Alarmstichworte für Feuerwehren in Niedersachsen

die Alarmstichworte für die Feuerwehren in Niedersachsen.

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  • Datum
    3. März 2023
  • Frist
    5. April 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << …
An Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Alarmstichworte für Feuerwehren in Niedersachsen [#271987]
Datum
3. März 2023 13:25
An
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Alarmstichworte für die Feuerwehren in Niedersachsen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271987 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271987/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Alarmstichworte für Feuerwehren in Niedersachsen“ vom 03.03.2023 (…
An Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Alarmstichworte für Feuerwehren in Niedersachsen [#271987]
Datum
5. April 2023 03:48
An
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Alarmstichworte für Feuerwehren in Niedersachsen“ vom 03.03.2023 (#271987) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Sehr << Antragsteller:in >> die von Ihnen gestellte Frage vom 03.03.2023 war in unserem Hause bis da…
Von
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Betreff
WG: Alarmstichworte für Feuerwehren in Niedersachsen [#271987]
Datum
6. April 2023 08:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> die von Ihnen gestellte Frage vom 03.03.2023 war in unserem Hause bis dato unbekannt. Bezüglich Ihrer Frage kann ich Ihnen mitteilen, dass gemäß § 2 Niedersächsisches Brandschutzgesetz (NBrandSchG) der Gemeinde der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung in ihrem Gebiet obliegt. Hierzu gehört gemäß Absatz 4 auch die Aufstellung von Alarm- und Einsatzplänen. Denn Landkreisen obliegt gemäß § 3 Absätze 4 und 5 NBrandSchG die Einrichtung einer Feuerwehr-Einsatz-Leitstelle sowie für die überörtliche Alarmierung und Kommunikation erforderlichen Anlagen einzurichten und zu unterhalten. Kurz gesagt: Brandschutz ist eine kommunale Aufgabe und die Kommunen legen die zur Alarmierung genutzten Stichworte selbstständig fest. I.d.R. sind diese landkreisweit einheitlich. Sollten Sie daher Rückfragen zu den jeweiligen Alarmstichworten haben, bitte ich Sie Kontakt mit der jeweiligen Kommune aufzunehmen. Die Verzögerung der Antwort bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen