Albstädter Talgangbahn

Korrespondenz zwischen dem Landratsamt/Kreis und der Deutschen Bahn und/oder anderen betroffenen Verkehrsdienstleistern, sowie interne Kommunikation bezüglich der "Albstädter Talgangbahn" der letzten 5 Jahre.

Eine ähnliche Anfrage habe ich bereits an die Stadt Albstadt gerichtet, diese hält jedoch das Landratsamt für zuständig.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Mai 2019
  • Frist
    8. Juni 2019
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Kevin Sieger
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Korrespon…
An Landratsamt Zollernalbkreis Details
Von
Kevin Sieger
Betreff
Albstädter Talgangbahn [#138883]
Datum
9. Mai 2019 14:50
An
Landratsamt Zollernalbkreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Korrespondenz zwischen dem Landratsamt/Kreis und der Deutschen Bahn und/oder anderen betroffenen Verkehrsdienstleistern, sowie interne Kommunikation bezüglich der "Albstädter Talgangbahn" der letzten 5 Jahre. Eine ähnliche Anfrage habe ich bereits an die Stadt Albstadt gerichtet, diese hält jedoch das Landratsamt für zuständig.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Kevin Sieger <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Kevin Sieger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Kevin Sieger

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Landratsamt Zollernalbkreis
Sehr geehrte Damen und Herren, das Landratsamt Zollernalbkreis hat die Anfrage im Rahmen eines Telefonats mit de…
Von
Landratsamt Zollernalbkreis
Betreff
Antwort: WG: Albstädter Talgangbahn [#138883]
Datum
14. Mai 2019 10:04
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Damen und Herren, das Landratsamt Zollernalbkreis hat die Anfrage im Rahmen eines Telefonats mit dem Fragesteller beantwortet. Freundliche Grüße