Albert und Victoria Immo in Spandau

Anfrage an: Bezirksamt Spandau

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz,

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Auskunft zu folgenden, möglichen Verwaltungsvorgängen:

1. Von wie vielen Grundstückskäufen und -verkäufen der Albert Immo 1-6 Sarl und Victoria Immo Properties I-VIII Sarl hat das Stadtentwicklungsamt Kenntnis, die im Rahmen der Anträge auf Erstellung eines Negativzeugnisses gemäß §§ 24 ff. BauGB dem Bezirksamt gemeldet wurden? (Mit Auschlüsselung nach: a) Angabe des Kaufzeitpunktes – Jahresangabe reicht, b) Angabe, wer Käufer oder Verkäufer war sowie c) den Kauf- bzw. Verkaufsfällen zugeordneten Adressen)

2. Von wie vielen Anträgen auf Abgeschlossenheitsbescheinigung in denen die Albert Immo 1-6 Sarl bzw. Albert Immo Holding Sarl Verfahrensbeteiligte waren, hat das Bezirksamt Kenntnis? (Mit Adressangabe und Angabe ob negativ oder positiv beschieden)

Die angefragten Informationen liegen vor im Stadtentwicklungsamt, FB Stadtplanung (Frage 1 - Negativzeugnis über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung eines gesetzlichen Vorkaufsrechts) bzw. im FB Bau- und Wohnungsaufsicht (Frage 2 - Antrag Abgeschlossenheitsbescheinigung).

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG).

Ausschlusstatbestände liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. Juli 2022
  • Frist
    24. August 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Auskunft zu f…
An Bezirksamt Spandau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Albert und Victoria Immo in Spandau [#253984]
Datum
22. Juli 2022 15:00
An
Bezirksamt Spandau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Auskunft zu folgenden, möglichen Verwaltungsvorgängen: 1. Von wie vielen Grundstückskäufen und -verkäufen der Albert Immo 1-6 Sarl und Victoria Immo Properties I-VIII Sarl hat das Stadtentwicklungsamt Kenntnis, die im Rahmen der Anträge auf Erstellung eines Negativzeugnisses gemäß §§ 24 ff. BauGB dem Bezirksamt gemeldet wurden? (Mit Auschlüsselung nach: a) Angabe des Kaufzeitpunktes – Jahresangabe reicht, b) Angabe, wer Käufer oder Verkäufer war sowie c) den Kauf- bzw. Verkaufsfällen zugeordneten Adressen) 2. Von wie vielen Anträgen auf Abgeschlossenheitsbescheinigung in denen die Albert Immo 1-6 Sarl bzw. Albert Immo Holding Sarl Verfahrensbeteiligte waren, hat das Bezirksamt Kenntnis? (Mit Adressangabe und Angabe ob negativ oder positiv beschieden) Die angefragten Informationen liegen vor im Stadtentwicklungsamt, FB Stadtplanung (Frage 1 - Negativzeugnis über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung eines gesetzlichen Vorkaufsrechts) bzw. im FB Bau- und Wohnungsaufsicht (Frage 2 - Antrag Abgeschlossenheitsbescheinigung). Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ausschlusstatbestände liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253984 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253984/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Spandau
Sehr << Antragsteller:in >> wie von Ihnen gewünscht, bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Die Anf…
Von
Bezirksamt Spandau
Betreff
Antw: Wtrlt: Albert und Victoria Immo in Spandau [#253984]
Datum
27. Juli 2022 08:52
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> wie von Ihnen gewünscht, bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Die Anfrage zu den erteilten Negativzeugnissen werde ich in den nächsten Tagen bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Spandau
Sehr << Antragsteller:in >> wunschgemäß informiere ich Sie zunächst über die voraussichtlichen Kosten …
Von
Bezirksamt Spandau
Betreff
Antw: Wtrlt: Albert und Victoria Immo in Spandau [#253984]
Datum
9. August 2022 15:26
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> wunschgemäß informiere ich Sie zunächst über die voraussichtlichen Kosten für die Aktenauskunft: Die Gebühr für eine Akteneinsicht oder Aktenauskunft gemäß § 16 IFG ist nach der Tarifstelle 1004 der Anlage zu § 1 Abs. 1 Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) zu bemessen. Sie richtet sich nach dem Umfang der Amtshandlung und den Schwierigkeiten, die sich bei ihrer Durchführung ergeben (§ 5 Nr. 2 VGebO). Gemäß der Tarifstelle 1004 der VGebO beträgt die Höhe der Gebühr in den Fällen der a) einfachen Akteneinsicht 5 – 100 Euro b) Akteneinsicht, die einen umfangreichen Verwaltungsaufwand verursacht 100 – 250 Euro c) Akteneinsicht, die einen außergewöhnlich umfangreichen Verwaltungsaufwand verursacht 250 – 500 ( tel:250500) Euro Dem Zweck des Gesetzes folgend, verbietet sich die Berücksichtigung der Bedeutung des Gegenstandes oder eines wirtschaftlichen Nutzens für den Antragsteller (§ 5 Nr. 1 VGebO). Nach einer ersten Recherche sind fünf Vorgänge von Ihrer Anfrage betroffen, so dass eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 Euro zu erwarten ist. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie weiterhin die angefragte Auskunft erhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Information. Ich halte weiterhin an meinem Antrag fest. Viele…
An Bezirksamt Spandau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Wtrlt: Albert und Victoria Immo in Spandau [#253984]
Datum
9. August 2022 15:30
An
Bezirksamt Spandau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Information. Ich halte weiterhin an meinem Antrag fest. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253984 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253984/

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Bezirksamt Spandau
Sehr << Antragsteller:in >> Ihren Antrag auf Aktenauskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz in Be…
Von
Bezirksamt Spandau
Betreff
Antw: Wtrlt: Albert und Victoria Immo in Spandau [#253984]
Datum
11. August 2022 14:28
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> Ihren Antrag auf Aktenauskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz in Bezug auf die erteilten Negativzeugnisse habe ich abschließend bearbeitet. Mein Schreiben geht Ihnen (zusammen mit dem Gebührenbescheid) auf dem Postweg zu. Vorab übersende ich Ihnen das eingescannte Schreiben im Anhang zu dieser E-Mail. Mit freundlichen Grüßen