Albert und Victoria Immo in Spandau
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz,
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Auskunft zu folgenden, möglichen Verwaltungsvorgängen:
1. Von wie vielen Grundstückskäufen und -verkäufen der Albert Immo 1-6 Sarl und Victoria Immo Properties I-VIII Sarl hat das Stadtentwicklungsamt Kenntnis, die im Rahmen der Anträge auf Erstellung eines Negativzeugnisses gemäß §§ 24 ff. BauGB dem Bezirksamt gemeldet wurden? (Mit Auschlüsselung nach: a) Angabe des Kaufzeitpunktes – Jahresangabe reicht, b) Angabe, wer Käufer oder Verkäufer war sowie c) den Kauf- bzw. Verkaufsfällen zugeordneten Adressen)
2. Von wie vielen Anträgen auf Abgeschlossenheitsbescheinigung in denen die Albert Immo 1-6 Sarl bzw. Albert Immo Holding Sarl Verfahrensbeteiligte waren, hat das Bezirksamt Kenntnis? (Mit Adressangabe und Angabe ob negativ oder positiv beschieden)
Die angefragten Informationen liegen vor im Stadtentwicklungsamt, FB Stadtplanung (Frage 1 - Negativzeugnis über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung eines gesetzlichen Vorkaufsrechts) bzw. im FB Bau- und Wohnungsaufsicht (Frage 2 - Antrag Abgeschlossenheitsbescheinigung).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG).
Ausschlusstatbestände liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum22. Juli 2022
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24. August 2022
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