, denen kein Einsatz folgte.

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  • Datum
    5. März 2024
  • Frist
    9. April 2024
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Unterlagen zu Alarmierungen und …
An Havariekommando Details
Von
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Betreff
Alarmierungen und Einsätze wegen ausgelaufenem Öl oder Treibstoff [#302000]
Datum
5. März 2024 11:40
An
Havariekommando
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Unterlagen zu Alarmierungen und Einsätzen des Havariekommandos, bzw. des maritimen Lagezentrums, wegen ausgelaufenen Öls, Treibstoffs und ähnlicher Stoffe in Nord- und Ostsee, inklusive Sichtungen von Öl bzw. Treibstoff auf dem Wasser, denen kein Einsatz folgte.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302000 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302000/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Havariekommando
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Von
Havariekommando
Betreff
AW: Alarmierungen und Einsätze wegen ausgelaufenem Öl oder Treibstoff [#302000]
Datum
4. April 2024 16:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> beigefügtes Schreiben erhalten Sie mit der Bitte um Kenntnisnahme. Freundliche Grüße