Diese Anfrage ist keine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes!
Sie müssen nach spezifischen, nicht Sie selbst betreffenden Dokumenten in Behörden fragen.

alg1

ich bin franzose und 64 jahre alt .. habe von sep 2004 bis jan 2018 in deutschland gearbeitet . seit dem 1 februar bin ich arbeitslos ... ich beziehe aber meine altersrente aus frankreich . meine frage ist ob ich doch anspruch auf ALG 1 haben darf ?
ich bedanke mich im voraus

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Februar 2018
  • Frist
    24. März 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich bin franzose…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
alg1 [#26696]
Datum
20. Februar 2018 19:37
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich bin franzose und 64 jahre alt .. habe von sep 2004 bis jan 2018 in deutschland gearbeitet . seit dem 1 februar bin ich arbeitslos ... ich beziehe aber meine altersrente aus frankreich . meine frage ist ob ich doch anspruch auf ALG 1 haben darf ? ich bedanke mich im voraus
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ...Ich bin Franzose und werde in April 64 Jahre alt ich habe von 1974 bis Juli 200…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: alg1 [#26696] ALG1 und Altersrente aus Frankreich [#26696]
Datum
20. Februar 2018 22:14
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ...Ich bin Franzose und werde in April 64 Jahre alt ich habe von 1974 bis Juli 2004 in Frankreich gearbeitet und beziehe seit Januar 2016 meine Altersrente aus Frankreich . ich habe von Sept 2004 bis Januar 2018 in Deutschland gearbeitet und bin seit dem 01 Februar arbeitslos . Meine Frage ist , ob ich Anspruch auf ALG 1 haben darf ? Das Arbeitsamt prüft meine Akte und teilt mir schon mit , dass es sein könnte , dass ich gar keine finanzielle Unterstützung des Arbeitsamtes bekommen werde , da ich schon meine französische Altersrente erhalte . Ich bedanke mich im voraus für Ihre Rückantwort , was richtig ist . Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26696 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>